Baumartendiversität
Teilgebiet Müritz Innerhalb der 125 Aufnahmestreifen wurden insgesamt 23 Baum- oder Straucharten erfasst. Spitz- und Feldahorn, Birne, Gemeiner Schneeball, Europäische Lärche und Hasel wurden auf den untersuchten Flächen nicht festgestellt. Sie sind jedoch im Teilgebiet Müritz, wenn auch mit geringer Frequenz, vertreten.
Teilgebiet Serrahn Innerhalb der 41 Aufnahmestreifen wurden insgesamt 14 Baum- oder Straucharten erfasst. Traubenholunder wurde auf keiner der untersuchten Flächen festgestellt. Er ist jedoch im Teilgebiet Serrahn mit geringer Frequenz vertreten.
Baumartendiversität in Abhängigkeit von der Höhe
Teilgebiet Müritz In der Höhenstufe 0 – 20 cm wurden 16 Baum- oder Straucharten nachgewiesen. Dabei dominiert keine Baumart, d. h. die Verjüngung scheint gut gemischt. In der Höhenstufe 161 – 240 cm sind nur noch 8 Arten vertreten, was einen Artenschwund von 50 % bedeutet. Auch hier dominiert noch keine Art. Allerdings ist der Anteil der eigentlich verbisstoleranten Buche von 21,1 % auf 3,4 % abgesunken. Ebenfalls abgesunken ist der Anteil der Eberesche, während Faulbaum und Spätblühende Traubenkirsche, bekanntermaßen Arten, die wenig verbissen werden, eine relative Zunahme zeigen.
Teilgebiet Serrahn Hier stellt sich die Situation ganz anders dar. In der unteren Höhenstufe( 0 – 20 cm) sind 12 Arten vertreten, dabei dominiert die Buche eindeutig( 92,2 %). In der oberen Höhenstufe( 161 – 240 cm) sind nur noch 3 Arten vertreten. Der Buchenanteil ist auf 57,1 % gesunken, die Anteile der Eiche auf 29,6 % bzw. die der Kiefer auf 13,3 % gestiegen. Die beiden zuletzt genannten Arten erreichen nur in den Kiefern-Bestandestypen die Höhenstufe 161 – 240 cm. Obwohl hier nur wenige Eichen und Kiefern ankommen, erreichen relativ viele die obere Höhenstufe.
Individuendichte der Naturverjüngung
Teilgebiet Müritz In der Naturverjüngung der holzigen Arten wurden 6.250 Individuen / ha nachgewiesen. Die Eberesche hat mit 1.500 Ind./ ha die höchste Dichte. Es folgen Faulbaum, Buche, Eiche und Kiefer mit ca. 900 Ind./ ha. Weitere häufige Arten sind Spätblühende Traubenkirsche mit 500 und Sandbirke mit 250 Ind./ ha.
Mit zunehmender Höhe nimmt der Anteil der Eberesche stetig ab, sie verschwindet aber nicht völlig. Die Buche macht in der untersten Höhenstufe noch 20 % der Individuen aus. In der oberen Höhenstufe geht ihr Anteil auf 3 % zurück. Der Eichenanteil bleibt mit ca. 10 % in allen Höhenstufen relativ konstant. Der Kiefernanteil ist mit über 20 % am höchsten in der Stufe 0 – 20 cm und in der Stufe 161 – 240 cm.
Die Hainbuche ist oberhalb von 40 cm nicht mehr vorhanden, Bergahorn und Salweide fehlen oberhalb von 80 cm, Aspe und Moorbirke oberhalb von 160 cm.
Teilgebiet Serrahn In der Naturverjüngung wurden 7.250 Individuen / ha nachgewiesen. Damit herrscht hier eine höhere Verjüngungsdichte, als im Teilgebiet Müritz. Die Buche dominiert dabei deutlich( 6.000 Ind./ ha). Eberesche mit 300 und Eiche mit 550 Ind./ ha sind noch relativ individuenreich.
Bezogen auf die einzelnen Höhenstufen ergibt sich folgendes Bild: Die Buche ist in den unteren beiden Höhenstufen mit 83 % überproportional häufig an der Gesamtindividuenzahl vertreten. Zwischen 40 cm und der oberen Höhenstufe nimmt ihr Anteil bis auf knapp 60 % ab. Demgegenüber nimmt der relative Anteil der Eiche mit steigender Höhe kontinuierlich zu. Der Bergahorn ist oberhalb von 80 cm völlig verschwunden. Oberhalb von 160 cm sind dann auch die wenigen Restexemplare von Eberesche, Faulbaum, Moorbirke, Sandbirke und Holunder ausgefallen.
Fazit: Sowohl die Diversität der Baumarten in den unteren Höhenstufen als auch deren Individuendichte spiegeln ein hohes Naturverjüngungspotential wider. Mit zunehmender Wuchshöhe wird die Naturverjüngung jedoch durch Wildverbiss deutlich und selektiv dezimiert.
5.3.3 Grundlagen der Waldbehandlung
Von 1991 bis 1998 erfolgte die Waldbehandlung auf der Grundlage einer vom Umweltministerium und vom Landwirtschaftsministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern gemeinsam erlassenen „ Richtlinie zur Behandlung der Wälder im Müritz-Nationalpark”. Sie diente als Grundlage für die Abstimmung von waldbaulichen Maßnahmen zwischen der Landesforstverwaltung und dem Nationalparkamt.
Gemäß dieser Richtlinie durften in der Kernzone keine forstlichen Eingriffe vorgenommen werden, geplante Maßnahmen der Forstämter in der Entwicklungszone mussten mit dem Nationalparkamt abgestimmt werden. Das Einvernehmen zwischen beiden Behörden wurde jährlich durch eine einzelbestandsweise und damit flächenkonkrete Planung hergestellt.
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