in Kraft treten . Diese Prozentsätze als Maßstäbe sind wohlbekannt aus den Nachbarländern Ungarns .
Sollte dies in die Tat umgesetzt werden und nicht „ wegsabotiert ”, wäre das in der Tat ein Novum in der langen Geschichte mustergültiger ungarischer Minderheitenpolitik . Dabei gelingt es der ungarischen Politik wiederum nicht , verbindliche Regelungen zu treffen . Somit steht diese in der Tradition ost- und mitteleuropäischer Regierungen , denn diese setzten nur selten - hierbei bildeten die rumänischen Regierungen der Zwischenkriegszeit eine der Ausnahmen , die die Gründung deutscher Schulen in Sathmar vorschrieb , siehe hierzu den Beitrag „ Vergeblicher Kampf ”, SB 04 / 2013 ) - obligatorische Maßstäbe , sondern vielmehr auf den vermeintlichen ( denn vielfach massiv beeinflussbaren ) Willen der Angehörigen der Nationalitätengemeinschaften . Man könnte meinen , es sei im Geiste der europäischen Modernität geboren , wären da nicht erhebliche Zweifel angebracht . Nun gut , man darf dies auch als eine Chance begreifen : Denn dort , wo die örtlichen Gemeinschaften über starke und selbstbewusste Vertreter verfügen , wird es womöglich zu positiven Veränderungen kommen . Anderenorts wird die Hoffnung bleiben , die bekanntlich zuletzt stirbt .
Aber damit der liebe Leser nicht wieder denkt , es handele sich hier um die berüchtigte Sonntagsblatt ’ sche Schwarzmalerei , mögen hier einige Auszüge aus dem Bericht des Ombudsmanns stehen . Denn auch er sieht große Risiken und äußert Zweifel , was ihn gleich dazu bewegt , Bitten an die zuständigen Ministerien , Behörden , Ämter zu formulieren .
Dabei untersuchte er mit Hilfe von Fragebögen , die er an die zuständigen Bezirksregierungen , Minderheitenselbstverwaltugen , Gerichte und Ämter schickte , die Möglichkeiten des Sprachgebrauchs für Angehörige der ungarländischen Nationalitäten . Als erstes präsentiert Szabó die Ergebnisse auf die Frage , in welcher Sprache die Sitzungsprotokolle der Minderheitenselbstverwaltungen bei den Bezirksregierungen eingereicht wurden , ln 13 von 19 Komitaten wurde kein einziges Protokoll in ausschließlich einer der Minderheitensprachen eingereicht , darunter Komitate mit bedeutenden Minderheitengemeinschaften wie Weißenburg , Komorn-Gran , Eisenburg oder Tolnau ( wohlgemerkt war es bis 2011 nicht möglich , die Protokolle ausschließlich in der Sprache der jeweiligen Minderheit einzureichen ). Auch das Restergebnis ist ernüchternd , wenngleich es positive Beispiele gibt : So gedachte man im Komitat Raab-Ödenburg-Wieselburg 2011 viermal , Protokolle ausschließlich in deutscher Sprache einzusenden . Genauso positiv zu erwähnen ist die Tatsache , dass laut Bericht der Komitatsverband der deutschen MSV in Batsch-Kleinkumanien seine Sitzungen in deutscher Sprache abhalte und protokolliere . Genauso die Praxis der Landesselbstverwaltungen , die Sitzungsprotokolle zweisprachig zu erstellen . Eine Sonderstellung nahm die Landesselbstverwaltung der Serben in Ungarn ein , denn diese schrieb in seiner Satzung fest , dass Sitzungs- und Protokollsprache der Selbstverwaltung das Serbische ist . Sie führte jahrelang einen erbitterten Kampf mit den Behörden , die diese Praxis missbilligten . Eine endgültige Entscheidung fiel mit der Gesetzesnovellierung im Jahre 2011 , die dieses Recht den Selbstverwaltungen per lege zuspricht . Als besonderes Problem erscheint die obligatorische Teilnahme des Gemeindenotars an den Sitzungen der MSV , was vielfach - um die Kosten für den Dolmetscher zu ersparen - dazu führe , dass die Sitzungen in ungarischer Sprache abgehalten würden . Interessant ist dabei die Frage des Ombudsmanns , wie die Bezirksregierungen in der Zukunft mit den nunmehr einsprachigen Protokollen umgehen sollen : Die meisten Präfekturen würden auf die Dienste von Übersetzungsbüros und / oder eigenen Mitarbeitern zurückgreifen . Die Bezirksregierung von Hewesch äußerte sich wie folgt : „ Die überwältigende Mehrheit der Nationalitäten int Komitat Hewesch spricht ihre eigene Sprache nicht oder nicht auf dem Niveau , dass es daraus ein Protokoll entstehen könnteDiese Aussage mag beides enthalten : Realitätssinn und festgefahrene Arroganz gegenüber den Anliegen der Minderheiten .
