Außerdem bestehe – allen voran- bei den Deutschen und Roma die Chance auf Missbrauch: „ Stellen wir uns vor, es gibt eine Partei- zum Beispiel die Ungarische Kommunistische Partei-, die 20.000 bis 25.000 Aktivisten auf die jeweilige Nationalitätenliste setzt- das Bekenntnis dazu ist ja freiwillig. Dann erhält man im Fall der Fälle ein Vorzugsmandat. Das Ansinnen der parlamentarischen Vertretung seitens des ungarischen Staates kann ich nur gutheißen, aber das System ist reformbedürftig – aber für unsere Hinweise, Eingaben und Vorschläge interessiert sich der Staat nicht.”
Auf lokaler Ebene beobachte man, dass das Wählerverzeichnis wie in St. Andrä / Szentendre und der Totiser Kolonie / Tatabánya beispielsweise deutlich mehr Namen enthalte als Bürger sich bei der Volkszählung zur griechischen Volkszugehörigkeit bekannt haben. Seiner Ansicht nach gehe es dabei um die Macht in der 15-köpfigen Vollversammlung der Landesselbstverwaltung der Ungarngriechen. Dass es mehrere Gruppierungen gibt, bestätigt auch Pouros und sagt, dass durch seine Nominierung gerade ein „ Elitenwechsel” stattfinde. Ihm werde es in der Zukunft auch darum gehen, die andere Fraktion in die Arbeit mit einzubeziehen und so die Teilung zu überwinden.
Auch das an sich großzügige Fördersystem weise Defizite auf: Dieses sei sehr kirchenbezogen: „ Dass man kirchenpolitische mit den nationalitätenpolitischen Angelegenheiten vermischt, finde ich nicht glücklich, zumal Erstere immer eine Priorität genießen. Darüber hinaus sehe ich auch bei den Entscheidungsprozessen Probleme: Die von den Landesselbstverwaltungen entsandten Kuratoren entscheiden in erster Instanz über die Fördergelder- diese Entscheidungen werden auf der nächsthöheren Ebene- wo neben den Fürsprechern auch die Vertreter des Gábor-Bethlen-Fondsverwalters( BGA) und der Ministerien beteiligt sind- regelmäßig verworfen. Man gewinnt oft den Eindruck, als gebe es noch eine dritte Instanz- unsichtbar-, wo letztendlich die Entscheidung fällt, wer und was im laufenden Jahr gefördert wird”, so der in Stuhlweißenburg aufgewachsene Minderheitenpolitiker.
Was die Unterstützung der Nationalitätenselbstverwaltungen anbelangt, spricht Puros von bescheidenen Möglichkeiten: Weder die Höhe der Betriebskosten( 1.040.000 Forint, etwa 2700 Euro im Jahr je lokale Nationalitätenselbstverwaltung) noch die Aufgabenfinanzierung – hier entscheidet die Höhe ein Punktesystem auf der Grundlage des Grades der Aktivitäten wie z. B. abgehaltene Sitzungen – erlauben große Sprünge. Zudem sei gerade die Aufgabenfinanzierung völlig intransparent, dabei gewinne man den Eindruck, dass BGA kaum einen Überblick darüber verfüge. Der bürokratische Aufwand für die Ehrenamtlichen( Sitzungsprotokolle, Bewerbungsrunden und Vermögensoffenlegung usw.) nehme zu und koste einen Großteil der Zeit – dies wirke demotivierend. Auch die Ungerechtigkeiten bei der Verteilung der Gelder stören Pouros: So erhalte beispielsweise die Landesselbstverwaltung der Griechen mit Amtsapparat, Ausschüssen, Vollversammlung und Medien weniger Geld als der Fürsprecher selbst. Genauso bekämen die 37 örtlichen NSVW weniger Mittel als der Fürsprecher.
Geld, was durchaus benötigt werde: Nun wachse die vierte Generation von Ungarngriechen heran. Die meisten kamen in den 1950er Jahren als Bürgerkriegsflüchtlinge nach Ungarn. Für sie wurde südwestlich von der Hauptstadt eine eigene Siedlung gegründet, benannt nach dem 1952 erschossenen kommunistischen Widerstandskämpfer Nikos Belogiannis. Auch heute stellen die Griechen gut ein Drittel der Bewohner von Beloiannisz im Komitat Weißenburg. Hier lernen die Kinder auch Schulfächer auf Griechisch, während landesweit ein Netz von griechischen Sonntagsschulen mit 12 Jahrgängen bestehe: Sonntagsschule bedeute hier Griechisch-Nachmittagsunterricht zweimal pro Woche in insgesamt vier Stunden. Bei starken Assimilationstendenzen beobachtet der Sohn von Bürgerkriegsflüchtlingen bei den Mitgliedern der dritten Generation eine Tendenz, wonach diese besonderen Wert auf das Erlernen der griechischen Sprache legten. Auch hinsichtlich der Identität würden die Griechen in Ungarn ein stark ausgeprägtes Bekenntnis zu den griechischen Wurzeln aufweisen. Eine Basis, auf die man aufbauen möchte, so Pouros.
WAHL( RECHT) UND DIE NATIONALITÄTEN
Eine Analyse von Dr. Dora Frey
1. Parlamentarische Vertretung von Minderheiten – ein Problemfeld( fast) überall
Die Möglichkeit der Beteiligung an der demokratischen Willensbildung- also das Wahlrecht- ist eine der elementarsten und wichtigsten Bürgerrechte. Es sollte in einem demokratischen Rechtsstaat jedem zustehen. Dass die Wahlen gemäß einem allgemeinen, freien, geheimen, unmittelbaren und gleichen Wahlrecht stattfinden sollen, ist ebenfalls unstrittig im Europa des 21. Jahrhunderts. Die oben genannten Wahlgrundsätze sind an sich nicht kompliziert. Sie sind auch einwandfrei sowie relativ einfach in einem Staat zu verwirklichen, der eine homogene Bevölkerung hat. Diese muss gleichmäßig verteilt das Staatsgebiet bevölkern- ohne große regionale Unterschiede oder historisch verwurzelte Strukturen. Das einzige aber zugleich große Problem ist, dass solche Staaten nirgends existieren. Die parlamentarische Vertretung von nationalen Minderheiten stellt ein Sonderproblem der Ausgestaltung des Wahlrechts dar. So ist es auch in Ungarn: Dort
6 existieren zwar 13 anerkannte nationale Minderheiten, die aber insgesamt nur etwa 6,5 % der Bevölkerung ausmachen. So könnten die Nationalitäten nicht einfach eigene Parteien gründen und ins Parlament einziehen.
2. Minderheitenselbstverwaltungen ohne parlamentarische Vertretung- die Situation in Ungarn vor 2011
Die vorherige ungarische Verfassung sah eine Beteiligung der in Ungarn lebenden nationalen und ethnischen Minderheiten an der politischen Willensbildung vor: Es handelt sich dabei um das Gesetz Nr. 20 von 1949, das 1989 umfassend reformiert wurde. Im § 68 Abs.( 3) steht zu lesen: „ Die Gesetze der Republik Ungarn gewährleisten die Vertretung der nationalen und ethnischen Minderheiten, die auf dem Gebiet des Landes leben.“ Das Gesetz über die Wahl der Landtagsabgeordneten( Gesetz Nr. 34 von 1989) sah jedoch keine besondere Regelung für die Vertretung der nationalen Minderheiten im ungarischen Parlament vor. Dies wurde sowohl von den Minderheiten