Test Drive | Page 7

e-Mobilität wird deutlich komfortabler Bundesweit Strom laden und Kraftstoff tanken: Mit einer einzigen Karte stehen Autofahrern nun bundesweit 1.200 Ladesäulen und 10.800 Tankstellen zur Verfügung. Foto: djd/Volkswagen djd/pt - Sie werden immer beliebter bei Deutschlands Autofahrern: Elektrisch betriebene Autos und Hybridkraftfahrzeuge, die von einem Elektro- und einem Benzinmotor angetrieben werden. Im ersten Halbjahr 2014 beispielsweise haben die Neuzulassungen von e-Autos gegenüber dem Vorjahreszeitraum um mehr als 75 Prozent zugelegt. Die Europäische Kommission geht in ihrem »Weißbuch Verkehr« sogar davon aus, dass es im Jahr 2050 im städtischen Verkehr keine Pkws mehr geben wird, die mit konventionellem Kraftstoff betrieben werden. Dennoch haben viele Autofahrer in Bezug auf e-Mobilität noch Bedenken. Etwa, was die Reichweiten der Fahrzeuge und den Komfort betrifft. Denn heute sind die Stromladestationen Rund ums Auto alles aus einer Hand Bewährter Service in besten Händen Sie finden uns in der BÜGELSÄGE 11 • 24226 Heikendorf KFZ-Meisterbetrieb Michael Leffler • Tel.: 0431/210 82 33 bei weitem nicht so flächendeckend präsent wie herkömmliche Tankstellen. »Die gute Nachricht: Das Netz der öffentlichen Ladestellen wächst Monat für Monat«, betont Oliver Schönfeld vom Verbraucherportal Ratgeberzentrale.de. Ein weiteres Hindernis lag bisher in der uneinheitlichen Zugangsund Abrechnungssystematik: Derzeit gibt es über 40 Authentifizierungs-Möglichkeiten am Markt - und damit auch ebenso viele unterschiedliche Ladekarten oder Apps für Smartphones, die wiederum nur an bestimmten Ladesäulen genutzt werden können. Zudem rechnen die einzelnen Anbieter jeden Ladevorgang dezentral und zu unterschiedlichen Konditionen ab. Volkswagen Financial Services hat deshalb jetzt die innovative »Charge&Fuel Card« entwickelt. Diese kombiniert die Leistungen einer klassischen Tankkarte erstmals mit der Möglichkeit, bundesweit Strom zu laden. Die Kunden profitieren zudem von einem attraktiven, transparenten Tarif und der einfachen Abrechnung aus einer Hand. Die kostenlose Karte ist besonders vorteilhaft für Fahrer von Plug-in-Hybridfahrzeugen, deren Akkus an Ladesäulen aufgeladen werden, aber auch herkömmlichen Kraftsoff von der Tankstelle benötigen. Symbolfoto. VW Golf Sportsvan Trendline BMT 1.2 l TSI, 63 kw (85 PS) 5-Gang, Lackierung: Uranograu, Radio „Composition Touch“, Mittelarmlehne vorn höhen- & längseinstellbar mit Ablagebox, Multikollisionsbremse, Reifenkontrollanzeige, Außenspiegel elektr. einstell- und beheizbar, Fensterheber vorn & hinten elektr., Multifunktionsanzeige, Klimaanlage, Zentralverriegelung mit Funkfernbedienung u.v.m. Kraftstoffverbrauch in l/100 km: innerorts 6,1; außerorts 4,2; kombiniert 4,9; CO2- Emissionen in g/km: kombiniert 114 € 16.980,- * * inkl. Überführung; Angebot ist begrenzt und gilt nur bei gleichzeitiger Inzahlungnahme Ihres Gebrauchtwagens (ausgenommen Audi, Seat, Skoda, Porsche) mit mind. 4 Monaten Zulassungsdauer auf Ihren Namen. Andere Motorisierungen, Ausstattungen und Farben gegen Aufpreis erhältlich. * * Gegenüber der unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers. Mit diesem brillanten Preis sparen Sie sich reich! Unsere Besten – Timo Okrent, Hendrick Speck und Michael Heise – beraten Sie exklusiv! Ihr bärenstarker Volkswagen Partner: Autohaus Ost GmbH, Klausdorfer Weg 173, 24148 Kiel, Tel. 0431 72083-0, www.autohaus-ost.de Im gesamten ersten Halbjahr 2015 können Kunden sogar völlig kostenlos Strom laden. Ab dem 1. Juli 2015 greift dann der einheitliche Stromtarif von 95 Cent brutto pro Stunde an herkömmlichen AC-Ladesäulen. Für Ladesäulen mit DC-Schnellladetechnik werden 11,90 Euro pro Stunde berechnet. Recht & Steuer Rechtstipps für ein stressfreies Wohnen djd/pt - Ob Mieter, Vermieter oder Hauseigentümer: Wer in Deutschland wohnt, sieht sich zwangsläufig irgendwann mit rechtlichen Fragen rund ums Thema Wohnen konfrontiert. Besonders in der kalten Jahreszeit kommt es häufig zu Situationen, in denen man seine Rechte und Pflichten kennen sollte. Fachanwältin für Familienrecht RECHTSANWÄLTIN & NOTARIN MEDIATORIN Vertragsgestaltung von • Eheverträgen / Nichtehelichen Lebensgemeinschaften • ScheidungsfolgenVereinbarungen • Testamenten Förde Kurier 1/2015 ULRIKE EDELHOFFBOHNHARDT MARKT 16 24211 PREETZ TEL 04342/10 71 FAX 04342/18 41 Doch wer muss sich eigentlich darum kümmern, dass Gehwege und Einfahrten nicht zur Stolperfalle für Fußgänger werden? »In der örtlichen Satzung der jeweiligen Stadt oder Gemeinde ist geregelt, bis wohin der Grundstückseigentümer den Weg vor seinem Haus räumen, streuen oder von Laub befreien muss«, erklärt Rechtsanwalt Peter Sales Wagner aus =ٕɅѠ