Vieles liegt an . Vieles muss angekurbelt werden . Die deutschen NSVW können sich im Sinne des Gesetzes schon jetzt dafür einsetzen . dass der Deutschunterricht ausgeweitet , verbessert wird ; dass der Volksgruppe gutgesinnte Personen an die Spitze von Kindergärten und Schulen gewählt und in den Ämtern Personen angestellt werden , die der deutschen Sprache mächtig sind ; dass deutsche Sprachkurse organisiert werden ; dass die für Minderheiten bestimmten Gelder tatsächlich zweckentsprechend eingesetzt werden ; dass in den örtlichen Medien auch deutschsprachige Artikel erscheinen und Programme auch in deutscher Sprache gesendet oder gar deutsche Medien herausgegeben werden . Sie können sich stark machen für den deutschsprachigen Gottesdienst , für zweisprachige Ortsschilder und deutschsprachige Aufschriften an öffentlichen Anstalten .
Das Gesetz hält die Tür offen für Schritte zu Gerichten , sollten Volksgruppenrechte beschnitten , gegen einschlägige Gesetze verstoßen , die deutsche Einwohnerschaft auf irgendeine Weise benachteiligt werden .
Gefragt sind pragmatisches Vorgehen und größere Dynamik , wenn wir drückende Probleme eliminieren , wenn wir vorwärtskommen wollen . Ich habe im Laufe der vielen Jahre immer wieder die Erfahrung gemacht : Nur wenn verbriefte Rechte entschlossen eingefordert werden , nur wenn Druck gemacht wird , bewegt sich was . Zu Gutem , zu Besserem .
Wo Starkes und Mildes sich paaren
Wir ungarländische Deutsche waren und sind für Frieden und ersprießliche Zusammenarbeit . Aber das heißt längst nicht , dass wir uns kleinlaut , unterwürfig verhalten sollten . Es können sich Situationen ergeben , in denen Lärm geschlagen werden muss . Für unsere Interessen werden wir uns auch künftig immer wieder stark machen müssen . Keiner wird es für uns tun .
Friedrich Schiller schrieb in seinem Gedicht „ Das Lied von der Glocke ": Wo Starkes sich und Mildes paarten , da gibt es einen guten Klang . Nun , das passt gut zu uns .
Ich denke , niemand wird die Binsenwahrheit bestreiten wollen : Nur jene Gesetze und Rechte taugen etwas , die in die Tat umgesetzt werden . Das gilt uneingeschränkt auch für das Nationalitätengesetz , für die Rechte der ungarländischen Volksgruppen . Wir sind gut beraten , wenn wir in diesem Sinne Vorgehen .
G . Hambuch
Presseberichte zum Minderheitengesetz Ungarns
Aus der Budapester „ Neue Zeitung ”
Stellungnahme zum neuen Minderheitengesetz in Ungarn
Die Gemeinschaft Junger Ungamdeutscher und die Organisation der Jungen Slowaken in Ungarn haben beim Osterseminar der JEV in Südtirol entschieden , folgende Stellungtmhme zu verabschieden , die
S von allen Mitgliedsorganisationen der Jugend Europäischer Volksgruppen unterstützt wurde .
Die JEV , gemeinsam mit der Gemeinschaft Junger Ungarndeutscher ( GJU ) und der Organisation der Jungen Slowaken in Ungarn , ist besorgt über die Inkraftsetzung des neuen Minderheitengesetzes in Ungarn . Mit diesen neuen Regelungen ist der in ganz Europa als vorbildlich angesehene Minderheitenschutz verschwunden . Das neue Minderheitengesetz beschneidet sowohl die Rechte
Sonntagsblatt als auch die zur Verfügung gestellten Mittel in drastischer Weise . Wir sind der Auffassung , dass es in einem Land mit einer Population von 10 Millionen Menschen und 13 autochthonen Minderheiten dringend notwendig ist , dass Minderheitenorganisationen in den Entwicklungsprozess eines neuen Minderheitengesetzes miteinbezogen werden . Dies ist vorliegend in keinster Weise geschehen . Zudem möchten wir betonen , dass das verabschiedete Gesetz keinerlei Verbesserungen enthält und nicht geeignet ist , den Erhalt der Minderheiten zu unterstützen . Aus diesen Gründen fordern wir , dieses neue , nicht europataugliche Gesetz nochmals zu begutachten und in Zusammenarbeit mit Vertreter / innen von Minderheitenorganisationen zu ändern .
