Nationalparkplan Band 2 | Page 39

Der Erste Gutachtliche Landschaftsrahmenplan( GLRP) für die Region Mecklenburgische Seenplatte( LANDESAMT FÜR UMWELT UND NATUR M-V 1997) beinhaltet für das Gebiet des Müritz-Nationalparks u. a. folgende Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege:
• Der Müritz-Nationalpark ist in seiner Gesamtheit ein „ Bereich mit herausragender Bedeutung für den Naturhaushalt”. Bereiche mit obiger Bedeutung sollen im Regionalen Raumordnungsprogramm als „ Vorranggebiete für Naturschutz und Landschaftspflege” übernommen werden. In diesen Vorranggebieten sollen sämtliche Planungen, Maßnahmen und Nutzungen ausgeschlossen werden, die mit den Zielen des Naturschutzes und der Landschaftspflege nicht vereinbar sind.
• Um dem Hauptschutzziel der Nationalparke gerecht zu werden, sind im Ersten Gutachtlichen Landschaftsrahmenplan große Landschaftsräume vor allem in der Kernzone des Nationalparks als Schwerpunktbereiche für die ungestörte Naturentwicklung festgelegt. Außerhalb davon gelegene, überwiegend größere Waldflächen sind als Schwerpunktbereiche zur
Entwicklung von Natur und Landschaft vorgesehen.
• Zusammenhängende Bereiche landwirtschaftlich genutzter Flächen, etwa in der Havelniederung, Müritzhof und das Ostufer der Feisneck sowie einzelne Seen gelten als Schwerpunktbereiche der erhaltenden Pflege und Bewirtschaftung von Natur und Landschaft.
• In den zu entwickelnden Waldbereichen überwiegt das Ziel der Förderung naturnaher Wälder.
• In der Havelniederung, aber auch im südlichen Raum des Teilgebietes Serrahn steht die Wiederherstellung natürlicher Wasserregime und die teilweise Förderung naturnaher Gewässerstrukturen im Vordergrund. In den Randbereichen des Nationalparks ist an einigen Stellen die Anpassung der Erholungsnutzung an die ökologischen Erfordernisse als Maßnahmenziel dargestellt.
2.3.3 Landschaftspläne
Landschaftspläne liegen zum gegenwärtigen Zeitpunkt für die Gemeinde Kargow, die Stadt Neustrelitz und die Stadt Waren( Müritz)( Entwurf) vor.
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