III Planungen, Gesetze und Richtlinien
1 Gesamtplanung
1.1 Erstes Landesraumordnungsprogramm M-V
Im Ersten Landesraumordnungsprogramm( LROP) M-V( WIRTSCHAFTSMINISTERIUM M-V 1993) werden u. a. folgende für das Gebiet des Müritz-Nationalparks bzw. seine angrenzenden Bereiche relevante Ziele bestimmt:
Überfachliche Ziele
• Das Gebiet des Müritz-Nationalparks ist der Raumkategorie „ Ländliche Räume” zu zuordnen. Ländliche Räume sind als gleichwertiger und eigenständiger Lebensraum unter Wahrung der ländlichen und landschaftstypischen Eigenarten zu entwickeln.
• Als „ zentrale Orte“ sind in der Nationalparkregion folgende Städte ausgewiesen: Neubrandenburg Oberzentrum Waren( Müritz) Mittelzentrum Neustrelitz
Mittelzentrum
Das Gebiet des Müritz-Nationalparks lässt sich den jeweiligen Einzugsbereichen der zentralen Orte zuordnen.
• Als die Nationalparkregion betreffende überregionale Achsen werden festgelegt:( Hamburg) – Boizenburg / Hagenow / Ludwigslust – Parchim – Waren( Müritz) – Neubrandenburg( Wittstock) – Neustrelitz / Neubrandenburg( Skandinavien / Baltikum) – Saßnitz – Greifswald / Demmin – Neubrandenburg – Neustrelitz –( Berlin)
In den Achsen vollzieht sich der Leistungsaustausch zwischen den Teilräumen bzw. Städten des Landes. Die davon ausgehenden Entwicklungsimpulse sollen vor allem in den im Zuge der Achsen liegenden zentralen Orten wirksam werden, damit aber zugleich deren Umland stärken.
In den Vorranggebieten ist dem Naturschutz Vorrang vor anderen Nutzungen einzuräumen; alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen müssen mit den Zielen des Naturschutzes vereinbar sein. In den Vorsorgeräumen sind alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen so abzustimmen, dass diese Gebiete hinsichtlich ihrer besonderen Bedeutung für Naturschutz und Landschaftspflege möglichst nicht beeinträchtigt werden.
Gemäß der Richtlinie des Ministeriums für Bau, Landesentwicklung und Umwelt M-V in der Fassung vom 14. Juli 1995 zur Ausarbeitung und Aufstellung Regionaler Raumordnungsprogramme in Mecklenburg-Vorpommern können nach raumordnerischer Abwägung weitere Flächen des Nationalparks als Vorranggebiete dargestellt werden.
• Der Nordwestteil des Müritz-Nationalparks wird von einem „ Vorsorgeraum Trinkwassersicherung” überlagert.
In „ Vorsorgeräumen Trinkwassersicherung” sind alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen so abzustimmen, dass diese Gebiete in ihrer besonderen Bedeutung für den Trinkwasserschutz möglichst nicht beeinträchtigt werden.
• Die Flächen des Nationalparks, die nicht „ Vorranggebiete Naturschutz und Landschaftspflege” sind, sind als „ Raum mit besonderer natürlicher Eignung für Fremdenverkehr und Erholung” ausgewiesen.
Dieser Raum soll möglichst weder durch andere Nutzungen noch durch die Erholungsnutzung selbst beeinträchtigt werden.
• Für die durch den Westteil( Teilgebiet Müritz) des Nationalparks verlaufende Bahntrasse ist eine Einbeziehung in das IC-Netz der Deutschen Bahn AG geplant.
• Schutzgebiete sollen, soweit dies der Schutzzweck erlaubt, der Allgemeinheit zugänglich gemacht und für die naturkundliche Information der Öffentlichkeit genutzt werden.
Fachliche Ziele
• Die Kernzonen des Müritz-Nationalparks sind als „ Vorranggebiete für Naturschutz und Landschaftspflege” ausgewiesen. Die übrigen Flächen sowie die meisten Flächen des Nationalparkvorfeldes sind als „ Vorsorgeräume für Naturschutz und Landschaftspflege“ ausgewiesen.
1.2 Regionales Raumordnungsprogramm
Der Müritz-Nationalpark befindet sich in der Planungsregion 4 „ Mecklenburgische Seenplatte“. Für diese Planungsregion liegt das Regionale Raumordnungsprogramm( RROP) in der Endfassung seit 1998 vor. Das RROP enthält folgende für das Gebiet des Müritz-Nationalparks bzw. seine angrenzenden Bereiche relevante Ziele:
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