Aus : Pester Lloyd , 3 . Mai 2012
Massive Kritik an neuem Minderheitenrecht in Ungarn
Laut dem noch im Amt befindlichen Ombudsmann für Minderheiten , Máté Szabó , sind einige Paragraphen des neuen Minderheitengesetzes verfassungswidrig . Klauseln , die Lokalwahlen von ethnischen Minderheiten an Volksbefragungs-Daten koppeln , machen es unter Umständen unmöglich , dass ethnische Gemeinschaften eine Lokal-Regierung formen können .
Denn „ der Wille , der Leute sich zu ihrer Ethnizität zu bekennen , hängt von vielen sozialen und politischen Faktoren ab ”, fügte der Ombudsmann hinzu . So würden ohnehin schon verängstigte Bevölkerungsgruppen weiter um ihr Recht auf Interessensvertretung gebracht . Die Regelung widerspricht zudem dem Recht auf gleiche Voraussetzungen , da es festlegt , dass ethnische Organisationen keine Kandidaten für Wahlen vorschlagen dürfen , solange sie nicht den Status einer „ gemeinnützigen Organisation ” haben , während ansonsten jeder in Ungarn ansässige Staatsbürger bei entsprechender Unterstützung durch Unterschriften auch das passive Wahlrecht hat .
Außerdem müssen laut dem Gesetzesvorschlag die Selbstverwaltungen der ethnischen Minderheiten Teile ihrer Treffen in Ungarisch abhalten , selbst wenn ihre Muttersprache eine andere ist . Dies steht im Widerspruch zum Recht , die eigene Sprache zu nutzen ( und ist übrigens ein Passus , der noch weit über das Sprachengesetz in der Slowakei hinausgeht , das Ungarn zu geradezu epischer Entrüstung trieb ). Des Weiteren solle Vermögen der sich durch die neuen Bestimmungen auflösenden Minderheitenselbstverwaltungen mangels ausreichender Bekenner auf die jeweiligen Kommunalregierungen übergehen . Dies sei problematisch , da die Vermögen für die Minderheiten gesetzlich zweckgebunden sind , aber wenn es keine Minderheit mehr gibt , unklar wird , was dann mit dem Geld geschehen soll . Der Ombudsmann hat das Verfassungsgericht angerufen , um die Verfassungswidrigkeit des Gesetzes festzustellen und so Änderungen zu erzwingen .
Die ungarischen Regierungen der letzten 20 Jahre klopften sich stets auf die Schultern , wenn es um ihr „ europaweit vorbildliches Minderheitenrecht ” ging , bis heute plappern verschiedene Ungarnfreunde in Europa diese hohlen Phrasen immer wieder nach . In Wahrheit war es jedoch nur eine Pseudo-Vertretung über teils extrem korrupte sog . „ Selbstverwaltungen ”, die ein paar Kulturund Bildungseinrichtungen verwalten durften und dafür „ familiär ” Geld von der Regierung verteilten bzw . behielten . Für ihr Schweigen in großen politischen Fragen , ließ man diese eigenartigen Strukturen weitgehend unkontrolliert ( hiermit sind die Roma- Vertretungen gemeint . - Bern . d . SB-Red .).
Eine direkte parlamentarische Vertretung der ethnischen Minderheiten in den Parlamenten , geschweige denn im nationalen
( Fortsetzung auf Seite 4 )
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