Dabei ist das Damwild zahlenmäßig am stärksten vertreten. Das Rotwild verteilt sich überwiegend im Bereich des Ostufers der Müritz. Der Schwarzwildbestand ist vor allem unter dem Aspekt der Europäischen Schweinepest und der Wildschäden kritisch zu sehen und weist auf Grund mehrerer Jahre mit Eichen- und Buchenmast eine steigende Tendenz auf.
Zur Ermittlung der Wildbestände kommt neben Streckenrückrechnungen, Verbissweiserflächen und Beobachtungen vor allem das Losungszählverfahren zur Anwendung. Die Ergebnisse des Losungszählverfahrens stellen in erster Linie die Trendentwicklung der Wildbestände dar und liefern insoweit wichtige Anhaltspunkte für die Planung jagdlicher Maßnahmen. Mit diesem Verfahren wurde im März 2002 flächendeckend der Winterbestand an Rot-, Dam- und Rehwild ermittelt( vgl. Tab. 20). Die daraus ermittelten relativen Wilddichten sind in Tabelle 21 dargestellt.
8.3.3 Ergebnisse der Wildbestandsregulierung
Die Ergebnisse der Wildbestandsregulierung sind in Tabelle 22 dargestellt. Insgesamt muss eingeschätzt werden, dass der Bestand an Dam- und Schwarzwild nach wie vor zu hoch ist( vgl. Kap. IV / 8.3.2).
Beim Schwarzwild beruht dies vor allem auf mehreren Mastjahren in Folge bei Eiche und Buche und dem hohen Futterangebot auf landwirtschaftlichen Flächen. Dies führte zu einer sehr hohen Reproduktionsrate, die trotz eines verstärkten Abschusses noch nicht ausgeglichen werden konnte.
Wenngleich auch beim Damwild der Bestand trotz enormer Anstrengungen und deutlicher Erhöhung der Streckenergebnisse immer noch zu hoch ist, kann jedoch eingeschätzt werden, dass ein weiterer Bestandsanstieg unterbunden und eine leichte Reduktion erreicht werden konnte. Das gemeinsame Bemühen insbesondere im Bereich des Landkreises Mecklenburg-Strelitz wird hier weiter führen.
Das Rotwild wird insbesondere im Bereich der Hegegemeinschaft Östliches Müritzgebiet sehr intensiv im Rahmen einer Gruppenabschussplanung bejagt. Durch diese Reduktion konnten die Zielbestände nahezu erreicht werden. Es ist jedoch in einigen Schwerpunktbereichen( Ostufer Müritz und ehemaliger Truppenübungsplatz) eine starke Konzentration des Rotwildes festzustellen.
Der Bestand des Rehwildes ist deutlich rückläufig. Dies scheint durch die hohen Bestände der anderen Schalenwildarten bedingt zu sein, die den Lebensraum des Rehwildes einengen.
Jagdliche Einrichtungen
Für die Regulierung des Schalenwildes sind jagdliche Einrichtungen( Jagdsitze, Kirrungen) unverzichtbar. Sie sind jedoch auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken und sollen möglichst unauffällig dem Landschaftsbild angepasst sein. Die Jagdverordnung für die Nationalparke Mecklenburg-Vorpommerns unterstützt dies dadurch, dass die Errichtung jagdlicher Einrichtungen in nicht bundes- oder landeseigenen Jagdbezirken der Zustimmung des Nationalparkamtes bedarf.
Das Anlegen von Fütterungen ist grundsätzlich verboten( vgl. Kap. IV / 8.3.4).
8.3.4 Grundlagen der Wildbestandsregulierung
Neben den allgemeinen jagdrechtlichen Bestimmungen unterliegt die Jagdausübung im Müritz-Nationalpark den Bestimmungen der Verordnung zur Regelung der Jagdausübung in den Nationalparken des Landes Mecklenburg- Vorpommern( NLP-JagdVO) vom 8. Juni 1998.
Danach dient die Jagdausübung in den Nationalparken der Wildbestandsregulierung. Sie verfolgt ausschließlich das Ziel der Erhaltung gesunder, naturgemäß gegliederter Schalenwildbestände in einer Dichte, die das Ankommen und den Aufwuchs natürlicher Verjüngung in den Wäldern nicht behindert und Wildschäden an landwirtschaftlichen Kulturen möglichst ausschließt. Besuchern soll es ermöglicht werden, wildlebende Tiere in ihren natürlichen Lebensräumen beobachten zu können.
Die Jagdausübung beschränkt sich auf Schalenwild, Fuchs, Marderhund, Waschbär und Mink.
Die Fütterung von Wild ist verboten, ebenso sind die Errichtung oder Unterhaltung von Jagdgattern und die Fallenjagd nicht zulässig. Standorte von Jagdsitzen oder von Kirrungen in nicht bundes- oder landeseigenen Jagdbezirken bedürfen der Zustimmung des Nationalparkamtes. Dabei ist die Anlage oder Unterhaltung von Kirrungen ausschließlich zur Bestandsregulierung von Schwarzwild zulässig.
In festgelegten Wildschutzgebieten und Jagdruhezonen ist die Jagd untersagt. Im Müritz-Nationalpark sind als solche folgende Gebiete( 7,9 % der Gesamtfläche) ausgewiesen( vgl. Textkarte 9):
- Ostufer der Müritz |
1.492 ha |
- Serrahn |
612 ha |
- Lieper See / Krummer See |
211 ha |
- Caarpsee |
215 ha |
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