Nationalparkplan Band 2 | Page 32

In Europa ist die höchste zuständige Stelle des Landes verantwortlich für die rechtliche Ausweisung von Schutzgebieten dieser Kategorie . Diese Stelle muss dafür Sorge tragen , dass das Gebiet entsprechend den Managementzielen verwaltet wird .
Überlegungen zur Anwendung der Kategorien in Europa
Kategorie II
Die besonderen Charakteristika Europas – seine verhältnismäßig hohe Bevölkerungsdichte und die lange Geschichte der Umgestaltung der Landschaft durch den Menschen – verkomplizieren die Ausweisung von Schutzgebieten , die groß und natürlich genug sind , um die Kriterien dieser Kategorie zu erfüllen . Zur Sicherstellung des Schutzes des repräsentativen europäischen Naturerbes ist die Kategorie II jedoch unverzichtbar .
Zu Naturgebieten können auch solche gehören , die in der Vergangenheit während eines begrenzten Zeitraums und auf begrenzter Fläche genutzt wurden ; ohne dass die natürliche Vielfalt an Habitaten und Arten wesentlich verändert wurde , und die wieder der natürlichen Sukzession überlassen wurden , (» restoration ecology «) ohne unvereinbare Nutzung der natürlichen Ressourcen .
In Gebieten , die vor der Ausweisung als Schutzgebiet vom Menschen verändert wurden , in denen aber die ökologischen Prozesse nach der Ausweisung ungehindert ablaufen dürfen , können gewisse Maßnahmen zur Wiederherstellung ( z . B . die Entfernung fremdländischer Baumarten ) nötig werden , um den Ausgangszustand von Habitaten zu verbessern . Solches Management zur Wiederherstellung muss in zeitlicher und räumlicher Hinsicht klar begrenzt sein und darf nicht in Widerspruch zu dem Haupt- Schutzziel stehen .
Erholung und Freizeitaktivitäten in derartigen Gebieten sollten nicht in Widerspruch zu dem Haupt-Schutzziel stehen . Solche Aktivitäten sollten deshalb naturorientiert und dem Naturschutz untergeordnet sein . Schutzgebiete sollten nicht Testgelände für alle Arten von technischer Ausrüstung wie Mountainbikes , Motorräder , Geländewagen , Gleitschirme und niedrigfliegendes Fluggerät sein .
Politische Ambitionen in manchen Ländern können die Anwendung dieser Kategorie problematisch machen . Einige Nationalparke , die für Kategorie II vorgesehen sind , genügen nicht den gesetzten Standards und passen eigentlich in keine Kategorie richtig . Die IUCN ist bereit , auf Anforderung ein Zertifikat darüber auszustellen , ob ein bestimmtes Gebiet der Ausweisung als Schutzgebiet der Kategorie II würdig ist .
Daneben sind sowohl EUROPARC wie auch IUCN / WCPA bereit , den Staaten bei der Verbesserung des Managements solcher Gebiete dahingehend zu helfen , dass die Kriterien der Kategorie II erfüllt werden .
Neben den Definitionen zu den einzelnen Schutzgebietskategorien geben die IUCN-Richtlinien auch allgemeine Hinweise zu deren Anwendung :
Zonierung innerhalb der Schutzgebiete
Obwohl die Hauptziele des Managements entscheidend für die Zuordnung zu einer bestimmten Kategorie sind , sehen die Managementpläne oft für verschiedene Zonen unterschiedliche Zielsetzungen vor , je nach den jeweils am Ort herrschenden Bedingungen . Als Voraussetzung dafür , dass eine eindeutige Zuordnung zur zutreffenden Kategorie erfolgen kann , müssen mindestens drei Viertel , wenn möglich noch mehr des Gebietes dem Hauptziel entsprechend verwaltet werden ; das Management auf den Restflächen darf hierzu nicht in Widerspruch stehen . Fälle , in denen Teilen einer Verwaltungseinheit rechtsverbindlich verschiedene andere Managementziele vorgeschrieben werden , sind unter „ Mehrfachzuordnung “ abgehandelt . Maßnahmen auf den Restflächen , die einem Schutzzweck dienen , wie z . B . Schaffung und Wiederherstellung von Habitaten , Schutz bestimmter Arten , Erhalt abwechslungsreicher Strukturen oder traditioneller , nachhaltiger Formen der Landnutzung , stehen nicht in Widerspruch zu dem vorrangigen Schutzziel . Die Gliederung in Zonen anhand der Prinzipien der sechs Managementkategorien ist ein wertvolles Instrument , das aber nicht dazu herangezogen werden sollte , ein einzelnes Schutzgebiet mehr als einer IUCN-Kategorie zuzuordnen .
Das Umland von Schutzgebieten
Schutzgebiete sind keine isolierten Einheiten , sondern in ökologischer , wirtschaftlicher , politischer und kultureller Hinsicht mit ihrer Umgebung verzahnt . Aus diesem Grund müssen Planung und Management von Schutzgebieten in die Regionalplanung eingebettet sein und darüber hinaus auch Unterstützung seitens der Landesplanung erfahren .
Beim Einsatz des Klassifikationssystems jedoch , das Schutzgebiete und Pufferzonen kennt , müssen für beide getrennt die richtigen Kategorien gefunden und festgelegt werden .
2.1.4 Empfehlungen der EUROPARC – Federation
Die Mitgliederversammlung von EUROPARC ( Föderation der Natur- und Nationalparke Europas ) hat in Helsinki am
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