In Europa ist die höchste zuständige Stelle des Landes verantwortlich für die rechtliche Ausweisung von Schutzgebieten dieser Kategorie. Diese Stelle muss dafür Sorge tragen, dass das Gebiet entsprechend den Managementzielen verwaltet wird.
Überlegungen zur Anwendung der Kategorien in Europa
Kategorie II
Die besonderen Charakteristika Europas – seine verhältnismäßig hohe Bevölkerungsdichte und die lange Geschichte der Umgestaltung der Landschaft durch den Menschen – verkomplizieren die Ausweisung von Schutzgebieten, die groß und natürlich genug sind, um die Kriterien dieser Kategorie zu erfüllen. Zur Sicherstellung des Schutzes des repräsentativen europäischen Naturerbes ist die Kategorie II jedoch unverzichtbar.
Zu Naturgebieten können auch solche gehören, die in der Vergangenheit während eines begrenzten Zeitraums und auf begrenzter Fläche genutzt wurden; ohne dass die natürliche Vielfalt an Habitaten und Arten wesentlich verändert wurde, und die wieder der natürlichen Sukzession überlassen wurden,(» restoration ecology «) ohne unvereinbare Nutzung der natürlichen Ressourcen.
In Gebieten, die vor der Ausweisung als Schutzgebiet vom Menschen verändert wurden, in denen aber die ökologischen Prozesse nach der Ausweisung ungehindert ablaufen dürfen, können gewisse Maßnahmen zur Wiederherstellung( z. B. die Entfernung fremdländischer Baumarten) nötig werden, um den Ausgangszustand von Habitaten zu verbessern. Solches Management zur Wiederherstellung muss in zeitlicher und räumlicher Hinsicht klar begrenzt sein und darf nicht in Widerspruch zu dem Haupt- Schutzziel stehen.
Erholung und Freizeitaktivitäten in derartigen Gebieten sollten nicht in Widerspruch zu dem Haupt-Schutzziel stehen. Solche Aktivitäten sollten deshalb naturorientiert und dem Naturschutz untergeordnet sein. Schutzgebiete sollten nicht Testgelände für alle Arten von technischer Ausrüstung wie Mountainbikes, Motorräder, Geländewagen, Gleitschirme und niedrigfliegendes Fluggerät sein.
Politische Ambitionen in manchen Ländern können die Anwendung dieser Kategorie problematisch machen. Einige Nationalparke, die für Kategorie II vorgesehen sind, genügen nicht den gesetzten Standards und passen eigentlich in keine Kategorie richtig. Die IUCN ist bereit, auf Anforderung ein Zertifikat darüber auszustellen, ob ein bestimmtes Gebiet der Ausweisung als Schutzgebiet der Kategorie II würdig ist.
Daneben sind sowohl EUROPARC wie auch IUCN / WCPA bereit, den Staaten bei der Verbesserung des Managements solcher Gebiete dahingehend zu helfen, dass die Kriterien der Kategorie II erfüllt werden.
Neben den Definitionen zu den einzelnen Schutzgebietskategorien geben die IUCN-Richtlinien auch allgemeine Hinweise zu deren Anwendung:
Zonierung innerhalb der Schutzgebiete
Obwohl die Hauptziele des Managements entscheidend für die Zuordnung zu einer bestimmten Kategorie sind, sehen die Managementpläne oft für verschiedene Zonen unterschiedliche Zielsetzungen vor, je nach den jeweils am Ort herrschenden Bedingungen. Als Voraussetzung dafür, dass eine eindeutige Zuordnung zur zutreffenden Kategorie erfolgen kann, müssen mindestens drei Viertel, wenn möglich noch mehr des Gebietes dem Hauptziel entsprechend verwaltet werden; das Management auf den Restflächen darf hierzu nicht in Widerspruch stehen. Fälle, in denen Teilen einer Verwaltungseinheit rechtsverbindlich verschiedene andere Managementziele vorgeschrieben werden, sind unter „ Mehrfachzuordnung“ abgehandelt. Maßnahmen auf den Restflächen, die einem Schutzzweck dienen, wie z. B. Schaffung und Wiederherstellung von Habitaten, Schutz bestimmter Arten, Erhalt abwechslungsreicher Strukturen oder traditioneller, nachhaltiger Formen der Landnutzung, stehen nicht in Widerspruch zu dem vorrangigen Schutzziel. Die Gliederung in Zonen anhand der Prinzipien der sechs Managementkategorien ist ein wertvolles Instrument, das aber nicht dazu herangezogen werden sollte, ein einzelnes Schutzgebiet mehr als einer IUCN-Kategorie zuzuordnen.
Das Umland von Schutzgebieten
Schutzgebiete sind keine isolierten Einheiten, sondern in ökologischer, wirtschaftlicher, politischer und kultureller Hinsicht mit ihrer Umgebung verzahnt. Aus diesem Grund müssen Planung und Management von Schutzgebieten in die Regionalplanung eingebettet sein und darüber hinaus auch Unterstützung seitens der Landesplanung erfahren.
Beim Einsatz des Klassifikationssystems jedoch, das Schutzgebiete und Pufferzonen kennt, müssen für beide getrennt die richtigen Kategorien gefunden und festgelegt werden.
2.1.4 Empfehlungen der EUROPARC – Federation
Die Mitgliederversammlung von EUROPARC( Föderation der Natur- und Nationalparke Europas) hat in Helsinki am
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