's Dorfblattl Haiming - Digitalausgabe Dorfblattl Haiming Herbst 2018 - 04/18 | Page 6

´s Dorfblattl Haiming Aus der Gemeindestube Was ist im Wald erlaubt? Dem illegalen Radfahrer drohen Verwaltungsstrafen und/oder sogar zivilrechtliche Klagen. Wer also abseits von freigegebenen Forststraßen oder anderen Wald- wegen mit dem Fahrrad oder Motorfahrzeug fährt, handelt grundsätzlich auf eigenes Risiko, was den Zustand des Bodens und des Bewuchses betrifft. Unser Wald ist kein Müllplatz - eine Anzeige war die Folge! D as Forstgesetz 1975 be- stimmt, dass jede Person den Wald zu Erholungszwecken betreten darf. Ausnahmen bilden Wiederbewaldungsflächen oder gesperrte Flächen. Eine darüber hinausgehende Waldbenützung, wie beispiels- weise das Fahren (etwa mit Mo- peds oder Fahrrädern) oder Rei- ten im Wald, wozu auch die Forst- straßen und sonstige Waldwege gehören, sind nur mit Erlaubnis des Waldeigentümers bzw. Forst- straßenerhalters gestattet. Forststraßen und sonstige Wald- wege dienen grundsätzlich der Waldbewirtschaftung, wie dem Holztransport. Auf Grund des all- gemeinen Betretungsrechts des Waldes gelten diese nichtöffent- lichen Wege (Straßen) als Straßen mit öffentlichem (Fußgänger-) Verkehr, sodass für diese die Stra- ßenverkehrsordnung gilt. Dass aber hier die Straßenverkehrs- ordnung gilt, bedeutet nicht, dass das Befahren des Waldes, einschließlich der Forststraßen oder sonstigen Waldwege, z.B. mit Fahrrädern (Mountainbikes) generell zulässig ist. Denn auch dies bedarf der Zustimmung des Waldeigentümers oder des Forst- straßenerhalters. Diese Zustim- mung kann einzelnen Personen oder auch allgemein, etwa durch Beschilderung entsprechend der Forstlichen Kennzeichnungsver- ordnung, erteilt werden. Seite 6 • Müllablagerung jeglicher Art (auch alte Blumenerde fällt da- runter) • Sammeln von Pilzen und an- deren Fürchten über zwei Kilo- gramm pro Person und Tag) • Beschädigen oder Entfernen von Bäumen, Baumteilen, Bruch- holz und Sträuchern • Sich Erde, Rasen oder geernte- tes Holz anzueignen • Entfernung und Beschädigung von forstlichen oder jagdlichen Einrichtungen, wie Hinweista- feln, Grenzzeichen, Zäunen, etc. (Text: tran; Fotos: Bergwacht, mams) Wird eine für das allgemeine Befahren erkennbar gesperrte Forststraße unzulässiger Weise (z.B. mit dem Rad) befahren, ist dies mit 730 € oder mit Arrest bis zu einer Woche zu bestrafen. An- derenfalls ist das unbefugte Rad- fahren im Wald mit bis zu 150 € zu bestrafen. Was ist im Wald außerdem nicht erlaubt? • Entzünden von Feuer, auch nicht in der Nähe eines Waldes • Abstellen von Fahrzeugen • Campieren Das Fahren im Wald ist nur selten erlaubt. Messungen im Gemeindegebiet Radon - die unsichtbare Gefahr I n 22 Haushalten der Gemein- de werden derzeit Messungen durchgeführt, die den Radonge- halt in der Luft bestimmen sol- len. Flächendeckend wird so in Österreich die bestehende „Ra- donpotentialkarte“ verbessert, die die mögliche Beslastung dann noch genauer als bisher für jede einzelne Gemeinde be- schreiben wird. Radon ist ein farb- und geruch- loses, natürliches radioaktives Gas, das beim Zerfall von Uran in der Erde entsteht. In großen Mengen oder lang eingeat- met schädigt es die Lunge und kann schließlich Lungenkrebs hervorrufen. In Gebäuden sind besonders die erdberührenden Räume, also vorwiegend Keller, betroffen, da Radon aus der Erde durch die Mauern hin- durch „einsickern“ und sich in geschlossenen Räumen anrei- chern kann. In den 90er Jahren entdeckte man in Umhausen, dass die hohe Lungenkrebsrate auf die erhöhte Konzentration dieses Gases zurückzuführen ist und seitdem werden besondere Maßnahmen, wie zum Beispiel Belüftung der Keller angewandt. Rund ein halbes Jahr lang wer- den die Messdosen nun in den Wohnräumen der ausgesuchten Häuser stehen und anschlie- ßend der „Agentur für Gesund- heit und Ernährungssicherheit“ (AGES) zur Auswertung über- geben. Dieses Projekt wird vom Bundesministerium gefördert, die Abwicklung dieser Aktion wird von den örtlichen Feuer- wehren durchgeführt. (Text und Foto: erfö) Nicht einmal so groß wie eine Zündholzschachtel sind die Messdosen Herbst 2018