Student Mobility Brochures (SMO-HSG) Juli 2015 | Page 34

Freemover Grundsätzliches Freemover • Eigenorganisation durch die Studierenden, d. h. selbständige Bewerbung der Studierenden bei der Gastuniversität • Es dürfen keine bestehenden Partnerabkommen verletzt werden; die Übersicht der Partnerabkommen ist zu finden unter: http://studentweb.unisg.ch – Austausch – Partneruniversitäten • Bewerbungskriterien werden durch die Gastuniversität bestimmt. • Parallele Bewerbungen für dasselbe Studiensemester für Austausch ­Partneruniversitäten, Swiss Mobility, Freemover und Globalship Programme sind nicht zulässig. • Studierende, welche in einem anderen Austauschprogramm abgelehnt wurden, können sich, unter Einhaltung der ent­sprechenden Bewerbungsfristen, für das Freemover Programm anmelden. Universitätswahl 34 • Freemover dürfen keine Partneruniversitäten wählen, bei denen bereits auf der­selben Studien-Stufe ein Austauschabkommen mit der HSG besteht (unabhängig davon, mit welcher Fakultät ein Austauschabkommen besteht). • Grund­sätzlich ist es möglich, sich mit einem Auslandsemester an einer aner­kannten ­Uni­versität Credits an das Studium der Universität St.Gallen anrechnen zu ­lassen. Die Anerkennung von einer Freemover-Universität ist vorgängig bei der Zu­lassungs- und Anrechnungsstelle der HSG ([email protected]) per Mail abzuklären, wenn diese nicht auf der Liste «Universities attended by former freemover students» aufgeführt ist (siehe: http://studentweb.unisg.ch – Austausch – Vor Austausch). Bitte beachten Sie auch den Download «Zusatzinformationen für Freemover» unter http://studentweb.unisg.ch – Austausch – Austauschleistungen.