Nationalparkplan Band 2 | Page 119

ausgesetzt. Das Vorkommen erlosch nach dem Zweiten Weltkrieg. Jedoch gelang eine Beobachtung in jüngerer Zeit, 1984 wurde in der Warenschen Wohld ein Stangenelch gesichtet( STÖCKER 1993).
8.3 Regulierung des Wildbestandes durch Jagd
Geschichte
Im Jahre 1929 kaufte der Staatsrat Dr. Kurt Herrmann zusammenhängende Ländereien östlich der Müritz und verwirklichte dort seine Jagdinteressen. Große Teile seines Jagdreviers lagen in einem der interessantesten Feuchtgebiete Europas.
Nach dem Zweiten Weltkrieg waren diese Flächen ab 1958 Bestandteil eines großen Wildforschungsgebietes, welches dann ab 1970 dem Staatlichen Jagdwirtschaftsbetrieb“ Ostufer der Müritz” unterstand. Als personenbezogene Staatsjagd wurden Teilgebiete bis Ende 1989 jagdlich intensiv bewirtschaftet.
Im ehemaligen Naturschutzgebiet Serrahn nahm die Arbeitsgemeinschaft für Jagd- und Wildforschung 1957 ihre Forschungsarbeiten auf, seit Anfang der 80er Jahre wurde das Gebiet ebenfalls entsprechend den Zielen der Staatsjagdgebiete behandelt( vgl. Kap. II / 3.3).
8.3.1 Organisation der Jagd
Die Jagd wird im Müritz-Nationalpark flächendeckend durchgeführt, ausgenommen davon sind die per Jagd-Verordnung ausgewiesenen Jagdruhezonen( vgl. Kap. 8.3.4). Die jagdliche Revierstruktur stellt sich wie folgt dar( vgl. Textkarte 9):
Eigenjagdbezirke
Der überwiegende Teil der Jagdausübung im Müritz- Nationalpark erfolgt in Eigenjagdbezirken. Den größten Eigenjagdbezirk hält das Nationalparkamt mit rund 16.000 ha Jagdfläche( ohne Wasser). Die bundeseigenen Liegenschaften mit einer Größe von rund 3.400 ha werden vom Bundesforstamt Neubrandenburg bejagt. Über weitere Eigenjagdbezirke verfügen die Stadt Waren( Müritz)( 750 ha), die Saatzucht Steinach GmbH( 700 ha) und die Jost-Reinhold-Stiftung( 1.000 ha).
Gemeinschaftliche Jagdbezirke
Der Flächenanteil der gemeinschaftlichen Jagdbezirke umfasst rund 4.200 ha. Diese Flächen sind in der Regel von den Jagdgenossenschaften an ortsansässige Jäger verpachtet.
Hegegemeinschaften
Für Rot-, Dam- und Schwarzwild sind nach § 10 Landesjagdverordnung M-V Hegegemeinschaften in den Grenzen zu bilden, die den Lebensräumen des Schalenwildes entsprechen. Den Hegegemeinschaften obliegen:
- die Umsetzung der Wildbewirtschaftungsrichtlinie- die Anpassung der Wildbestände an ihren Lebensraum- die Abstimmung von Hegemaßnahmen- die Erstellung des Gesamtabschussplanes
Im Bereich des Müritz-Nationalparks bestehen 3 Hegegemeinschaften, die z. T. weit über das Gebiet des Nationalparks hinausreichen. Es sind dies:
- die Hegegemeinschaft Mirower Heide( Revier Blankenförde, Revier Zwenzow)- die Hegegemeinschaft Östliches Müritzgebiet( Teilgebiet Müritz ohne vorgenannte Reviere)- die Hegegemeinschaft Wilhelminenhof / Zinow( Teilgebiet Serrahn)
Die Hegegemeinschaften haben das Ziel, einen Beitrag zur Erhaltung des Wildes als Teil der Vielfalt der heimischen Natur in der überregionalen natürlichen Umwelt zu leisten(§ 2 der Satzung der HGM Wilhelminenhof / Zinow, 1994). Gemäß Satzung verfolgen sie insbesondere folgende Ziele:
– Aufbau und Erhaltung von gesunden und der Lebensraumkapazität angepassten Schalenwildbeständen – Erhaltung und Verbesserung der Lebensgrundlagen des Schalenwildes – Förderung einer möglichst gleichmäßigen Verteilung der Wildbestände in den Lebensräumen – Begrenzung der Wildschäden an landwirtschaftlichen Kulturen und am Wald – die Jagdinteressen mit den sonstigen öffentlichen Belangen, insbesondere mit denen der Landeskultur, des Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie des Müritz-Nationalparks in Einklang zu bringen.
In den letzten Jahren hat sich zunehmend eine enge Zusammenarbeit zwischen dem Nationalparkamt und den Hegegemeinschaften entwickelt. Im Vordergrund stehen dabei die Reduktion der Schalenwildbestände und die Ausrichtung der Jagd entsprechend den Erfordernissen eines Nationalparks.
8.3.2 Wildarten und Wildbestandsdichte
Im Müritz-Nationalpark kommen folgende Schalenwildarten vor: Rotwild, Damwild, Muffelwild, Rehwild und Schwarzwild( vgl. Kap. 8.2.2).
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