Nationalparkplan Band 2 | Page 25

Überfachliche Ziele
• Als „ zentrale Orte“ sind in der Nationalparkregion folgende Orte ausgewiesen:
Waren( Müritz) Neustrelitz Röbel Mirow Wesenberg Rechlin Feldberg Blankensee Penzlin Möllenhagen
Mittelzentrum Mittelzentrum Unterzentrum Unterzentrum ländlicher Zentralort ländlicher Zentralort ländlicher Zentralort ländlicher Zentralort ländlicher Zentralort ländlicher Zentralort
Das Gebiet des Müritz-Nationalparks lässt sich den jeweiligen Einzugsgebieten der zentralen Orte zuordnen.
• Als die Nationalparkregion betreffende innerregionale Achse wird festgelegt: Neustrelitz – Woldegk –( Pasewalk)
Innerregionale Achsen sollen das Netz der überregionalen Achsen ergänzen und unter Nutzung der vorhandenen und auszubauenden Bandinfrastruktur insbesondere zur Entwicklung des ländlichen Raumes der Region beitragen.
Fachliche Ziele
• Das Gebiet des Müritz-Nationalparks ist im RROP insgesamt als „ Vorranggebiet für Naturschutz und Landschaftspflege“ dargestellt.
In Vorranggebieten Naturschutz und Landschaftspflege ist dem Naturschutz Vorrang vor anderen Nutzungen einzuräumen. Alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen müssen mit den Zielen des Naturschutzes vereinbar sein.
In der Begründung dazu heißt es:
„ Der Müritz-Nationalpark besteht aus den zwei Teilflächen Müritz und Serrahn. Er stellt aufgrund seiner weitgehend ursprünglichen natürlichen Ausstattung mit einzigartigen Biotopen, insbesondere den Gewässer-, Wald- und Grünlandkomplexen, sowie mit einer Vielfalt an standorttypischen und gefährdeten Tier- und Pflanzenarten auf einer Gesamtfläche von 319 km 2 ein herausragendes Großschutzgebiet von internationaler Bedeutung und mit großer Imagewirkung für die Region dar. Die weitere Entwicklung regelt sich auf Grund des Nationalparkplanes im Sinne integrierter Schutz- und Nutzkonzepte. Die Festsetzung des Nationalparks für eine Vorrangnutzung von Naturschutz und Landschaftspflege soll die Bauleitplanung der berührten Gemeinden im Sinne der Eigenentwicklung nicht behindern.“
• Im Nationalparkvorfeld sind die Bereiche um den Serrahner Nationalparkteil, südlich der Lieps, bei Prälank, bei Klein Quassow und südlich von Wesenberg, zwischen Boek und Mirow sowie südlich von Mirow, südlich von Rechlin, westlich der Müritz, einige Flächen um Waren( Müritz) sowie weitere kleine Flächen als „ Vorsorgeräume Naturschutz und Landschaftspflege“ dargestellt.
In Vorsorgeräumen Naturschutz und Landschaftspflege sind alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen so abzuwägen und abzustimmen, dass diese Räume in ihrer hervorgehobenen Bedeutung für Naturschutz und Landschaftspflege und die landschaftsbezogene Erholung möglichst nicht beeinträchtigt werden.
Zur Siedlungsentwicklung werden folgende Aussagen getroffen:
• „ In den Gemeinden, die nicht als zentrale Orte ausgewiesen sind, ist die Siedlungstätigkeit an deren eigener Entwicklung zu orientieren.“
Die überwiegende Siedlungstätigkeit soll sich am vorhandenen Siedlungsbestand orientieren. Dabei sind neue Standorte im Zuge der baulichen Entwicklung des Ortes unter Beachtung der jeweils spezifischen Siedlungsform und-funktion sowie unter ökologischen Aspekten behutsam in bzw. an den Bestand zu integrieren. Die Entstehung neuer und die Erweiterung vorhandener Splittersiedlungen und Streubebauungen sind zu vermeiden.
Zum Tourismus werden folgnde Aussagen getroffen:
• Im Nationalparkvorfeld sind um Waren( Müritz), Neustrelitz und in der Kleinseenplatte Tourismusschwerpunkträume und ansonsten überwiegend Tourismusentwicklungsräume dargestellt und letztere z. T. als „ Tourismusräume im Bereich der Naturparke“ bzw. als „ Tourismusräume im Bereich der historischen Kulturlandschaften“ spezifiziert.
In den „ Tourismusschwerpunkträumen“ kommt der Tourismusentwicklung besondere wirtschaftliche Bedeutung zu. Entsprechend haben in den Tourismusschwerpunkträumen Belange des Tourismus gegenüber den Belangen anderer Wirtschaftszweige besonderes Gewicht. Dabei ist der Tourismus so zu entwickeln und zu ordnen, dass landschaftlich und ökologisch sensible Gebiete geschont werden. Vorrangig im Bereich der in den Tourismusschwerpunkträumen liegenden bzw. von ihnen berührten Städte und Dörfer soll eine attraktive touristische
17