Nationalparkplan Band 1 | Page 68

b ) autochthone Laubbaumarten ba ) grundsätzlich alle Bestände , sofern der Anteil allochthoner Baumarten am Oberstand nicht 50 % der Bestandesfläche übersteigt bb ) Jungbestände werden auf Antrag des Nationalparkamtes der Bestandeskategorie B oder C zugeordnet
c ) allochthone 1 Baumarten alle Bestände ab 80 Jahren , wenn der SG <= 0,7 ist
d ) Blößen Blößen , unabhängig von ihrer Größe und Lage
Die Zuordnung der Bestände zu der Bestandeskategorie A wird mit 901 im Merkmal Betriebsklasse des DSW gekennzeichnet .
1 Anmerkung : Allochthone Nadelbaumarten : sind alle vorkommenden Nadelbaumarten außer Pinus silvestris und Taxus baccata . Allochthone Laubbaumarten : sind alle vorkommenden Roteichen , Balsam- und Hybridpappeln , Spätblühende Traubenkirsche sowie sonstige nicht heimische Laubbaumarten .
2.2.2 . Bestandeskategorie B u C
Alle übrigen Bestände werden den Bestandeskategorien B oder C zugeordnet . Ob ein Bestand der Kategorie B oder C beigeordnet wird , hängt von der voraussichtlichen Zeitdauer der Durchführung von Bestandesbehandlungsmaßnahmen zur Realisierung der Zielstellung gemäß Pkt . 2.2.1 ., die eine Zuordnung zu der Bestandeskategorie A rechtfertigt , ab .
Die Zuordnung der Bestände zu der Bestandeskategorie B wird mit 902 und C mit 903 unter dem Merkmal Betriebsklasse im Datenspektrum des DSW gekennzeichnet .
Nach Ablauf des Planungszeitraumes ist die Zugehörigkeit zu den Bestandeskategorien einer erneuten Prüfung zu unterziehen und gegebenenfalls zu korrigieren .
2.3 . Übrige Flächen
Nichtholzböden werden nicht beplant . Für die Bejagung nicht mehr notwendige Wildäcker und Wildwiesen sind durch das Nationalparkamt dem für die Bearbeitung zuständigen Forsteinrichter anzuzeigen und werden dann als Holzboden ( Blöße ) erfasst .
2.4 . Maßnahmen zur Behandlung der Bestände der Bestandeskategorien B u C
Die Maßnahmen zur forstlichen Behandlung der Bestände der Bestandskategorien B u C sind sowohl bei autochthonen als auch allochthonen Baumarten auf eine risikoarme , jedoch zielorientierte Behandlung im Sinne des Pkt . 2.2.1 . auszurichten . Der Ausgangszustand und die Stabilität des Bestandes gegenüber abiotischen Schadfaktoren bestimmen die Stärke des möglichen Eingriffes . Eingriffe in jüngeren Beständen sind im allgemeinen höher zu bemessen als in älteren Beständen . Eine maximale SG-Absenkung über 3 / 10 unter den Ausgangsschlussgrad ist im Regelfalle nicht zu planen . Die Planung der Maßnahmen erfolgt nach Gesamtanalyse der Situation . Das Nationalparkamt Müritz erarbeitet zum Abschluss der Forsteinrichtung eine Konzeption .
2.4.1 . Jungwuchspflege ( Alle Baumarten , außer autochthone Laubbaumarten )
Höhenbereich : 0 bis 3 m Bestandesmittelhöhe Stammzahlreduktion auf höchstens 50 % der Ausgangspflanzenzahl Durch die FE werden die Maßnahmen ( Jungwuchspflege ) und die Pflegefläche im Wirtschaftsbuch nachgewiesen .
2.4.2 . Bestandespflege
2.4.2.1 . Läuterung Kiefer
Höhenbereich : 6 bis 12 Meter Nutzungsansatz in % bezogen auf den Vorrat zu Beginn des Planungszeitraumes mit dem Ziel , den Schlussgrad um mindestens 1 / 10 abzusenken .
2.4.2.2 . Stangenholz Kiefer Höhenbereich : über 12 Meter Pflegeeingriffe , die einen Zielschlussgrad von 0,7 anstreben .
2.4.2.3 . Allochthone Baumarten
ab 6 Meter Höhe Eingriffe zur Realisierung eines Zielschlussgrades von 0,6 ab d1,3 19 cm weitere Absenkung des Schlussgrades auf 0,5
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