Überfachliche Ziele
• Als „ zentrale Orte “ sind in der Nationalparkregion folgende Orte ausgewiesen :
Waren ( Müritz ) Neustrelitz Röbel Mirow Wesenberg Rechlin Feldberg Blankensee Penzlin Möllenhagen
Mittelzentrum Mittelzentrum Unterzentrum Unterzentrum ländlicher Zentralort ländlicher Zentralort ländlicher Zentralort ländlicher Zentralort ländlicher Zentralort ländlicher Zentralort
Das Gebiet des Müritz-Nationalparks lässt sich den jeweiligen Einzugsgebieten der zentralen Orte zuordnen .
• Als die Nationalparkregion betreffende innerregionale Achse wird festgelegt : Neustrelitz – Woldegk – ( Pasewalk )
Innerregionale Achsen sollen das Netz der überregionalen Achsen ergänzen und unter Nutzung der vorhandenen und auszubauenden Bandinfrastruktur insbesondere zur Entwicklung des ländlichen Raumes der Region beitragen .
Fachliche Ziele
• Das Gebiet des Müritz-Nationalparks ist im RROP insgesamt als „ Vorranggebiet für Naturschutz und Landschaftspflege “ dargestellt .
In Vorranggebieten Naturschutz und Landschaftspflege ist dem Naturschutz Vorrang vor anderen Nutzungen einzuräumen . Alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen müssen mit den Zielen des Naturschutzes vereinbar sein .
In der Begründung dazu heißt es :
„ Der Müritz-Nationalpark besteht aus den zwei Teilflächen Müritz und Serrahn . Er stellt aufgrund seiner weitgehend ursprünglichen natürlichen Ausstattung mit einzigartigen Biotopen , insbesondere den Gewässer- , Wald- und Grünlandkomplexen , sowie mit einer Vielfalt an standorttypischen und gefährdeten Tier- und Pflanzenarten auf einer Gesamtfläche von 319 km 2 ein herausragendes Großschutzgebiet von internationaler Bedeutung und mit großer Imagewirkung für die Region dar . Die weitere Entwicklung regelt sich auf Grund des Nationalparkplanes im Sinne integrierter Schutz- und Nutzkonzepte . Die Festsetzung des Nationalparks für eine Vorrangnutzung von Naturschutz und Landschaftspflege soll die Bauleitplanung der berührten Gemeinden im Sinne der Eigenentwicklung nicht behindern .“
• Im Nationalparkvorfeld sind die Bereiche um den Serrahner Nationalparkteil , südlich der Lieps , bei Prälank , bei Klein Quassow und südlich von Wesenberg , zwischen Boek und Mirow sowie südlich von Mirow , südlich von Rechlin , westlich der Müritz , einige Flächen um Waren ( Müritz ) sowie weitere kleine Flächen als „ Vorsorgeräume Naturschutz und Landschaftspflege “ dargestellt .
In Vorsorgeräumen Naturschutz und Landschaftspflege sind alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen so abzuwägen und abzustimmen , dass diese Räume in ihrer hervorgehobenen Bedeutung für Naturschutz und Landschaftspflege und die landschaftsbezogene Erholung möglichst nicht beeinträchtigt werden .
Zur Siedlungsentwicklung werden folgende Aussagen getroffen :
• „ In den Gemeinden , die nicht als zentrale Orte ausgewiesen sind , ist die Siedlungstätigkeit an deren eigener Entwicklung zu orientieren .“
Die überwiegende Siedlungstätigkeit soll sich am vorhandenen Siedlungsbestand orientieren . Dabei sind neue Standorte im Zuge der baulichen Entwicklung des Ortes unter Beachtung der jeweils spezifischen Siedlungsform und -funktion sowie unter ökologischen Aspekten behutsam in bzw . an den Bestand zu integrieren . Die Entstehung neuer und die Erweiterung vorhandener Splittersiedlungen und Streubebauungen sind zu vermeiden .
Zum Tourismus werden folgnde Aussagen getroffen :
• Im Nationalparkvorfeld sind um Waren ( Müritz ), Neustrelitz und in der Kleinseenplatte Tourismusschwerpunkträume und ansonsten überwiegend Tourismusentwicklungsräume dargestellt und letztere z . T . als „ Tourismusräume im Bereich der Naturparke “ bzw . als „ Tourismusräume im Bereich der historischen Kulturlandschaften “ spezifiziert .
In den „ Tourismusschwerpunkträumen “ kommt der Tourismusentwicklung besondere wirtschaftliche Bedeutung zu . Entsprechend haben in den Tourismusschwerpunkträumen Belange des Tourismus gegenüber den Belangen anderer Wirtschaftszweige besonderes Gewicht . Dabei ist der Tourismus so zu entwickeln und zu ordnen , dass landschaftlich und ökologisch sensible Gebiete geschont werden . Vorrangig im Bereich der in den Tourismusschwerpunkträumen liegenden bzw . von ihnen berührten Städte und Dörfer soll eine attraktive touristische
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