e-Mobilität wird deutlich komfortabler
Bundesweit Strom laden und Kraftstoff tanken: Mit einer einzigen Karte stehen Autofahrern nun bundesweit 1.200 Ladesäulen und 10.800 Tankstellen zur Verfügung. Foto: djd/Volkswagen
djd/pt - Sie werden immer beliebter bei Deutschlands Autofahrern: Elektrisch betriebene
Autos und Hybridkraftfahrzeuge, die von einem Elektro- und
einem Benzinmotor angetrieben
werden. Im ersten Halbjahr 2014
beispielsweise haben die Neuzulassungen von e-Autos gegenüber dem Vorjahreszeitraum um
mehr als 75 Prozent zugelegt.
Die Europäische Kommission
geht in ihrem »Weißbuch Verkehr« sogar davon aus, dass es
im Jahr 2050 im städtischen
Verkehr keine Pkws mehr geben
wird, die mit konventionellem
Kraftstoff betrieben werden.
Dennoch haben viele Autofahrer in Bezug auf e-Mobilität
noch Bedenken. Etwa, was die
Reichweiten der Fahrzeuge und
den Komfort betrifft. Denn heute sind die Stromladestationen
Rund ums Auto
alles aus einer Hand
Bewährter Service
in besten Händen
Sie finden uns in der
BÜGELSÄGE 11 • 24226 Heikendorf
KFZ-Meisterbetrieb Michael Leffler • Tel.: 0431/210 82 33
bei weitem nicht so flächendeckend präsent wie herkömmliche Tankstellen. »Die gute
Nachricht: Das Netz der öffentlichen Ladestellen wächst Monat für Monat«, betont Oliver
Schönfeld vom Verbraucherportal Ratgeberzentrale.de. Ein
weiteres Hindernis lag bisher
in der uneinheitlichen Zugangsund Abrechnungssystematik:
Derzeit gibt es über 40 Authentifizierungs-Möglichkeiten am
Markt - und damit auch ebenso
viele unterschiedliche Ladekarten oder Apps für Smartphones,
die wiederum nur an bestimmten Ladesäulen genutzt werden
können. Zudem rechnen die
einzelnen Anbieter jeden Ladevorgang dezentral und zu unterschiedlichen Konditionen ab.
Volkswagen Financial Services
hat deshalb jetzt die innovative »Charge&Fuel Card« entwickelt. Diese kombiniert die
Leistungen einer klassischen
Tankkarte erstmals mit der
Möglichkeit, bundesweit Strom
zu laden. Die Kunden profitieren zudem von einem attraktiven, transparenten Tarif und der
einfachen Abrechnung aus einer
Hand. Die kostenlose Karte ist
besonders vorteilhaft für Fahrer
von Plug-in-Hybridfahrzeugen,
deren Akkus an Ladesäulen aufgeladen werden, aber auch herkömmlichen Kraftsoff von der
Tankstelle benötigen.
Symbolfoto.
VW Golf Sportsvan Trendline BMT 1.2 l TSI, 63 kw (85 PS) 5-Gang,
Lackierung: Uranograu, Radio „Composition Touch“, Mittelarmlehne vorn höhen- & längseinstellbar mit Ablagebox, Multikollisionsbremse, Reifenkontrollanzeige, Außenspiegel
elektr. einstell- und beheizbar, Fensterheber vorn & hinten elektr., Multifunktionsanzeige,
Klimaanlage, Zentralverriegelung mit Funkfernbedienung u.v.m.
Kraftstoffverbrauch in l/100 km:
innerorts 6,1; außerorts 4,2; kombiniert 4,9;
CO2- Emissionen in g/km: kombiniert 114
€
16.980,-
*
* inkl. Überführung; Angebot ist begrenzt und
gilt nur bei gleichzeitiger Inzahlungnahme
Ihres Gebrauchtwagens (ausgenommen Audi,
Seat, Skoda, Porsche) mit mind. 4 Monaten
Zulassungsdauer auf Ihren Namen.
Andere Motorisierungen, Ausstattungen und
Farben gegen Aufpreis erhältlich.
* * Gegenüber der unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers.
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Autohaus Ost
GmbH, Klausdorfer Weg 173, 24148 Kiel,
Tel. 0431 72083-0, www.autohaus-ost.de
Im gesamten ersten Halbjahr
2015 können Kunden sogar völlig kostenlos Strom laden. Ab
dem 1. Juli 2015 greift dann der
einheitliche Stromtarif von 95
Cent brutto pro Stunde an herkömmlichen AC-Ladesäulen.
Für Ladesäulen mit DC-Schnellladetechnik werden 11,90 Euro
pro Stunde berechnet.
Recht & Steuer
Rechtstipps für ein stressfreies Wohnen
djd/pt - Ob Mieter, Vermieter
oder Hauseigentümer: Wer
in Deutschland wohnt, sieht
sich zwangsläufig irgendwann
mit rechtlichen Fragen rund
ums Thema Wohnen konfrontiert. Besonders in der kalten
Jahreszeit kommt es häufig
zu Situationen, in denen man
seine Rechte und Pflichten
kennen sollte.
Fachanwältin
für Familienrecht
RECHTSANWÄLTIN
& NOTARIN
MEDIATORIN
Vertragsgestaltung von
• Eheverträgen / Nichtehelichen
Lebensgemeinschaften
• ScheidungsfolgenVereinbarungen
• Testamenten
Förde Kurier 1/2015
ULRIKE
EDELHOFFBOHNHARDT
MARKT 16
24211 PREETZ
TEL 04342/10 71
FAX 04342/18 41
Doch wer muss sich eigentlich
darum kümmern, dass Gehwege und Einfahrten nicht zur
Stolperfalle für Fußgänger werden? »In der örtlichen Satzung
der jeweiligen Stadt oder Gemeinde ist geregelt, bis wohin
der Grundstückseigentümer den
Weg vor seinem Haus räumen,
streuen oder von Laub befreien muss«, erklärt Rechtsanwalt
Peter Sales Wagner aus =ٕɅѠ