Nationalparkplan Band 2 | Page 31

Diese Richtlinien stellen lediglich Empfehlungen dar und haben keinen verbindlichen Charakter.
Nach diesen Richtlinien unterscheidet die IUCN folgende Schutzgebiets-Kategorien:
I. Strenges Naturschutzgebiet / Wildnisgebiet II. Nationalpark III. Naturmonument IV. Biotop- / Artenschutzgebiet V. Geschützte Landschaft / Geschütztes marines Gebiet VI. Ressourcenschutzgebiet mit Management
Für den Entwicklungsnationalpark Müritz gelten die Ziele, die in Kategorie II enthalten sind, sie sollen deshalb nachfolgend wiedergegeben werden( die zur Interpretation und Anwendung der Richtlinien für Europa dienenden Ergänzungen sind durch Kursivdruck kenntlich gemacht):
„ Kategorie II Nationalpark: Schutzgebiet, das hauptsächlich zum Schutz von Ökosystemen und zu Erholungszwecken verwaltet wird
Definition
Natürliches Landgebiet oder marines Gebiet, das ausgewiesen wurde um( a) die ökologische Unversehrtheit eines oder mehrerer Ökosysteme im Interesse der heutigen und kommender Generationen zu schützen, um( b) Nutzungen oder Inanspruchnahme, die den Zielen der Ausweisung abträglich sind, auszuschließen und um( c) eine Basis für geistig-seelische Erfahrungen sowie Forschungs-, Bildungs-, Erholungsangebote für Besucher zu schaffen. Sie alle müssen umwelt- und kulturverträglich sein.
Managementziele
• Schutz natürlicher Regionen und landschaftlich reizvoller Gebiete von nationaler und internationaler Bedeutung für geistige, wissenschaftliche, erzieherische, touristische oder Erholungszwecke;
• Erhaltung charakteristischer Beispiele physiographischer Regionen, Lebensgemeinschaften, genetischer Ressourcen und von Arten in einem möglichst natürlichen Zustand auf Dauer, damit ökologische Stabilität und Vielfalt gewährleistet sind;
• Besucherlenkung für geistig-seelische, erzieherische, kulturelle und Erholungszwecke dergestalt, dass das Gebiet in einem natürlichen oder beinahe natürlichen Zustand erhalten wird; Erholung gründet sich in diesen Gebieten zuallererst und vor allen Dingen auf Begegnung mit und Erleben von unberührter Natur. Umwelt- und Naturbildung als Teil des Programms für Besuchermanagement und
Erholung bilden eine vorrangige Aufgabe des Schutzgebietsmanagements. » Förderung von Umweltbildung und Naturverstehen « wird deshalb als zusätzliches Managementziel hervorgehoben.
• Beendigung und sodann Unterbinden von Nutzungen oder Inanspruchnahme, die dem Zweck der Ausweisung entgegenstehen; Diese Forderung gilt auch für Gebiete, in denen das Land vor der Ausweisung zum Schutzgebiet in irgend einer Form der Nutzung unterworfen war und die nach der Ausweisung der natürlichen Sukzession überlassen wurden. » Nutzung « schließt Jagd und Fischerei ein. In Einzelfällen ist es die Pflicht der für das Schutzgebiet der Kategorie II zuständigen Stelle, Maßnahmen zu ergreifen, die die vorrangigen Managementziele sichern.
• Respektierung der ökologischen, geomorphologischen, religiösen oder ästhetischen Attribute, die Grundlage für die Ausweisung waren;
• Berücksichtigung der Bedürfnisse der eingeborenen Bevölkerung einschließlich deren Nutzung bestehender Ressourcen zur Deckung ihres Lebensbedarfs mit der Maßgabe, dass diese keinerlei nachteilige Auswirkungen auf die anderen Managementziele haben.
Auswahlkriterien
• Das Gebiet muss ein charakteristisches Beispiel für Naturregionen, Naturerscheinungen oder Landschaften von herausragender Schönheit enthalten, in denen Pflanzen- und Tierarten, Lebensräume und geomorphologische Erscheinungen vorkommen, die von besonderer Bedeutung sind in geistig-seelischer Hinsicht sowie für Wissenschaft, Bildung, Erholung und Tourismus.
• Das Gebiet muss groß genug sein, um eines oder mehrere vollständige Ökosysteme zu erfassen, die durch die laufende Inanspruchnahme oder menschliche Nutzungen nicht wesentlich verändert wurden.
Zuständigkeiten
Die oberste zuständige Behörde eines Staates sollte im Normalfall Eigentümer des Schutzgebietes und dafür verantwortlich sein. Die Verantwortung kann aber auch einer anderen Regierungsstelle, einem Gremium von Vertretern der eingeborenen Bevölkerung, einer Stiftung oder einer anderen rechtlich anerkannten Organisation übertragen werden, die das Gebiet einem dauerhaften Schutz gewidmet hat.
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