III Planungen , Gesetze und Richtlinien
1 Gesamtplanung
1.1 Erstes Landesraumordnungsprogramm M-V
Im Ersten Landesraumordnungsprogramm ( LROP ) M-V ( WIRTSCHAFTSMINISTERIUM M-V 1993 ) werden u . a . folgende für das Gebiet des Müritz-Nationalparks bzw . seine angrenzenden Bereiche relevante Ziele bestimmt :
Überfachliche Ziele
• Das Gebiet des Müritz-Nationalparks ist der Raumkategorie „ Ländliche Räume ” zu zuordnen . Ländliche Räume sind als gleichwertiger und eigenständiger Lebensraum unter Wahrung der ländlichen und landschaftstypischen Eigenarten zu entwickeln .
• Als „ zentrale Orte “ sind in der Nationalparkregion folgende Städte ausgewiesen : Neubrandenburg Oberzentrum Waren ( Müritz ) Mittelzentrum Neustrelitz
Mittelzentrum
Das Gebiet des Müritz-Nationalparks lässt sich den jeweiligen Einzugsbereichen der zentralen Orte zuordnen .
• Als die Nationalparkregion betreffende überregionale Achsen werden festgelegt : ( Hamburg ) – Boizenburg / Hagenow / Ludwigslust – Parchim – Waren ( Müritz ) – Neubrandenburg ( Wittstock ) – Neustrelitz / Neubrandenburg ( Skandinavien / Baltikum ) – Saßnitz – Greifswald / Demmin – Neubrandenburg – Neustrelitz – ( Berlin )
In den Achsen vollzieht sich der Leistungsaustausch zwischen den Teilräumen bzw . Städten des Landes . Die davon ausgehenden Entwicklungsimpulse sollen vor allem in den im Zuge der Achsen liegenden zentralen Orten wirksam werden , damit aber zugleich deren Umland stärken .
In den Vorranggebieten ist dem Naturschutz Vorrang vor anderen Nutzungen einzuräumen ; alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen müssen mit den Zielen des Naturschutzes vereinbar sein . In den Vorsorgeräumen sind alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen so abzustimmen , dass diese Gebiete hinsichtlich ihrer besonderen Bedeutung für Naturschutz und Landschaftspflege möglichst nicht beeinträchtigt werden .
Gemäß der Richtlinie des Ministeriums für Bau , Landesentwicklung und Umwelt M-V in der Fassung vom 14 . Juli 1995 zur Ausarbeitung und Aufstellung Regionaler Raumordnungsprogramme in Mecklenburg-Vorpommern können nach raumordnerischer Abwägung weitere Flächen des Nationalparks als Vorranggebiete dargestellt werden .
• Der Nordwestteil des Müritz-Nationalparks wird von einem „ Vorsorgeraum Trinkwassersicherung ” überlagert .
In „ Vorsorgeräumen Trinkwassersicherung ” sind alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen so abzustimmen , dass diese Gebiete in ihrer besonderen Bedeutung für den Trinkwasserschutz möglichst nicht beeinträchtigt werden .
• Die Flächen des Nationalparks , die nicht „ Vorranggebiete Naturschutz und Landschaftspflege ” sind , sind als „ Raum mit besonderer natürlicher Eignung für Fremdenverkehr und Erholung ” ausgewiesen .
Dieser Raum soll möglichst weder durch andere Nutzungen noch durch die Erholungsnutzung selbst beeinträchtigt werden .
• Für die durch den Westteil ( Teilgebiet Müritz ) des Nationalparks verlaufende Bahntrasse ist eine Einbeziehung in das IC-Netz der Deutschen Bahn AG geplant .
• Schutzgebiete sollen , soweit dies der Schutzzweck erlaubt , der Allgemeinheit zugänglich gemacht und für die naturkundliche Information der Öffentlichkeit genutzt werden .
Fachliche Ziele
• Die Kernzonen des Müritz-Nationalparks sind als „ Vorranggebiete für Naturschutz und Landschaftspflege ” ausgewiesen . Die übrigen Flächen sowie die meisten Flächen des Nationalparkvorfeldes sind als „ Vorsorgeräume für Naturschutz und Landschaftspflege “ ausgewiesen .
1.2 Regionales Raumordnungsprogramm
Der Müritz-Nationalpark befindet sich in der Planungsregion 4 „ Mecklenburgische Seenplatte “. Für diese Planungsregion liegt das Regionale Raumordnungsprogramm ( RROP ) in der Endfassung seit 1998 vor . Das RROP enthält folgende für das Gebiet des Müritz-Nationalparks bzw . seine angrenzenden Bereiche relevante Ziele :
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