´s Dorfblattl Haiming
sanitätsdienstgesetzes hat die
Urnenbeisetzung generell auf
dem Friedhof zu erfolgen. Nach
der Verbrennung des Leichnams
zu Asche bleibt die Urne bis zur
Beisetzung im Krematorium oder
beim beauftragten Bestatter, sie
darf nicht von den Angehörigen mit nach Hause genommen
werden. Nur in Ausnahmefällen
ist eine Beisetzung im Garten
erlaubt, dies muss zuvor bei der
Bezirksverwaltungsbehörde (für
Haiming ist das die BH Imst) beantragt und bewilligt werden.
Keinesfalls darf die Urne irgendwo an einem Platz im freien Gelände auf Eigeninitiative vergraben werden. Dies ist neben der
rechtlichen Situation auch ein
pietätvoller Schutz, sodass man
nicht überraschend beim Umgraben eines Grundstückes auf willkürlich vergrabene Urnen stoßen
kann. Auch die Ausstreuung der
Asche an einem selbstgewählten
Platz ist nicht erlaubt.
Unsere Friedhöfe sind von der
Gemeinde verwaltet und stehen
für die Menschen aller Glaubensrichtungen als letzte Ruhestätte
bereit. Die meisten Einwohner
gehören der römisch katholischen, muslimischen und der
evangelischen Religion an.
In unserer Gemeinde leben
54 evangelisch Gläubige, die
evangelische Landeskirche ermöglicht eine Erd-, Urnen- und
Seebestattung, der ein Trauergottesdienst vorangeht. Wenn
es die röm. kath. Familie eines
evangelischen Verstorbenen als
Trost und Halt wünscht, ist für
den bei uns zuständigen evangelischen Pfarrer Richard Rotter
auch ein sonst unübliches Rosenkranzgebet vorstellbar. Eine Kontaktaufnahme zu Lebzeiten unter
Tel. 05442/64245 freut Pfarrer
Richard Rotter und ermöglichst
eine intensivere Begleitung bei
einem Trauerfall.
Haiminger Gemeindebürger mit
islamischem Religionsbekenntnis wählen die Erdbestattung Der
Leichnam wird in Leinentücher
gehüllt und ohne Sarg in das
Grab gelegt, das immer Richtung
Mekka ausgerichtet ist. Dies ist
die einzig erlaubte Bestattungsart im Islam. Meist geschieht das
nach der Überführung in das je-
weilige Heimatland, was finanziert durch sogenannte Rückführungsversicherungen besonders
von muslimischen Migranten der
ersten Generation genützt wird.
Damit können auch die im dortigen Heimatland verbliebenen
Verwandten Abschied nehmen.
Unter der jüngeren Generation
mit Migrationshintergrund, die in
Österreich geboren wurde, gibt
es bereits vielfach den Wunsch,
hier in Österreich, also auch bei
uns in Tirol, begraben zu werden.
nicht mehr wichtig ist. Wer einen
lieben Menschen verloren hat,
trauert – das gilt für die Hinterbliebenen in allen Religionsgemeinschaften. Vieles ist derzeit
weltweit im Wandel und selbst
die letzten Dinge im Leben des
Menschen sind in Veränderung
begriffen. Die Auseinandersetzung mit diesem Thema zu Lebzeiten ist eine Frage der Selbstbestimmung über diesen letzten,
persönlichen Akt auf Erden.
(Text und Fotos: chris)
Einen rein muslimischen Friedhof
gibt es derzeit im Oberland nur
in Telfs. Dort befindet sich ein
Raum für die rituelle Waschung
der Verstorbenen und ein Aufbahrungsraum. Die letzten Ruhestätten sind sehr einfach und
ohne Schmuck. Dies soll daran
erinnern, dass das Irdische und
Materielle vergänglich ist und
nichts außer den vollbrachten
guten Taten mitgenommen werden kann.
Ein Friedhof ist der Platz, an dem
es um den letzten Frieden für alle
verstorbenen Menschen der Gemeinde geht und wo alles andere
Die traditionelle Aufbahrung hat
immer noch ihren berechtigten Pla