Der Ombudsmann bat die Landesselbstverwaltungen um eine Lageeinschätzung : Am deutlichsten formulierten die Südslawen Kritik an der gegenwärtigen Lage . Die Landesselbstverwaltung der Kroaten in Ungarn sieht laut Bericht den Gebrauch der Nationalitätensprachen in der Öffentlichkeit nicht als gesichert , nicht zuletzt da es an Ressourcen und Kontrollmöglichkeiten der Umsetzung der Rechtsvorschriften fehlte . Die Serben weisen auf die fehlende Sprachkompetenz ihrer Abgeordneten hin ( was dazu führe , dass die Sitzungen in ungarischer Sprache abgehalten würden , nicht zuletzt auch aufgrund der Teilnahme des Notars ) und weisen auf die Unterschiede zu den Auslandsmadjaren hin , bei denen das Ungarische die dominante Sprache gegenüber der Amtssprache sei . In diesem Zusammenhang bemängelt der Vorsitzende , dass Rechtsvorschriften nur auf Ungarisch veröffentlicht würden . Auch der Vorsitzende der LdU weist laut Bericht auf die fehlenden Möglichkeiten des Gebrauchs der deutschen Sprache , was er auch auf eine fehlende Kultur des Verständnisses der Mehrheitsnation für die Belange der Minderheiten zurückführen soll . Die Landesselbstverwaltungen hätten darüber hinaus Schwierigkeiten , Personal zu gewinnen , das die Sprache der Minderheit beherrscht . Für die Zukunft sieht der Ombudsmann daher Probleme bei der Rekrutierung von kommunalen Beamten und Angestellten mit Sprachkenntnissen . Die Erkundungen des Ombudsmanns im Kreise von Magistraten in Orten , wo bedeutende Minderheitengemeinschaften beheimatet sind , bestätigen die Mängel beim Gebrauch der Muttersprache , was für viele keine Muttersprache mehr ist . Die Antworten zeugen davon , dass sich der Gebrauch der Minderheitensprachen weiterhin auf das Familiäre beschränkt ( wenn überhaupt ). Die Nationalitätenbevölkerung soll den Gebrauch der Nationalitätensprache nicht einmal , selbst in so prominenten Orten wie Micherechi / Méhkerék oder Mlynky / PilisszentkereszJ benötigen . Dieses „ nincs igény rá ” („ es wird nicht nachgefragt ”) klingt im Ohr vieler von uns wohlbekannt , dennoch vermag es bereits als Realität zu gelten . Dabei liegt es auch an uns . Nichts Gutes verspricht auch die „ Sorge ” vieler Kommunen , ab 2014 den „ Bitten ” der MSV wegen mangelnder Ressourcen und finanzieller Ausstattung nicht entsprechen zu können . Hier spricht der Ombudsmann davon , dass die Kommunen gegenwärtig kein Interesse an einer abweichenden Praxis hätten , da dies Kosten verursachte . Warum sollte dies in einem Jahr anders sein ? Szabó bemängelt auch , dass die Webseiten der meisten Kommunen ausschließlich in ungarischer Sprache erreichbar sind .
Szabó widmet sich in der Konklusion seines Berichts der Frage , warum die Behörden , Ämter und Organe vom fehlenden Bedarf gesprochen haben . Ist das auf die mangelnden Sprachkenntnisse der Angehörigen der Minderheiten zurückzuführen oder ist das ein Ergebnis jahrhundertealter Praxis , wo nur die Amtssprache ( seit 1844 das Ungarische ) seinen Platz in den Amtshandlungen hatte ?, stellt Szabó zurecht die Frage . Er fordert , dass sowohl die Nationalitätenselbstverwaltungen als auch die Magistrate die Angehörigen der jeweiligen Volksgruppe dazu ermuntern sollten , von den neuen Rechten Gebrauch zu machen .
Vor dem Hintergrund dieses Befundes ist nicht verwunderlich , dass Gesuche und Anträge ( auch in Ermangelung entsprechender Formblätter ) lediglich von Angehörigen anderer Staaten in nicht ungarischer Sprache gestellt werden . Minimal ist die Zahl derer , die sich als ungarische Staatsangehörige in ihrer Muttersprache an die Gerichte wenden würden . Dies gelte laut Bericht auch für juristische Verfahren .
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