Sonntagsblatt 3/2025 | Page 20

selbst, also Vater, Mutter und Kinder, mit dem Hinweis, aus welcher anderen Familie der Vater kam oder wohin das Kind ging. Früher gab es sie in Buchform, heute gibt es viele ausschließlich online. So können sie ständig ergänzt und aktualisiert werden. Viele ungarndeutsche Gemeinden sind auch schon online. Ein Buch herauszugeben kostet viel Geld und es ist nicht sicher, ob es sich verkaufen lässt. Ein Online-Familienbuch ist dagegen für jeden erreichbar und kostet nichts.
SB: Benutzt man heutzutage auch KI?
KP: Das ist im Kommen. Ich selbst habe keine Erfahrungen damit. Es gibt aber schon Programme, die mit Hilfe von künstlicher Intelligenz zum Beispiel alte Schriften und Handschriften entziffern.
Es wird die Zeit kommen, in der man einfach sagt: „ Hier sind die Matrikeln, stellt daraus eine Familienburg zusammen.” Aber dann ist der Spaßfaktor dahin. Eine andere moderne Form der Familienforschung ist die genetische Forschung. Das bieten schon viele Firmen an. Man bestellt ein Set, aus dem das DNA-Bild zusammengestellt wird, und das Ergebnis wird in einer Datenbank gespeichert. Dann wird etwas festgestellt, das sich nie kontrollieren lässt. Beispielsweise kann ich so herausfinden, wo meine Ahnen vor 3000 Jahren gelebt haben, was ich urkundlich sowieso nicht feststellen kann. Andererseits kann man über diese Datenbank Verwandte finden, die eine ähnliche DNA-Struktur haben wie ich. Aber in diesem Thema kenne ich mich nicht gut aus. Meiner Meinung nach hat das nicht viel Sinn, außer dass, wenn man eine ganz ähnliche DNA-Struktur hat wie andere Personen, eine Verwandtschaft festgestellt werden kann, die vielleicht auch urkundlich nachgewiesen werden kann. Für Nichtadlige kann man urkundlich drei-, vier-, eventuell fünfhundert Jahre zurückgehen, was aber schon ganz selten ist.
SB: Inwiefern sind diese Quellen für „ Alltagsmenschen” verfügbar? Inwiefern sind diese Quellen verfügbar, wenn es sich um persönliche Daten und die Archive diese schützen müss( t) en?
KP: Es gibt ein strenges Datenschutzgesetz beziehungsweise ein spezielles Gesetz für Archive. Ein Beispiel ist das Gesetz I von 2010, § 93 / A: die Auffindbarkeit der Personenstandsregister. Die Register werden im Falle einer Sterbeurkunde nach dreißig Jahren, im Falle eines Geburtsregisters nach einhundertzehn Jahren und im Falle von Heiratsregistern nach sechsundachtzig Jahren für jedermann recherchierbar. Das heißt, dass die Archivbestände binnen dieser Zeit nicht zur Forschung freigegeben werden können, es sei denn, es liegt eine spezielle Erlaubnis für Historiker vor. Das gilt allerdings nicht für Kirchenmatriken, die sich aber ebenfalls daran halten. Auch in einem Familienbuch werden nicht neuere Daten veröffentlicht, als es erlaubt ist. Deswegen ist ein Online-Ortsfamilienbuch nützlich, weil dort alle Daten aktualisiert werden können. Und so ist es auch bei Archiven, in denen Matrikeln nur bis zu einem bestimmten Jahr digitalisiert veröffentlicht sind. Sobald ein neues Jahr beginnt, werden die neueren Daten digitalisiert und veröffentlicht.
SB: Wie sucht man nach Informationen? Nehmen wir an, ich kenne meine Eltern und meine Großeltern, aber nicht mehr. Wie soll ich dann anfangen?
