Nationalparkplan Band 1 | Page 68

b) autochthone Laubbaumarten ba) grundsätzlich alle Bestände, sofern der Anteil allochthoner Baumarten am Oberstand nicht 50 % der Bestandesfläche übersteigt bb) Jungbestände werden auf Antrag des Nationalparkamtes der Bestandeskategorie B oder C zugeordnet
c) allochthone 1 Baumarten alle Bestände ab 80 Jahren, wenn der SG <= 0,7 ist
d) Blößen Blößen, unabhängig von ihrer Größe und Lage
Die Zuordnung der Bestände zu der Bestandeskategorie A wird mit 901 im Merkmal Betriebsklasse des DSW gekennzeichnet.
1 Anmerkung: Allochthone Nadelbaumarten: sind alle vorkommenden Nadelbaumarten außer Pinus silvestris und Taxus baccata. Allochthone Laubbaumarten: sind alle vorkommenden Roteichen, Balsam- und Hybridpappeln, Spätblühende Traubenkirsche sowie sonstige nicht heimische Laubbaumarten.
2.2.2. Bestandeskategorie B u C
Alle übrigen Bestände werden den Bestandeskategorien B oder C zugeordnet. Ob ein Bestand der Kategorie B oder C beigeordnet wird, hängt von der voraussichtlichen Zeitdauer der Durchführung von Bestandesbehandlungsmaßnahmen zur Realisierung der Zielstellung gemäß Pkt. 2.2.1., die eine Zuordnung zu der Bestandeskategorie A rechtfertigt, ab.
Die Zuordnung der Bestände zu der Bestandeskategorie B wird mit 902 und C mit 903 unter dem Merkmal Betriebsklasse im Datenspektrum des DSW gekennzeichnet.
Nach Ablauf des Planungszeitraumes ist die Zugehörigkeit zu den Bestandeskategorien einer erneuten Prüfung zu unterziehen und gegebenenfalls zu korrigieren.
2.3. Übrige Flächen
Nichtholzböden werden nicht beplant. Für die Bejagung nicht mehr notwendige Wildäcker und Wildwiesen sind durch das Nationalparkamt dem für die Bearbeitung zuständigen Forsteinrichter anzuzeigen und werden dann als Holzboden( Blöße) erfasst.
2.4. Maßnahmen zur Behandlung der Bestände der Bestandeskategorien B u C
Die Maßnahmen zur forstlichen Behandlung der Bestände der Bestandskategorien B u C sind sowohl bei autochthonen als auch allochthonen Baumarten auf eine risikoarme, jedoch zielorientierte Behandlung im Sinne des Pkt. 2.2.1. auszurichten. Der Ausgangszustand und die Stabilität des Bestandes gegenüber abiotischen Schadfaktoren bestimmen die Stärke des möglichen Eingriffes. Eingriffe in jüngeren Beständen sind im allgemeinen höher zu bemessen als in älteren Beständen. Eine maximale SG-Absenkung über 3 / 10 unter den Ausgangsschlussgrad ist im Regelfalle nicht zu planen. Die Planung der Maßnahmen erfolgt nach Gesamtanalyse der Situation. Das Nationalparkamt Müritz erarbeitet zum Abschluss der Forsteinrichtung eine Konzeption.
2.4.1. Jungwuchspflege( Alle Baumarten, außer autochthone Laubbaumarten)
Höhenbereich: 0 bis 3 m Bestandesmittelhöhe Stammzahlreduktion auf höchstens 50 % der Ausgangspflanzenzahl Durch die FE werden die Maßnahmen( Jungwuchspflege) und die Pflegefläche im Wirtschaftsbuch nachgewiesen.
2.4.2. Bestandespflege
2.4.2.1. Läuterung Kiefer
Höhenbereich: 6 bis 12 Meter Nutzungsansatz in % bezogen auf den Vorrat zu Beginn des Planungszeitraumes mit dem Ziel, den Schlussgrad um mindestens 1 / 10 abzusenken.
2.4.2.2. Stangenholz Kiefer Höhenbereich: über 12 Meter Pflegeeingriffe, die einen Zielschlussgrad von 0,7 anstreben.
2.4.2.3. Allochthone Baumarten
ab 6 Meter Höhe Eingriffe zur Realisierung eines Zielschlussgrades von 0,6 ab d1,3 19 cm weitere Absenkung des Schlussgrades auf 0,5
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