Der große Auftritt des „ nemzetiségi ” Wahlbürgers
Wir stehen in ständigem , hartem Kampfe , um das heilige Erbe , das wir an deutscher Sprache und deutscher Kultur von unseren ehrwürdigen Kolonisten-Ahnen überkommen haben . Ganz im Geiste des Goethe-Wortes : „ Was Du ererbt von Deinen Vätern hast , erwirb es , um es zu besitzen ”
Jakob Bleyer ist im Jahre 1924 noch etwas zuversichtlich für die deutschen Minderheiten einiges zu erreichen . Im Sommer 1926 weilte Dr . Bleyer erstmals mit seiner Frau einige Tage in Au und forschte auch nach weiteren Vorfahren im badischen Raum . Der Zeitzeuge Paul Rieder - Jahrgang 1907 - berichtete über den Aufenthalt . Er war Besitzer eines Fotoapparates und hatte auf Wunsch von J . Bleyer die etwa 40 versammelten Personen mit dem Namen Bleyer oder Bleier vor dem Ahnenhaus zu fotografieren . Meine Oma , eine Bleier , erzählte mir ebenfalls von der nachhaltigen Begegnung .
Paul Rieder beobachtete , wie J . Bleyer mit einem Taschenmesser vom Hauseckbalken mit der Jahreszahl 1707 ein Holzstück abschnitt . Die Kerbe ist heute noch am Balken zu sehen . In den Briefen von 1930 / 31 berichtete dann J . Bleyer von einem schweren politischen Kampf für das Deutschtum in Ungarn .
Er schrieb am 30 . Dezember 1930 : Sie werden inzwischen wohl unseren Vereinskalender wie auch die Vereinsgabe das Heimatbuch : „ Vergangenheit und Gegenwart des deutschungarischen Volkes ” erhalten haben . Sie werden daraus einen richtigen Einblick in die wechselvolle Vergangenheit des Deutschtums in Ungarn , aber auch in das schwere volkliche Ringen um seine Zukunft gewinnen .
Am 11 . Juli 1931 schrieb er : Von einem schweren Wahlkampf heimgekehrt finde ich Ihr liebenswürdiges Schreiben vom 15 . Juni vor . Der Gruß aus der Urheimat berührte mein Herz nach den vielfach bitteren Erlebnissen im Kampfe um Muttersprache und Volkstum mit besonderer Wärme .
In seinem im Weisenbacher Archiv gefundenen letzten Brief vom 22 . Juli 1931 berichtete er : Ich stehe hier abermals in einem so schweren politischen Kampfund ich bin noch von den Wahlen her so erschöpft , dass es mir unmöglich ist eine so weite Reise zu unternehmen . Ich muss schauen , dass ich mich aus dem Kampfe vorübergehend loslöse und für einige Tage zur Ruhe setzen kann . ( Feier 500 Jahre Au / Murgtal )
Er kämpfte bis zu seinem Lebensende für die Rechte seiner Landsleute , die anerkannte ungarische Staatsbürger mit gelebter deutscher Kultur , Tradition und Identität sein wollten . Ich meine das Erbe und Vermächtnis von Jakob Bleyer , dem Wissenschaftler , Politiker , Humanist , Vorkämpfer und Erwecker des ungarischen Deutschtums , sollten wir immer wieder in Erinnerung rufen bei der Lösung von aktuellen und zukünftigen gemeinsamen Herausforderungen in Europa .
Die heutige Historikerkonferenz kann hierzu einen Beitrag leisten . Herzlichen Dank .
Der große Auftritt des „ nemzetiségi ” Wahlbürgers
Neue Regelungen ab den kommenden Parlamentswahlen - Schein und Sein eines Wahlsystems
Von Richard Guth
Die lang gehegte Hoffnung der parlamentarischen Vertretung der Ungarndeutschen scheint in greifbare Nähe gerückt zu sein . Was der ungarische Parlamentarismus seit 23 Jahren nicht geschafft hat , scheint die Fidesz-KDNP-Regierung zu verwirklichen : Die Möglichkeit der Entsendung eigener Abgeordneter ins Parlament . Die Landesselbstverwaltung der Ungarndeutschen ( LdU ) hat auf
Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen eine Power-Point- Präsentation erstellt und auf ihrer Internetseite www . ldu . hu veröffentlicht . Die Neuregelung beinhaltet folgende Bestimmungen :
• Jeder Bürger , der sich zu einer Volksgruppe bekannt hat , kann sich als „ Nationalitätenwahlbürger ” in einer Landesliste registrieren lassen .
