maßen. Erwähnenswert ist, dass die Deutschen und die Öster-
reicher in diesem System voneindander getrennt sind, welche
Besonderheit auf geschichtliche Gründe zurückzuführen ist. Der
parlamentarische Corps der Minderheiten ordnet sich in eine mo-
derne und innovative Kommission des Sabors, namentlich in die
Kommission der Menschen- und Nationalen Minderheitenrechte
ein: Sie ist nicht nur ein Organ der Abgeordneten, sondern sie
arbeitet auch mit Experten, Professoren aus dem Minderheiten-
bereich zusammen. Auch im kroatischen System besitzen die
kroatischen Diasporen Plätze, jedoch im Gegensatz zum rumä-
nischen nicht nur einen, sondern gleich drei.
Im Vergleich zu den zwei vorigen Fällen ist das slowenische
Beispiel ein Schwarzer Peter in jeder Hinsicht. Slowenien er-
lebte eine ähnliche historische Entwicklung wie Kroatien (da sie
beide Mitgieder in der jugoslawischen Föderation waren), aber
trotzdem beschritt es - auch hinsichtlich der Minderheitenrech-
te - einen anderen Weg. Die Geburtstunde des neuen slowe-
nischen Grundgesetzes war bereits in den letzten Jahren der
1980er Jahre, und letzendlich wurde sie 1991 vom Parlament
angenommen. In dieser Verfassung spielt nur das slowenische
Volk die Hauptrolle, also als Träger der Souveränität und Staats-
gewalt, dessenungeachtet erscheinen auch zwei Minderheiten in
Form eines Kapitels: die Italiener und die Madjaren, die zwei de-
klarierten autochtonen Minderheiten. Es gibt naturgemäß mehr,
zahlenmäßig kleinere ethnische Gruppen in Slowenien, aber die
Gesetzgebung behandelt die Kategorie „autochton” rigoros. Kurz
hinter den Madjaren und Italienern wird im Text ebenso festge-
legt, dass der slowenische Staat auch die Sache der Auslands-
slowenen der Nachbarstaaten vor Augen führen soll. Auf diese
Weise ist die parlamentarische Vertretung der Madjaren und Ita-
liener im slowenischen System unter den 90 Abgeordneten ge-
sichert, nebenbei regelt Slowenien die Frage auch auf der Ebene
der Selbstverwaltungen (Kommunalwahlen z. B.). In letzer Zeit
wurde ein neuer Vorstoß in Form eines Arbeitsplanes gestartet,
der eine größere Anerkennung der anderen Minderheiten zum
Ziel setzte.
Auch bis heute haben wir zahlreiche Rückstände hinsichtlich des
Schutzes der Minderheitenrechte zu beobachten, nicht nur welt-,
sondern europaweit, es reicht, wenn wir die fehlenden Verord-
nungen der Vereinigten Nationen erwähnen, jedoch unsere Re-
gion, die eine reiche, manchmal blutige Erfahrung in der Ange-
legenheit der Nationalitäten, Minderheiten sammelte, erkannten
die ostmitteleuropäische Länder ganz früh, fast sofort nach dem
Untergang der kommunistischen Vorherrschaft, die Notwendig-
keit der parlamentarischen Vertretung, so dass wir 2018 die par-
lamentarische Präsenz der Minderheiten eine regionale Praxis
bezeichnen dürfen, die langsam den meisten Ländern Ostmittel-
europas zu einem unmissverständlichen Teil der Demokratie und
des Parlamentarismus wird.
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