Nationalparkplan Band 2 | Page 26

Infrastruktur ausgebaut werden . Die Städte sollen als Fremdenverkehrszentren entwickelt werden .
In den „ Tourismusentwicklungsräumen “ soll der Tourismus vorrangig durch die Schaffung von touristischen Angeboten in bzw . in Anbindung an Siedlungen entwickelt werden . Geeignete Maßnahmen zur Tourismusentwicklung sollen möglichst zur Erschließung und Aufwertung der Landschaft beitragen .
Für den Müritz-Nationalpark selber heißt es :
• „ Der Müritz-Nationalpark soll in seinen ökologisch weniger sensiblen Bereichen durch geeignete Einrichtungen und Formen der Öffentlichkeitsarbeit sowie Besucherlenkung für die ruhige , landschaftsgebundene Erholung und naturkundliche Bildung der Besucher erschlossen werden , soweit dies sein Schutzzweck zulässt . Anlagengebundene Erholungseinrichtungen sind nur in den bestehenden , außerhalb der Nationalparkgrenze liegenden Siedlungsbereichen oder in Anbindung daran zulässig . Dabei müssen die touristischen Einrichtungen und Angebote der Anliegergemeinden in ihrer Gesamtkapazität und ihrem Zusammenwirken mit dem Schutzzweck des Nationalparks vereinbar sein .“
• Im Verlauf Mirow – Granzow – Woterfitzsee – Caarpsee – Bolter Kanal und entlang der Havelstrecke Kratzeburg – Granzin – Krienke – Babke – Blankenförde – Userin sind jeweils Wasserwanderwege dargestellt .
Gewässerbezogene Tourismusformen , insbesondere das Wasserwandern , sind unter Schonung von ökologisch sensiblen Gewässerbereichen möglichst naturverträglich zu entwickeln .
Zur Verkehrsentwicklung heißt es :
• „ Bei der Gestaltung der Verkehrsinfrastruktur in der Planungsregion ist durch Maßnahmen zur Verkehrsvermeidung sowie zur Reduzierung von Lärm und Schadstoffimmissionen daraufhin zu wirken , dass die Umweltbelastungen durch den Verkehr reduziert werden und durch sorgfältige Trassenwahl eine sparsame und schonende Flächeninanspruchnahme erfolgt .“
In der Begründung dazu heißt es :
„ Die Planungsregion zeichnet sich durch eine hohe Umweltqualität aus . Mittels gezielter Maßnahmen zur Verringerung der Belastungen von Natur und Landschaft durch den Verkehr , wie beispielsweise Bündelung des Verkehrs auf möglichst wenige , aber leistungsfähige Trassen mit dem Aufbau eines funktionalen Straßennetzes ,
Verringerung des motorisierten Individualverkehrs in Verbindung mit der Förderung des ÖPNV und des Radverkehrs , Erhalt großer unzerschnittener und störungsarmer Landschaftsräume und gezielte Verkehrsberuhigung , unterstützt das Verkehrswesen die Erhaltung dieser Umweltqualität .“
• Im Müritz-Nationalpark sind bei Schwarzenhof , bei Klockow , bei Bornhof und bei Goldenbaumer Mühle „ Vorranggebiete für Trinkwassersicherung “ dargestellt .
Wasserversorgungsanlagen mit entsprechenden Wasserschutzzonen befinden sich auch bei Kratzeburg , Krienke , Serrahn , Blankenförde , Zwenzow und Carpin .
In „ Vorranggebieten Trinkwassersicherung “ müssen alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen mit dem Trinkwasserschutz vereinbar sein .
• Im Nordwestteil des Müritz-Nationalparks ist ein „ Vorsorgeraum für Trinkwassersicherung “ dargestellt .
In „ Vorsorgeräumen Trinkwassersicherung “ sollen alle raumbedeutsamen Planungen , Vorhaben und Maßnahmen so abgestimmt sein , dass diese Gebiete in ihrer besonderen Bedeutung für den Trinkwasserschutz nicht beeinträchtigt werden .
• Im Westteil des Müritz-Nationalparks sind die 110 kV- Hochspannungsleitungen Waren ( Müritz ) - Neustrelitz sowie davon abzweigend in Richtung Osten als Bestand dargestellt .
Zur Stabilisierung der Versorgung der Planungsregion mit Elektroenergie ist u . a . die Rekonstruktion der 110 kV-Leitung Neustrelitz-Waren ( Müritz ) vorgesehen .
• Im Westteil des Müritz-Nationalparks sind zwei „ Konversionsflächen “ dargestellt .
In Räumen mit Sicherungs- und Eignungscharakter ( z . B . Naturschutzvorrangflächen ) sollen „ Konversionsflächen “ in ihrer weiteren Verwendung den Sicherungsund Eignungszielen entsprechen .
1.3 Bauleitplanung und bauliche Entwicklung
Einen Überblick über den Stand der Aufstellung von Flächennutzungsplänen ( F-Plänen ) in den Gemeinden der Nationalparkregion gibt Tabelle 2 . Demnach verfügen nur 9 der Gemeinden über genehmigte F-Pläne , von 23 Gemeinden liegen Entwürfe vor und von 8 Gemeinden liegt weder ein genehmigter F-Plan noch ein Entwurf vor . Die meisten Gemeinden haben im Rahmen der Bauleitplanung Bebauungspläne ( B-Pläne ) erarbeitet . Im Randbereich der Städte konzentrieren sich Wohnbauplanungen .
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