Durchgeführte bzw. geplante Aktivitäten: |
Natur beobachten |
273 Personen = 81,7 % |
Stille und Ruhe genießen |
249 Personen = 74,6 % |
Erholen und Entspannen |
222 Personen = 66,5 % |
Radfahren |
218 Personen = 65,3 % |
Info-Angebote nutzen |
191 Personen = 57,4 % |
Natur fotografieren |
165 Personen = 49,4 % |
Wandern( ohne Führung) |
146 Personen = 43,7 % |
Baden |
84 Personen = 25,1 % |
Kanu / Boot fahren |
76 Personen = 22,8 % |
Wandern( mit Führung) |
62 Personen = 18,6 % |
ohne Angabe |
12 Personen = 3,6 % |
Reiten |
5 Personen = 1,5 % |
Bei den Aktivitäten gibt es hinsichtlich der Anteile nur unwesentliche Unterschiede zu den Angaben des Vorjahres. Natur beobachten, Stille und Ruhe genießen, Erholen und Entspannen sowie Radfahren sind die dominierenden Aktivitäten.
Weiterempfehlung des Müritz-Nationalparks: |
auf jeden Fall |
306 Personen = 91,6 % |
eher ja |
21 Personen = |
6,3 % |
eher nein |
3 Personen = |
0,9 % |
auf gar keinen Fall |
0 Personen |
|
ohne Angabe |
4 Personen = |
1,2 % |
Festgestellte bzw. empfundene besondere Störungen: |
Kfz Verkehr |
23 Personen = |
6,9 % |
zu viele Menschen |
7 Personen = |
2,1 % |
Lärm durch Besucher |
2 Personen = |
0,6 % |
Flugverkehr |
2 Personen = |
0,6 % |
Motorboote |
2 Personen = |
0,6 % |
Fällarbeiten |
2 Personen = |
0,6 % |
freilaufende Hunde |
1 Person |
= |
0,3 % |
Müll |
1 Person |
= |
0,3 % |
Änderungsvorschläge der Besucher: |
Keine Änderungen |
167 Personen = 50,0 % |
Informationsangebote |
68 Personen = 20,4 % |
Verhaltensvorschriften |
54 Personen = 16,2 % |
Geführte Wanderungen |
26 Personen = |
7,8 % |
Besuchereinrichtungen |
19 Personen = |
5,7 % |
Besucherzahl |
14 Personen = |
4,2 % |
weiß nicht |
19 Personen = |
5,7 % |
ohne Angabe |
23 Personen = |
6,9 % |
Im Vergleich zum Vorjahr fällt auf, dass ein gestiegener Anteil der Besucher Veränderungen der Informationsangebote und der Besucherzahlen( hier i. d. R. Verringerung gemeint) vorschlägt. Der Anteil derer, die Verhaltensvorschriften geändert haben möchten, ist leicht rückläufig.
3.2.2 Besucherlenkung
3.2.2.1 Touristisches Wegenetz
Das Fußwanderwegenetz des Müritz-Nationalparks umfasst insgesamt 48 Wanderwege mit einer Gesamtlänge von 424 km. Die Streckenlängen liegen zwischen 1,5( Grüner Baum-Weg) und 160 km( Müritz-Nationalpark- Weg). Da sich zum Teil mehrere Wanderwegerouten überschneiden, reduziert sich die absolute Länge der Fußwanderwege auf rund 320 km. Das Radwanderwegenetz besteht aus sieben Radrundwanderwegen und mehreren Radverbindungswegen mit einer Länge von insgesamt rund 195 km. Auf ca. 80 km Länge überschneiden sich diese Radwanderwege mit dem Fußwanderwegenetz. Die verbleibenden 90 km Radwanderwege ergeben zusammen mit den 320 km Fußwanderwegen insgesamt 410 km gekennzeichnete Rad- und Fußwanderwege.
Durch das Wirtschaftsministerium des Landes wurde der Landesverband des Allgemeinen Deutschen Fahrradclubs( ADFC) beauftragt, ein landesweites Netz von Radfernrouten zu entwickeln. Einige von ihnen verlaufen auch durch den Müritz-Nationalpark. Es handelt sich hierbei um folgende Fernrouten: Mecklenburgische Seenplatte Mecklenburgische Seenplatte – Rostock Mecklenburgische Seenplatte – Rügen
1998 wurde die Fernroute „ Mecklenburger Seenradweg“ ausgewiesen, der von Lüneburg nach Wolgast verläuft. Dieser nimmt im Gebiet des Müritz-Nationalparks jedoch die Streckenverläufe der o. g. Routen auf, so dass einige Strecken mehrfach beschildert sind. Im Jahr 2001 ist die Fernroute „ Berlin-Kopenhagen“ ausgewiesen worden. Diese Route quert das Nationalparkgebiet von Wesenberg in Richtung Waren( Müritz). Des weiteren wurden durch die Landkreise Müritz und Mecklenburg- Strelitz zwei regionale Radrouten ausgeschildert, die auch das Gebiet des Müritz-Nationalparks betreffen: Der Müritz-Rundweg verläuft im Nationalpark über die Fernrouten entlang des Ostufers der Müritz. Der Havelquellseen-Radweg verläuft in zwei Streckenvarianten von Kratzeburg über Babke – Blankenförde – Zwenzow nach Neustrelitz und hat hier den selben Verlauf wie der Fernradweg Berlin-Kopenhagen, die zweite Variante verläuft über Langhagen.
Angaben zu Art und Umfang des Besucheraufkommen auf den Fuß- und Radwanderwegen im Nationalpark sind in Kap. V / 3.2.1.1 enthalten.
Gemäß § 28( 6) Landeswaldgesetz M-V sind durch die Landkreise im Einvernehmen mit den zuständigen
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