's Dorfblattl Haiming - Digitalausgabe Dorfblattl Haiming Winter 2019 - 01/19 | Page 6

´s Dorfblattl Haiming Schneeräumung und Winterdienst Jeder mag den Schnee, doch keiner will ihn haben! B is Mitte der 70er Jahre war die Schneeräumung mit der von heute nicht vergleichbar. Mit Schneepflug zum Nachzie- hen und Radladern von Unter- nehmern wurde nur das Notwen- digste an Straßen- und Zufahrts- wegen freigeräumt. Nachdem 1975 die Straße über das Sattele nach Ochsengarten gebaut war, wurde das erste Mal ein Traktor mit Frontschneepflug von der Gemeinde Haiming eingesetzt. Das gesamte Gemeindegebiet mit Ochsengarten wurde vom „Zensn Anton“ mit diesem Trak- tor geräumt. Man kann sich vor- stellen, wie viel Zeit verging, bis er beim letzten Hof angekom- men war. Die Straße nach Marlstein und die Seitenwege in Ochsengar- ten wurde von 1972 bis Anfang der 80er Jahre von Alois Neu- rauter aus Marlstein mit einem „Schlepper“ geräumt, der jah- relang nicht einmal mit einem Führerhaus ausgerüstet war. Die Schneeräumung Haimingerberg und Ochsengarten bis Mareil wurde 1980 an Raimund Kopp übergeben. Kopp erledigte diese Arbeiten mit seinem Unimog bis 1988. Von 1988 bis 1993 war die Firma Wagner aus Silz für dieses Gebiet zuständig. Seit 1993 bis heute werden die Schneeräum- arbeiten in Haimingerberg und Ochsengarten von Hubert Leit- ner durchgeführt. Ötztal-Bahnhof ab dem Splittsi- lo (Höhe Recyclinghof), Brunau und Ambach wurden 1992 an Wolfgang Bair übergeben, der dieses Gebiet bis heute betreut. Im Jahr 2006 hat sich der Ge- meinderat entschieden, einen Teil von Haiming, Schlierenzau, sowie die Apfelstraße bis zum Gemeindegebiet Silz auch privat zu vergeben. Dies wird seitdem auch von Hubert Leitner betreut (Alte Bundesstraße ab Mager- bachbrücke bis zum „Gasthof Traube“, Feldweg, Forackerweg, Magerbachweg, Schulstraße ab Seite 6 der Kreuzung Siedlungsstraße in Richtung Westen, Parkplatz Volksschule Haiming, Bichlweg, Steinweg bis Kreuzung Kalkofen- straße, Rauthweg bis Kreuzung Kalkofenstraße, Kalkofenstraße ab Kreuzung Siedlungsstraße bis nach Unterriedern und die For- chetsiedlung). Der Rest von Haiming und die Gehsteige werden nach wie vor von den Bauhofsmitarbeitern der Gemeinde Haiming geräumt und gestreut. Bei großen Schnee- mengen bewährt sich im Sied- lungsgebiet das Verladen und Abtransportieren des Schnees. Dazu werden zusätzliche Unter- nehmer aus der Gemeinde be- auftragt. Bei Wünschen und Beschwer- den wird gebeten, sich bei den zuständigen Schneeräumern di- rekt zu melden: Hubert Prantl (Bauhofvorarbeiter Haiming): 0664-4243472 Hubert Leitner: 0664-3834270 Wolfgang Bair: 0664-3384403 Die Räumkommandos stehen von 0 – 24 Uhr täglich in Bereit- schaft. Schneeräumung und Winter- Bei starken Schneefällen, wie in den letzten Wochen, ist es für die Schneepflugfahrer schwierig, es allen recht zu machen. dienst ist eine undankbare und verantwortungsvolle Aufgabe. Es ist einfach unmöglich, bei Schneefall oder Glatteis überall gleichzeitig zu sein und die Stra- ßen und Gehsteige schnee- und rutschfrei zu halten. Aus Sicher- heitsgründen müssen daher von den Zuständigen die Durch- zugs- und Hauptverkehrsstraßen zuerst geräumt bzw. bestreut werden. Es geschieht ja oft, dass private Zufahrten bis zum Eintreffen des Schneepflugs schon freige- schaufelt sind. Da ist es für die Bewohner ärgerlich, wenn Zu- fahrten wieder zugeschoben werden. Die Schneepflugfahrer bitten um Verständnis, dass sie nicht jede Hauszufahrt freischie- ben können, und auch mit dem Geradestellen des Schneepfluges dies nicht funktioniert. Es wird gebeten den Schnee nicht wie- der auf die Straße zu werfen, sondern seitlich zu platzieren. Weiters sind parkende Autos auf Straßen oder Umkehrplätzen, be- sonders in der Nacht eine große Belastung für die Schneeräumer! Es wird gebeten, öffentliche Stra- ßen und Plätze frei zu halten. Vie- len Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe! (Text: tran, Foto: mams) Gemeinde-Information Achtung: Haftung bei Gefahr! S peziell im Winter sollte von jedem Hauseigentümer bzw. Verfügungsberechtigten (z.B. Pächter) darauf geachtet werden, dass die privaten Wege, Straßen, Zufahrten, etc. zum Haus begeh- bar sind. Diese werden nicht von der Ge- Auch Sand eignet sich als Streumaterial bei Glätte. Winter 2019 meinde geräumt, sondern jeder ist für seinen privaten Grund selbst verantwortlich. Sollte sich hier jemand verletzen, kann mit- unter die Wegehalterhaftung zum Tragen kommen und hohe Schadenersatz forderungen können anfallen. Dies gilt auch für Schäden, verursacht durch Dachlawinen. Daher bitte speziell in der Winterzeit darauf Acht ge- ben, dass die Wege geräumt, ge- streut oder gesalzen werden und keine Gefahren durch Dachlawi- nen bestehen. Sollten sich wei- tere Fragen ergeben, können Sie sich gerne im Gemeindeamt weitere Informationen einholen. (Text: tran; Foto: pixabay)