Diese Richtlinien stellen lediglich Empfehlungen dar und haben keinen verbindlichen Charakter .
Nach diesen Richtlinien unterscheidet die IUCN folgende Schutzgebiets-Kategorien :
I . Strenges Naturschutzgebiet / Wildnisgebiet II . Nationalpark III . Naturmonument IV . Biotop- / Artenschutzgebiet V . Geschützte Landschaft / Geschütztes marines Gebiet VI . Ressourcenschutzgebiet mit Management
Für den Entwicklungsnationalpark Müritz gelten die Ziele , die in Kategorie II enthalten sind , sie sollen deshalb nachfolgend wiedergegeben werden ( die zur Interpretation und Anwendung der Richtlinien für Europa dienenden Ergänzungen sind durch Kursivdruck kenntlich gemacht ):
„ Kategorie II Nationalpark : Schutzgebiet , das hauptsächlich zum Schutz von Ökosystemen und zu Erholungszwecken verwaltet wird
Definition
Natürliches Landgebiet oder marines Gebiet , das ausgewiesen wurde um ( a ) die ökologische Unversehrtheit eines oder mehrerer Ökosysteme im Interesse der heutigen und kommender Generationen zu schützen , um ( b ) Nutzungen oder Inanspruchnahme , die den Zielen der Ausweisung abträglich sind , auszuschließen und um ( c ) eine Basis für geistig-seelische Erfahrungen sowie Forschungs- , Bildungs- , Erholungsangebote für Besucher zu schaffen . Sie alle müssen umwelt- und kulturverträglich sein .
Managementziele
• Schutz natürlicher Regionen und landschaftlich reizvoller Gebiete von nationaler und internationaler Bedeutung für geistige , wissenschaftliche , erzieherische , touristische oder Erholungszwecke ;
• Erhaltung charakteristischer Beispiele physiographischer Regionen , Lebensgemeinschaften , genetischer Ressourcen und von Arten in einem möglichst natürlichen Zustand auf Dauer , damit ökologische Stabilität und Vielfalt gewährleistet sind ;
• Besucherlenkung für geistig-seelische , erzieherische , kulturelle und Erholungszwecke dergestalt , dass das Gebiet in einem natürlichen oder beinahe natürlichen Zustand erhalten wird ; Erholung gründet sich in diesen Gebieten zuallererst und vor allen Dingen auf Begegnung mit und Erleben von unberührter Natur . Umwelt- und Naturbildung als Teil des Programms für Besuchermanagement und
Erholung bilden eine vorrangige Aufgabe des Schutzgebietsmanagements . » Förderung von Umweltbildung und Naturverstehen « wird deshalb als zusätzliches Managementziel hervorgehoben .
• Beendigung und sodann Unterbinden von Nutzungen oder Inanspruchnahme , die dem Zweck der Ausweisung entgegenstehen ; Diese Forderung gilt auch für Gebiete , in denen das Land vor der Ausweisung zum Schutzgebiet in irgend einer Form der Nutzung unterworfen war und die nach der Ausweisung der natürlichen Sukzession überlassen wurden . » Nutzung « schließt Jagd und Fischerei ein . In Einzelfällen ist es die Pflicht der für das Schutzgebiet der Kategorie II zuständigen Stelle , Maßnahmen zu ergreifen , die die vorrangigen Managementziele sichern .
• Respektierung der ökologischen , geomorphologischen , religiösen oder ästhetischen Attribute , die Grundlage für die Ausweisung waren ;
• Berücksichtigung der Bedürfnisse der eingeborenen Bevölkerung einschließlich deren Nutzung bestehender Ressourcen zur Deckung ihres Lebensbedarfs mit der Maßgabe , dass diese keinerlei nachteilige Auswirkungen auf die anderen Managementziele haben .
Auswahlkriterien
• Das Gebiet muss ein charakteristisches Beispiel für Naturregionen , Naturerscheinungen oder Landschaften von herausragender Schönheit enthalten , in denen Pflanzen- und Tierarten , Lebensräume und geomorphologische Erscheinungen vorkommen , die von besonderer Bedeutung sind in geistig-seelischer Hinsicht sowie für Wissenschaft , Bildung , Erholung und Tourismus .
• Das Gebiet muss groß genug sein , um eines oder mehrere vollständige Ökosysteme zu erfassen , die durch die laufende Inanspruchnahme oder menschliche Nutzungen nicht wesentlich verändert wurden .
Zuständigkeiten
Die oberste zuständige Behörde eines Staates sollte im Normalfall Eigentümer des Schutzgebietes und dafür verantwortlich sein . Die Verantwortung kann aber auch einer anderen Regierungsstelle , einem Gremium von Vertretern der eingeborenen Bevölkerung , einer Stiftung oder einer anderen rechtlich anerkannten Organisation übertragen werden , die das Gebiet einem dauerhaften Schutz gewidmet hat .
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