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KP: Grundsätzlich muss man zu Hause anfangen. Man sollte sich also in der Familie umschauen. Wenn der Großvater noch lebt, sollte man ihm zuhören, denn er erinnert sich ganz bestimmt an die Daten seiner Eltern und Großeltern. Man sollte sich anschauen, welche alten Urkunden zu Hause vorhanden sind. Wenn man alles hat, was man aus der Familie bekommen konnte, und man kann nichts mehr aus der weiteren bekannten Verwandtschaft erfragen, muss man zuerst nachschauen, ob es schon ein Ortsfamilienbuch aus unserer Gemeinde gibt. Wenn nicht, müssen wir selbst nachschlagen. Online sind alle ungarischen Matrikeln zu erreichen, entweder auf der Webseite des Kirchenarchivs oder bei den Mormonen beispielsweise auf FamilySearch. Man sollte Schritt für Schritt vorgehen und nach den drei grundlegenden genealogischen Daten – Geburt bzw. Taufe, Eheschließung und Beerdigung – suchen. Dementsprechend gibt es diese drei grundlegenden Kirchenbücher: Tauf-, Heirats- und Sterbematriken.
Sagen wir, ich weiß, wer meine Ururgroßeltern waren, weil ich das von meinen Großeltern erfahren habe. Aber ich habe kein Familienbuch. Also muss ich in den Kirchenbüchern suchen. Wenn ich den Ort kenne, ist meine erste Aufgabe herauszufinden, wann sie geheiratet haben. In der Eintragung zur Eheschließung stehen bei der Braut und dem Bräutigam auch die Namen von Vater und Mutter. Das gibt mir einen Hinweis darauf, wann und wo die Leute geboren wurden. So kann ich weitermachen. Wenn der Ort derselbe ist, habe ich Glück. Wenn nicht, muss ich die dortigen Matriken anschauen. Man kann auch mit den standesamtlichen Registern anfangen, aber die gibt es erst seit 1895, davor gab es nur die kirchlichen Register. Die meisten Konfessionen haben ihre Matrikeln online verfügbar gemacht. Wir sollten den zuständigen Pfarrer damit also nicht stören. Wir haben schon alles digitalisiert und können von unserem Sessel aus am Laptop suchen.
SB: Okay, dann gehen wir weiter. Wir haben erfahren, dass unsere Ahnen Ungarndeutsche waren und wir können bis ins 17. oder an den Anfang des 18. Jahrhunderts zurückgehen, als sie sich in Ungarn ansiedelten. Wie geht es weiter?
KP: Das ist die spannendste Frage. Es gibt glückliche und weniger glückliche Familienforscher, denn es hängt davon ab, ob wir dafür Quellen haben. Es gibt die Legende, dass es in Ulm solche Register gab, in denen die Herkunftsorte aufgelistet wurden. So etwas gibt es nicht. In Wien gibt es so etwas erst seit den 1760er Jahren bei den staatlichen Ansiedlungen. Das gilt aber eher für das Banat und andere Gebiete, in denen es staatliche Siedlungsaktionen gab. Wenn der Grundherr deutsche Bauern ansiedeln ließ, gibt es nicht unbedingt Quellen, allenfalls einen Vertrag. Aber darin steht nichts darüber, woher sie gekommen sind. Unter Umständen sind die Namen der ersten Ansiedler als Unterzeichner verzeichnet. Wenn wir Glück haben, sind in den Kirchenbüchern der ersten Jahrzehnte noch die Orte vermerkt, aus denen Braut und Bräutigam stammen. Wenn wir sehr viel Glück haben, wird nicht nur „ aus dem Reich” oder „ ex Germania” geschrieben, sondern ein Ort angegeben, den wir entweder identifizieren können oder nicht. Oft wurde der Ort falsch geschrieben, so wie man ihn gehört hatte. Man kannte nicht alle einzelnen Dörfer im Deutschen Reich. Es ist auch schwierig, wenn sie nicht aus demselben Dorf kamen.
Dann können wir auf deutsche Quellen zurückgreifen. Es gibt Werke, die die Akten der dortigen Herrschaften verarbeitet haben. Ein gutes Beispiel dafür ist Werner Hacker, der Akten von sehr vielen Herrschaften durchgesehen hat. Die Einträge erzählen davon, dass jemand aus der Leib-