Nationalparkplan Band 2 | Page 38

• Besonders schutz- und entwicklungsbedürftige Ökosysteme: subatlantische Buchenmischwälder, Erlen- und Erlen- Eschenwälder der Niedermoore, Altarme, nährstoffreiche Seen und Weiher, Flüsse, renaturierte Moore, nährstoffreiche Riede, Sümpfe und Feuchtwiesen, Trockenrasen, Magerrasen
• Sonstige schutzbedürftige, z. T. auch entwicklungsbedürftige Ökosysteme: Feuchtgebüsche, Gräben, Grünland mittlerer Standorte, wildkrautreiche Äcker, Ruderalfluren
Ziele für die Nationalparke
Nationalparke sollen
• natürliche und naturnahe Landschaften vor der Zerstörung bewahren,
• bedrohten heimischen Tier- und Pflanzenarten Lebensraum innerhalb ihrer typischen Lebensgemeinschaften bieten,
• den möglichst ungestörten Ablauf der Naturvorgänge sichern,
• grundsätzlich keiner wirtschaftsbestimmten Nutzung unterliegen und der wissenschaftlichen Beobachtung, der naturkundlichen Bildung und dem Naturerlebnis der Bevölkerung zugänglich sein, soweit es der Schutzzweck erlaubt.
Nationalparke sollen in Zonen abgestufter Schutzintensität gegliedert sein, wobei den naturnahen und natürlichen Kernzonen eine hohe Bedeutung zukommt.
Zum Müritz-Nationalpark heißt es im GutLaPro:
• Der Müritz-Nationalpark repräsentiert einen charakteristischen Ausschnitt der Mecklenburgischen Seenplatte zwischen den Städten Neustrelitz und Waren( Müritz) sowie östlich von Neustrelitz. Er umfasst großflächig waldbestandene Endmoränen-, Sander-, und Niederungslandschaften, in denen eine mannigfache und häufig noch ursprüngliche Naturausstattung erhalten ist..... Für die Großvogelpopulation( größte Siedlungsdichte von See- und Fischadlern in Mecklenburg-Vorpommern, international bedeutsames Feuchtgebiet gemäß Ramsar – Konvention und wichtiges Rastgebiet von Wat- und Wasservögeln und Kranichen) hat das Schutzgebiet eine besondere Bedeutung. Allgemeiner Schutzzweck ist eine freie, vom Menschen unbeeinflusste Naturentwicklung, speziell die ungestörte Waldentwicklung in größeren Teilen des Gebietes, der Erhalt von Feuchtbiotopen, der Erhalt der
Artenvielfalt und die Ermöglichung großflächiger, ungestörter Sukzessionen auf ehemaligen Truppenübungsplätzen....
In den Karten des GutLaPro sind u. a. folgende Ziele und Darstellungen für den Nationalpark relevant: Das Gebiet des Müritz-Nationalparks ist zusammen mit weiten Teilen des Naturparks Feldberger Seenlandschaft als Raum mit herausragender Bedeutung für Natur und Landschaftspflege dargestellt. Die Nationalparkvorfeldbereiche um die Lieps, südlich der Linie Mirow-Wesenberg-Neustrelitz, um die Müritz einschließlich ihrer Randflächen und um Waren( Müritz) sind als Räume mit besonderer Bedeutung für Naturschutz und Landschaftspflege dargestellt. Das Nationalparkvorfeld ist darüber hinaus in weiten Bereichen als Raum mit besonderer Bedeutung für die landschaftsgebundene Erholung dargestellt( Karte III a).
Das westliche Teilgebiet des Nationalparks gehört überwiegend zu einem über 500 km 2 großen Landschaftsraum, der weder durch Autobahnen, Bundesstraßen noch Eisenbahnen zerschnitten ist. Der östliche Nationalparkteil gehört mit Teilen des Naturparks Feldberger Seenlandschaft und grenzüberschreitend mit brandenburgischen Gebieten zu einem ebensolchen unzerschnittenen Landschaftsraum( Karte II a).
Derzeit wird das Gutachtliche Landschaftsprogramm fortgeschrieben.
2.3.2 Erster Gutachtlicher Landschaftsrahmenplan
Gutachtliche Landschaftsrahmenpläne sollen die Aussagen des Gutachtlichen Landschaftsprogramms inhaltlich vertiefen und räumlich konkretisieren. Sie werden für die vier Planungsregionen des Landes( Westmecklenburg, Mittleres Mecklenburg / Rostock, Mecklenburgische Seenplatte und Vorpommern) durch das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern erarbeitet.
Die räumliche Abgrenzung der Planungsregionen und der Darstellungsmaßstab 1:100.000 entsprechen den Regionalen Raumordnungsprogrammen. Dadurch wird der unmittelbare Bezug zwischen Landschaftsrahmenplanung und Regionalplanung gesichert und die Integration der Inhalte der Landschaftsrahmenpläne in die Regionalen Raumordnungsprogramme erleichtert.
Die in den Landschaftsrahmenplänen erarbeiteten Maßnahmen und Erfordernisse des Naturschutzes und der Landschaftspflege erhalten erst durch ihre Integration in die Regionalen Raumordnungsprogramme Rechtsverbindlichkeit.
28