Sonntagsblatt 1/2018 | Page 10

maßen. Erwähnenswert ist, dass die Deutschen und die Öster- reicher in diesem System voneindander getrennt sind, welche Besonderheit auf geschichtliche Gründe zurückzuführen ist. Der parlamentarische Corps der Minderheiten ordnet sich in eine mo- derne und innovative Kommission des Sabors, namentlich in die Kommission der Menschen- und Nationalen Minderheitenrechte ein: Sie ist nicht nur ein Organ der Abgeordneten, sondern sie arbeitet auch mit Experten, Professoren aus dem Minderheiten- bereich zusammen. Auch im kroatischen System besitzen die kroatischen Diasporen Plätze, jedoch im Gegensatz zum rumä- nischen nicht nur einen, sondern gleich drei. Im Vergleich zu den zwei vorigen Fällen ist das slowenische Beispiel ein Schwarzer Peter in jeder Hinsicht. Slowenien er- lebte eine ähnliche historische Entwicklung wie Kroatien (da sie beide Mitgieder in der jugoslawischen Föderation waren), aber trotzdem beschritt es - auch hinsichtlich der Minderheitenrech- te - einen anderen Weg. Die Geburtstunde des neuen slowe- nischen Grundgesetzes war bereits in den letzten Jahren der 1980er Jahre, und letzendlich wurde sie 1991 vom Parlament angenommen. In dieser Verfassung spielt nur das slowenische Volk die Hauptrolle, also als Träger der Souveränität und Staats- gewalt, dessenungeachtet erscheinen auch zwei Minderheiten in Form eines Kapitels: die Italiener und die Madjaren, die zwei de- klarierten autochtonen Minderheiten. Es gibt naturgemäß mehr, zahlenmäßig kleinere ethnische Gruppen in Slowenien, aber die Gesetzgebung behandelt die Kategorie „autochton” rigoros. Kurz hinter den Madjaren und Italienern wird im Text ebenso festge- legt, dass der slowenische Staat auch die Sache der Auslands- slowenen der Nachbarstaaten vor Augen führen soll. Auf diese Weise ist die parlamentarische Vertretung der Madjaren und Ita- liener im slowenischen System unter den 90 Abgeordneten ge- sichert, nebenbei regelt Slowenien die Frage auch auf der Ebene der Selbstverwaltungen (Kommunalwahlen z. B.). In letzer Zeit wurde ein neuer Vorstoß in Form eines Arbeitsplanes gestartet, der eine größere Anerkennung der anderen Minderheiten zum Ziel setzte. Auch bis heute haben wir zahlreiche Rückstände hinsichtlich des Schutzes der Minderheitenrechte zu beobachten, nicht nur welt-, sondern europaweit, es reicht, wenn wir die fehlenden Verord- nungen der Vereinigten Nationen erwähnen, jedoch unsere Re- gion, die eine reiche, manchmal blutige Erfahrung in der Ange- legenheit der Nationalitäten, Minderheiten sammelte, erkannten die ostmitteleuropäische Länder ganz früh, fast sofort nach dem Untergang der kommunistischen Vorherrschaft, die Notwendig- keit der parlamentarischen Vertretung, so dass wir 2018 die par- lamentarische Präsenz der Minderheiten eine regionale Praxis bezeichnen dürfen, die langsam den meisten Ländern Ostmittel- europas zu einem unmissverständlichen Teil der Demokratie und des Parlamentarismus wird. Folgen Sie dem Sonntagsblatt und der JBG auch auf Facebook: facebook.com/sonntagsblatt.hu facebook.com/jbg.hu Aktuelles - Zur Erinnerung s Robert Zollitsch (Foto: Wikimedia) Auf ständiger Pilgerreise Interview mit Erzbischof em. Dr. Robert Zollitsch über persönlichen Lebensweg, Gegenwart und Zukunft der Kirche und den Dienst für die Donauschwaben SB: Erzbischof Zollitsch, Exzellenz, der Beginn der Vertrei- bung der D