Abb. 16: Projekttage und Schüler-Interessengemeinschaften
Teilnehmer, V-Anzahl Veranstaltungen
1400 1200 1000 800 600 400 200
0 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002
Quelle: Nationalparkamt Müritz( 2002)
Jahreszeiten orientiert. Höhepunkte sind die Fahrten und Exkursionen in den Nationalpark, aber auch Arbeitseinsätze und Tierbeobachtungen.
Eine Übersicht über die durchgeführten Projektveranstaltungen und Interessengemeinschaften gibt Abbildung16.
5 Verkehr
5.1 Straßen nach Klassifikation und Verkehrsdichte
In einem Abstand von ca. 30 km westlich des Müritz- Nationalparks verläuft die Autobahn A19 Berlin – Rostock. Über die Abfahrten Röbel im Süden und Waren( Müritz) im Norden ist das Schutzgebiet auf Bundesstraßen zu erreichen. Als weitere Autobahn, die für die Erreichbarkeit Bedeutung hat, ist die derzeit in Teilabschnitten fertiggestellte A 20( Ostseeautobahn) zu nennen. Sie verläuft ca. 30 km nordöstlich des Müritz-Nationalparks. Des weiteren ist der Müritz-Nationalpark von Süden aus über die B 96 zu erreichen. Das Teilgebiet Müritz wird von drei Bundesstraßen – der B 198 im Süden, der B 192 im Norden und der B 193 im Osten – umschlossen. Das Teilgebiet Serrahn wird im Norden von der B 198 tangiert.
Ausgehend von diesem Ring verlaufen mehrere Erschließungsstraßen in Richtung Schutzgebiet. Dies sind innerhalb des Teilgebietes Müritz im Landkreis Mecklenburg- Strelitz die Landesstraße L 25( Zwenzow – Roggentin), die
Kreisstraßen 8( Adamsdorf – Granzin) und 2( Abzweig L 25 bei Zwenzow – Babke), sowie im Landkreis Müritz die Kreisstraße 11( Federow – Speck) bzw. Rechlin-Boek.
Die Kreisstraße 30( Landkreis Mecklenburg-Strelitz) führt von Carpin über Goldenbaum bis Koldenhof durch den Serrahner Teil des Nationalparks.
Der überwiegende Teil der Bundes-, Landes- und Kreisstraßen ist in Asphalt gebaut, die Kreisstraße 8( MST) teilweise in Beton. Die Kreisstraßen 30 im Abschnitt Goldenbaumer Mühle bis Koldenhof und 8 im Abschnitt Kratzeburg bis Granzin sind als Natursteinpflasterstraße erhalten geblieben.
Unterhalb der genannten Straßengruppen setzt sich das örtliche Straßen- und Wegenetz aus öffentlichen( Gemeindestraßen und sonstige öffentliche Straßen), sowie nichtöffentlichen Wegen zusammen. Von einem Widmungs- und Einstufungsverfahren für diese öffentlichen Straßen ist von Seiten der Gemeinden in der Regel kein Gebrauch gemacht worden. Vielmehr wird sich auf § 62 Abs. 1 StrWG M-V berufen, wonach alle Straßen, die nach bisherigem Recht die Eigenschaft einer öffentlichen Straße besitzen, öffentliche Straßen bleiben. Des weiteren führen einige Gemeinden noch kein Straßenverzeichnis, in der die Anzahl und der Verlauf der öffentlichen Straßen im jeweiligen Gemeindegebiet geführt wird.
Eine Bestandsaufnahme der Gemeindestraßen und sonstigen öffentlichen Straßen erweist sich aus diesen Gründen als schwierig, bzw. führt teilweise zu wider-
133