Sonntagsblatt 5/2016 | Page 3

Sehr geehrter Herr Generaloberst! Einer Anregung nachkom- mend, teile ich mit, dass die von mir in meiner Rede vom 3. De - zem ber 1952 vor dem Deutschen Bundestag abgegebene Ehren - erklärung für die Soldaten der früheren deutschen Wehrmacht auch die Angehörigen der Waffen-SS umfasst, soweit sie aus- schließlich als Soldaten ehrenvoll für Deutschland gekämpft haben. Mit dem Ausdruck vorzüglicher Hochachtung bin ich Ihr gez. Adenauer. MERKWÜRDIG! – wie sich Zeiten und Menschen geändert haben! O Und es donnert und es blitzt… Mut zur Wahrheit Steinen fehlt. Wir haben uns sowohl mit der Thematik, als auch mit dem Schicksal einiger Soldaten beschäftigt. Wir wissen, dass wir auch die Gräber von Kriegsverbrechern gepflegt haben. Wir wissen, dass diese Menschen grausames verrichtet haben. Kinder, Frauen und Unschuldige sind ihnen zum Opfer gefal- len. Doch wir wissen: Im Tod sind alle gleich. Warum sollten wir uns deshalb von Dienstgraden beeinflussen lassen? Und nur den Unschuldigen gedenken? Es war eine grausame Zeit. Wir sollten an alle denken und sie in Erinnerung behalten. Zum Gedenken, aber auch zur Mah - nung. Es ist unsere Pflicht. Wir wissen die Arbeit des Volksbundes zu schätzen und unter- stützen sie gern. Eine Arbeit aus dem Krieg für den Frieden. Wir sind dankbar, diese Erfahrung machen zu dürfen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!” (ein seltenes Beispiel) • MERKWÜRDIGkeiten • von Georg Krix Ja, damals noch… Ehrenerklärung von Bundeskanzler Dr. Konrad Adenauer vor dem Deutschen Bundestag am 3 Dezember 1952, für die deutschen Soldaten im Zweiten Weltkrieg. Bundeskanzler Dr. Adenauer: Ich möchte heute vor diesem Hohen Hause im Namen der Bundesregierung erklären, dass wir alle Waffenträger unseres Volkes, die im Namen der hohen solda- tischen Überlieferung ehrenhaft zu Lande, auf dem Wasser und in der Luft gekämpft haben, anerkennen. (Beifall bei den Regie - rungs parteien.). Es muss unsere gemeinsame Aufgabe sein, und ich bin sicher, wir werden sie lösen, die sittlichen Werte des deutschen Solda - tentums mit der Demokratie zu verschmelzen. Der kommende deutsche Soldat wird nur dann seiner deutschen und europäischen Aufgabe gerecht werden, wenn er von den Grundprinzipien erfüllt Ist, auf denen die Ordnung unseres Staates ruht. (Beifall bei den Regierungsparteien.) Diese Ordnung sichert zugleich die ethischen Werte des Solda - ten vor erneutem Missbrauch. Nach dieser Erklärung war aus den Kreisen der ehemaligen Waffen-SS an den Bundeskanzler die Frage gestellt worden, ob er auch die Angehörigen der Waffen-SS einbeziehe. Der Bundes - kanzler hat dem Sprecher der Angehörigen der Waffen-SS, Oberst Gruppenführer (Generaloberst) a. D. Hausser, am 17. Dezember 1952 eine klare Antwort gegeben, diese hier nachfolgend ebenfalls im Wortlaut: Rachejustiz gegenüber einem großen deutschen Heerführer ist der Fall des Generalobersten Kurt Student. Der am 12.5.1890 in Birkholz bei Schwiebus geborene Soldat war schon im Ersten Weltkrieg Flieger, ging zur Reichswehr und wurde 1938 als Generalmajor Kommandeur der deutschen Fallschirmtruppe. Er befehligte im Westfeldzug die 7. Fliegerdivision und setzte sich erfolgreich bei der Einnahme wichtiger Brücken und Befes ti - gungen durch Fallschirmjäger ein, wobei er selbst schwer verwun- det wurde. Am 29. Mai 1940 wurde er General der Flieger. Ein Jahr später bereitete er die Luftlandung auf Kreta (Unternehmen Merkur) vor und leitete den Absprung seiner Fallschirmjäger. 1943 führte er die Befreiung des Duce vom Gran Sasso durch und kommandierte 1944 die 1. Fallschirmarmee. Zuletzt war der mit dem Eichenlaub Ausgezeichnete (27.9.1943) Oberbefehlshaber der Heeresgruppe Weichsel. Am 6. Mai 1946 begann in Lüneburg das alliierte Militärgericht, den Fall gegen den seit Mai 1945 Gefangenen zu verhandeln. Ihm wurde vorgeworfen, gefangene verwundete britische Soldaten auf Kreta bei einem Angriff als ‚Deckung’ benutzt, andere zum Ab - laden lebensgefährlicher Munition gezwungen und die Bombar - dierung eines britischen Lazaretts auf der Insel befohlen zu habe n. In der Verhandlung am 9. Mai erschien unerwartet und von sich aus der einstige militärische Gegner auf Kreta des Angeklagten, der neuseeländische General Inglis. Er erklärte, dass die deut- schen Fallschirmjäger nicht versucht hätten, die Kriegsregeln zu verletzen. Die britischen Kriegsgefangenen seien anständig be - handelt worden. Es sei unzutreffend, dass deutsche Soldaten Gefangene beim Angreifen vor sich hergetrieben hätten. Das bri- tische Lazarett von Canea sei nicht von deutschen Bombern ange- griffen worden. Trotz dieser klaren und glaubwürdigen Aussage wurde Student am folgenden Tag zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt. Die Briten wollten Rache für ihre im wesentlichen Student zu verdankende Niederlage auf Kreta. Am 10. Juli 1946 weigerte sich der zuständige Kommandeur des 30. britischen Armeekorps, General Galloway, das von dem Mili - tärgericht in Lüneburg ausgesprochene Urteil zu unterschreiben. Daraufhin wurde das Urteil widerrufen, die Berufung ging durch, und der Generaloberst wurde bald darauf entlassen. Er verstarb am 1.7.1978 in Bad Salzuflen. MERKWÜRDIG, auch nach dem Krieg gab es noch mutige, aufrichtige Menschen! Wir schreiben für SIE. Werben Sie für UNS! Unterstützen Sie DAS SONNTAGSBLATT 3