Nationalparkplan Band 2 | Page 26

Infrastruktur ausgebaut werden. Die Städte sollen als Fremdenverkehrszentren entwickelt werden.
In den „ Tourismusentwicklungsräumen“ soll der Tourismus vorrangig durch die Schaffung von touristischen Angeboten in bzw. in Anbindung an Siedlungen entwickelt werden. Geeignete Maßnahmen zur Tourismusentwicklung sollen möglichst zur Erschließung und Aufwertung der Landschaft beitragen.
Für den Müritz-Nationalpark selber heißt es:
• „ Der Müritz-Nationalpark soll in seinen ökologisch weniger sensiblen Bereichen durch geeignete Einrichtungen und Formen der Öffentlichkeitsarbeit sowie Besucherlenkung für die ruhige, landschaftsgebundene Erholung und naturkundliche Bildung der Besucher erschlossen werden, soweit dies sein Schutzzweck zulässt. Anlagengebundene Erholungseinrichtungen sind nur in den bestehenden, außerhalb der Nationalparkgrenze liegenden Siedlungsbereichen oder in Anbindung daran zulässig. Dabei müssen die touristischen Einrichtungen und Angebote der Anliegergemeinden in ihrer Gesamtkapazität und ihrem Zusammenwirken mit dem Schutzzweck des Nationalparks vereinbar sein.“
• Im Verlauf Mirow – Granzow – Woterfitzsee – Caarpsee – Bolter Kanal und entlang der Havelstrecke Kratzeburg – Granzin – Krienke – Babke – Blankenförde – Userin sind jeweils Wasserwanderwege dargestellt.
Gewässerbezogene Tourismusformen, insbesondere das Wasserwandern, sind unter Schonung von ökologisch sensiblen Gewässerbereichen möglichst naturverträglich zu entwickeln.
Zur Verkehrsentwicklung heißt es:
• „ Bei der Gestaltung der Verkehrsinfrastruktur in der Planungsregion ist durch Maßnahmen zur Verkehrsvermeidung sowie zur Reduzierung von Lärm und Schadstoffimmissionen daraufhin zu wirken, dass die Umweltbelastungen durch den Verkehr reduziert werden und durch sorgfältige Trassenwahl eine sparsame und schonende Flächeninanspruchnahme erfolgt.“
In der Begründung dazu heißt es:
„ Die Planungsregion zeichnet sich durch eine hohe Umweltqualität aus. Mittels gezielter Maßnahmen zur Verringerung der Belastungen von Natur und Landschaft durch den Verkehr, wie beispielsweise Bündelung des Verkehrs auf möglichst wenige, aber leistungsfähige Trassen mit dem Aufbau eines funktionalen Straßennetzes,
Verringerung des motorisierten Individualverkehrs in Verbindung mit der Förderung des ÖPNV und des Radverkehrs, Erhalt großer unzerschnittener und störungsarmer Landschaftsräume und gezielte Verkehrsberuhigung, unterstützt das Verkehrswesen die Erhaltung dieser Umweltqualität.“
• Im Müritz-Nationalpark sind bei Schwarzenhof, bei Klockow, bei Bornhof und bei Goldenbaumer Mühle „ Vorranggebiete für Trinkwassersicherung“ dargestellt.
Wasserversorgungsanlagen mit entsprechenden Wasserschutzzonen befinden sich auch bei Kratzeburg, Krienke, Serrahn, Blankenförde, Zwenzow und Carpin.
In „ Vorranggebieten Trinkwassersicherung“ müssen alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen mit dem Trinkwasserschutz vereinbar sein.
• Im Nordwestteil des Müritz-Nationalparks ist ein „ Vorsorgeraum für Trinkwassersicherung“ dargestellt.
In „ Vorsorgeräumen Trinkwassersicherung“ sollen alle raumbedeutsamen Planungen, Vorhaben und Maßnahmen so abgestimmt sein, dass diese Gebiete in ihrer besonderen Bedeutung für den Trinkwasserschutz nicht beeinträchtigt werden.
• Im Westteil des Müritz-Nationalparks sind die 110 kV- Hochspannungsleitungen Waren( Müritz)- Neustrelitz sowie davon abzweigend in Richtung Osten als Bestand dargestellt.
Zur Stabilisierung der Versorgung der Planungsregion mit Elektroenergie ist u. a. die Rekonstruktion der 110 kV-Leitung Neustrelitz-Waren( Müritz) vorgesehen.
• Im Westteil des Müritz-Nationalparks sind zwei „ Konversionsflächen“ dargestellt.
In Räumen mit Sicherungs- und Eignungscharakter( z. B. Naturschutzvorrangflächen) sollen „ Konversionsflächen“ in ihrer weiteren Verwendung den Sicherungsund Eignungszielen entsprechen.
1.3 Bauleitplanung und bauliche Entwicklung
Einen Überblick über den Stand der Aufstellung von Flächennutzungsplänen( F-Plänen) in den Gemeinden der Nationalparkregion gibt Tabelle 2. Demnach verfügen nur 9 der Gemeinden über genehmigte F-Pläne, von 23 Gemeinden liegen Entwürfe vor und von 8 Gemeinden liegt weder ein genehmigter F-Plan noch ein Entwurf vor. Die meisten Gemeinden haben im Rahmen der Bauleitplanung Bebauungspläne( B-Pläne) erarbeitet. Im Randbereich der Städte konzentrieren sich Wohnbauplanungen.
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