3. Waldbehandlung in der Pflegezone
[ Hierunter fallen auch die Flächen der Entwicklungszone, die gemäß 7.1. zur Pflegezone zu entwickeln sind ] In der Pflegezone, soweit durch das Landesnationalparkamt 1 ausgeschieden, sind die forstlichen Eingriffe so zu planen, dass allmählich ein Bestockungscharakter erzeugt wird, der einen hohen Erholungswert für den
Besucher gewährleistet. Historische Bewirtschaftungsformen sind zu bewahren. Allochthone Baumarten können, soweit derzeit vorhanden, in die Gestaltung der Waldbilder einbezogen werden.
1 Gemeint ist die durch die Verordnung über die Festsetzung des Müritz-Nationalparks festgesetzte Pflegezone.
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