´s Dorfblattl Haiming
Schneeräumung und Winterdienst
Jeder mag den Schnee, doch keiner will ihn haben!
B
is Mitte der 70er Jahre war
die Schneeräumung mit der
von heute nicht vergleichbar.
Mit Schneepflug zum Nachzie-
hen und Radladern von Unter-
nehmern wurde nur das Notwen-
digste an Straßen- und Zufahrts-
wegen freigeräumt. Nachdem
1975 die Straße über das Sattele
nach Ochsengarten gebaut war,
wurde das erste Mal ein Traktor
mit Frontschneepflug von der
Gemeinde Haiming eingesetzt.
Das gesamte Gemeindegebiet
mit Ochsengarten wurde vom
„Zensn Anton“ mit diesem Trak-
tor geräumt. Man kann sich vor-
stellen, wie viel Zeit verging, bis
er beim letzten Hof angekom-
men war.
Die Straße nach Marlstein und
die Seitenwege in Ochsengar-
ten wurde von 1972 bis Anfang
der 80er Jahre von Alois Neu-
rauter aus Marlstein mit einem
„Schlepper“ geräumt, der jah-
relang nicht einmal mit einem
Führerhaus ausgerüstet war. Die
Schneeräumung Haimingerberg
und Ochsengarten bis Mareil
wurde 1980 an Raimund Kopp
übergeben. Kopp erledigte diese
Arbeiten mit seinem Unimog bis
1988. Von 1988 bis 1993 war die
Firma Wagner aus Silz für dieses
Gebiet zuständig. Seit 1993 bis
heute werden die Schneeräum-
arbeiten in Haimingerberg und
Ochsengarten von Hubert Leit-
ner durchgeführt.
Ötztal-Bahnhof ab dem Splittsi-
lo (Höhe Recyclinghof), Brunau
und Ambach wurden 1992 an
Wolfgang Bair übergeben, der
dieses Gebiet bis heute betreut.
Im Jahr 2006 hat sich der Ge-
meinderat entschieden, einen
Teil von Haiming, Schlierenzau,
sowie die Apfelstraße bis zum
Gemeindegebiet Silz auch privat
zu vergeben. Dies wird seitdem
auch von Hubert Leitner betreut
(Alte Bundesstraße ab Mager-
bachbrücke bis zum „Gasthof
Traube“, Feldweg, Forackerweg,
Magerbachweg, Schulstraße ab
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der Kreuzung Siedlungsstraße
in Richtung Westen, Parkplatz
Volksschule Haiming, Bichlweg,
Steinweg bis Kreuzung Kalkofen-
straße, Rauthweg bis Kreuzung
Kalkofenstraße, Kalkofenstraße
ab Kreuzung Siedlungsstraße bis
nach Unterriedern und die For-
chetsiedlung).
Der Rest von Haiming und die
Gehsteige werden nach wie vor
von den Bauhofsmitarbeitern
der Gemeinde Haiming geräumt
und gestreut. Bei großen Schnee-
mengen bewährt sich im Sied-
lungsgebiet das Verladen und
Abtransportieren des Schnees.
Dazu werden zusätzliche Unter-
nehmer aus der Gemeinde be-
auftragt.
Bei Wünschen und Beschwer-
den wird gebeten, sich bei den
zuständigen Schneeräumern di-
rekt zu melden:
Hubert Prantl (Bauhofvorarbeiter
Haiming): 0664-4243472
Hubert Leitner: 0664-3834270
Wolfgang Bair: 0664-3384403
Die Räumkommandos stehen
von 0 – 24 Uhr täglich in Bereit-
schaft.
Schneeräumung und Winter-
Bei starken Schneefällen, wie in den letzten Wochen, ist es für die
Schneepflugfahrer schwierig, es allen recht zu machen.
dienst ist eine undankbare und
verantwortungsvolle Aufgabe.
Es ist einfach unmöglich, bei
Schneefall oder Glatteis überall
gleichzeitig zu sein und die Stra-
ßen und Gehsteige schnee- und
rutschfrei zu halten. Aus Sicher-
heitsgründen müssen daher
von den Zuständigen die Durch-
zugs- und Hauptverkehrsstraßen
zuerst geräumt bzw. bestreut
werden.
Es geschieht ja oft, dass private
Zufahrten bis zum Eintreffen
des Schneepflugs schon freige-
schaufelt sind. Da ist es für die
Bewohner ärgerlich, wenn Zu-
fahrten wieder zugeschoben
werden. Die Schneepflugfahrer
bitten um Verständnis, dass sie
nicht jede Hauszufahrt freischie-
ben können, und auch mit dem
Geradestellen des Schneepfluges
dies nicht funktioniert. Es wird
gebeten den Schnee nicht wie-
der auf die Straße zu werfen,
sondern seitlich zu platzieren.
Weiters sind parkende Autos auf
Straßen oder Umkehrplätzen, be-
sonders in der Nacht eine große
Belastung für die Schneeräumer!
Es wird gebeten, öffentliche Stra-
ßen und Plätze frei zu halten. Vie-
len Dank für Ihr Verständnis und
Ihre Mithilfe!
(Text: tran, Foto: mams)
Gemeinde-Information
Achtung: Haftung bei Gefahr!
S
peziell im Winter sollte von
jedem Hauseigentümer bzw.
Verfügungsberechtigten (z.B.
Pächter) darauf geachtet werden,
dass die privaten Wege, Straßen,
Zufahrten, etc. zum Haus begeh-
bar sind.
Diese werden nicht von der Ge-
Auch Sand eignet sich als Streumaterial bei Glätte.
Winter 2019
meinde geräumt, sondern jeder
ist für seinen privaten Grund
selbst verantwortlich. Sollte sich
hier jemand verletzen, kann mit-
unter die Wegehalterhaftung
zum Tragen kommen und hohe
Schadenersatz forderungen
können anfallen. Dies gilt auch
für Schäden, verursacht durch
Dachlawinen. Daher bitte speziell
in der Winterzeit darauf Acht ge-
ben, dass die Wege geräumt, ge-
streut oder gesalzen werden und
keine Gefahren durch Dachlawi-
nen bestehen. Sollten sich wei-
tere Fragen ergeben, können
Sie sich gerne im Gemeindeamt
weitere Informationen einholen.
(Text: tran; Foto: pixabay)