• Der Nationalitätenwahlbürger soll sich entscheiden , ob er seine Stimme einer Parteiliste oder der Landesliste seiner Volksgruppe gibt ( nach deutschem Recht „ Zweitstimme ”). Soll er sich für die eigene Völksgruppenliste entscheiden , kann er nicht mehr für eine Parteiliste stimmen , sondern lediglich eine Erststimme abgeben für den Wunschkandidaten im eigenen Wahlkreis .
• Die Nationalitäten erhalten bei der Erststimme keinerlei Ermäßigungen , gewählt wird derjenige , der die meisten Stimmen auf sich vereinigen kann .
• Die Völksgruppen-Landesliste mit mindestens drei Kandidaten wird von der jeweiligen Landesselbstverwaltung aufgestellt . Eine gemeinsame Landesliste mehrerer Minderheitenlandesselbstverwaltungen sieht das Gesetz nicht vor . Um die Liste aufstellen zu können , benötigt die Landesselbstverwaltung die Empfehlung von einem Prozent der Wahlberechtigten oder von mindestens 1500 Personen . Wählen kann man nur persönlich , eine Briefwahl ist nicht vorgesehen .
• Jeder Völksgruppenliste steht maximal ein Vorzugsmandat zu ( was nach einer komplizierten Formel berechnet wird ). Dieses soll dann - sollte es die jeweilige Völksgruppenliste schaffen ein Mandat zu erringen - von den Mandaten , die über die Landesparteienliste verteilt werden , abgezogen werden .
• Für ein Volksgruppenmandat benötigt man Berechnungen zufolge Einviertel des Einundneunzigstels von den ca . 7-8 Millionen Stimmen . Das entspricht nach Berechnung der Landesselbstverwaltung der Ungamdeutschen 19 000-24 000 Stimmen .
• Sollte die deutsche Liste es sogar schaffen , 5 % der Stimmen ( etwa 250 000 Stimmen ) einzusammeln , dann bestünde die theoretische Möglichkeit , weitere Sitze im Parlament zu sichern .
• Wenn die jeweilige Völksgruppenliste kein Mandat erringen kann , wird der Listenplatzführer von der Selbstverwaltung kraft des Gesetzes als „ Sprecher ” ( ung . szószóló ) ins Parlament entsendet .
• Den Landesselbstverwaltungen steht eine Zuwendung zwecks der Durchführung der Kampagne zu , in Höhe von knapp 300 Millionen Forint .
• Die gewählten Volksgruppenvertreter dürfen keine Fraktion bilden , weshalb sie nicht an der Arbeit der Ausschüsse ( bzw . Untersuchungsausschüsse ) teilnehmen können . Ihr Interpellationsrecht hängt vom Parlamentspräsidenten ab .
• Es soll ein Nationalitätenausschuss gebildet werden , der gegenüber dem Parlament Initiativen ergreifen , Vorschläge machen und Meinungen äußern sowie die Arbeit der Regierung kontrollieren soll .
• Die Sprecher verfügen nur in diesem Ausschuss über ein Stimmrecht , im Parlament selbst nicht . Sie können vor dem Hohen Haus sprechen , wenn die Wortmeldung nach Meinung des Ausschusses für Geschäftsordnung ( ung . Házbizottság ) die Minderheitenrechte und -interessen betrifft .
Die Möglichkeit , einen eigenen Vertreter ins Parlament zu schicken , scheint verlockend zu sein . Einen Vertreter , der unsere Interessen gegenüber der Mehrheitsgesellschaft artikulieren soll . Ob er auch gehört wird , steht auf einem anderen Blatt . Das Verbot des gemeinsamen Listensteliens der Volksgruppen und
( Fortsetzung auf Seite 8 )
7