Suchtreport 2018 – Guter Hanf, schlechter Hanf? suchtreport_18 | Page 14

Könnte man die Freigabe des CBD-Hanfes nicht gleichzeitig auch als Testphase für die Regulierung des THC-haltigen Hanfs sehen? Wir sind hier mit total unterschiedlichen gesetzlichen Rahmenbedingungen konfrontiert. Der THC-haltige Hanf mit einer Konzentration von mehr als einem Prozent ist verboten. Damit THC-haltiger Hanf produziert, verarbeitet, verkauft, gekauft und konsumiert werden darf, muss das Betäubungsmittel- gesetz geändert werden. CBD unterliegt nicht dem Betäubungsmittelgesetz und wird über das Heilmittelgesetz, das Lebensmittelgesetz, die Tabakver- ordnung etc. geregelt. In der Schweiz wurde vor 25 Jahren von Bunderätin Ruth Dreyfus das Vier-Säulen-Modell in der Drogenpolitik eingeführt: Prävention, Therapie, Repression und Schadensminderung. Hat dieses Modell noch heute Bestand? Das Vier-Säulen-Modell hat weiterhin seine Gültigkeit. Es wurde im Zuge der grossen «Heroinepidemie» in den 90er Jahren des letzten Jahrhunderts entwickelt. Damit wurde ein breit abgestützter Konsens für die vernetzte Zusammenarbeit von Justiz, Polizei, Medizin, Sozialwesen gefunden. In einem gemeinsamen Lernprozess wurden so nachhaltige Lösungen für ein drängendes Problem erarbeitet, das Betäubungsmittelgesetz wurde revidiert und beispielsweise die heroingestützte Behandlung ermöglicht oder die Scha- denminderung als wichtiger Pfeiler festgeschrieben. Die Erkenntnis setzte sich durch: «Komplexe Problemstellungen kann man nicht mit ideologischen und vereinfachenden Rezepten begegnen.» Oder um es mit Friedrich Dürrenmatt zu sagen: «Was uns alle angeht, können wir nur gemeinsam lösen». Heute stehen neue Herausforderungen an. Wir müssen Lösungen finden, wie wir generell den Umgang mit psychoaktiven Substanzen, die v. a. zu Rekrea- tionszwecken konsumiert werden, regeln wollen. Konstruktive Lösungen berücksichtigen dabei die veränderten gesellschaftlichen Einstellungen und Konsumgewohnheiten. Es muss sichergestellt werden, dass Produktion, Ver- arbeitung, Vertrieb, Kauf, Konsum verbindlich geregelt werden. Damit verliert das organisierte Verbrechen seine Existenzgrundlage, der Produkte- und Verbraucherschutz kann gewährleistet sowie die Prävention gestärkt werden. Und die Konsumenten werden nicht länger bestraft oder kriminalisiert. Dazu muss allerdings das Betäubungsmittelgesetz angepasst werden. 14