Student Mobility Brochures (SMO-HSG) Juli 2015 | Page 34
Freemover
Grundsätzliches
Freemover
• Eigenorganisation durch die Studierenden, d. h. selbständige Bewerbung
der Studierenden bei der Gastuniversität
• Es dürfen keine bestehenden Partnerabkommen verletzt werden;
die Übersicht der Partnerabkommen ist zu finden unter:
http://studentweb.unisg.ch – Austausch – Partneruniversitäten
• Bewerbungskriterien werden durch die Gastuniversität bestimmt.
• Parallele Bewerbungen für dasselbe Studiensemester für Austausch
Partneruniversitäten, Swiss Mobility, Freemover und Globalship Programme sind nicht zulässig.
• Studierende, welche in einem anderen Austauschprogramm abgelehnt
wurden, können sich, unter Einhaltung der entsprechenden Bewerbungsfristen, für das Freemover Programm anmelden.
Universitätswahl
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• Freemover dürfen keine Partneruniversitäten wählen, bei denen bereits
auf derselben Studien-Stufe ein Austauschabkommen mit der HSG
besteht (unabhängig davon, mit welcher Fakultät ein Austauschabkommen besteht).
• Grundsätzlich ist es möglich, sich mit einem Auslandsemester an einer
anerkannten Universität Credits an das Studium der Universität St.Gallen anrechnen zu lassen. Die Anerkennung von einer Freemover-Universität ist vorgängig bei der Zulassungs- und Anrechnungsstelle der HSG
([email protected]) per Mail abzuklären, wenn diese nicht auf der Liste «Universities attended by former freemover students» aufgeführt ist
(siehe: http://studentweb.unisg.ch – Austausch – Vor Austausch). Bitte
beachten Sie auch den Download «Zusatzinformationen für Freemover»
unter http://studentweb.unisg.ch – Austausch – Austauschleistungen.