Anlage 3
Richtlinie für die Planung von Waldbehandlungsmaßnahmen durch die Forsteinrichtung im Müritz-Nationalpark
[ Planungszeitraum 01.01.1998 bis 31.12.2007 ]
1. Zonierung
Für die Abgrenzung der Waldbehandlungskategorien des Nationalparks ist die Karte nach Anlage 1 der Richtlinie zugrunde zu legen.
2. Waldbehandlungsmaßnahmen
Waldbehandlungsmaßnahmen werden, ausgehend vom Bestockungszustand der Planungseinheiten( Teilfläche, Anteilfläche), nach einheitlichen Grundsätzen im Bereich der Kern- und Entwicklungszone geplant. Die Waldbehandlungsmaßnahmen richten sich auf die Herstellung eines naturnahen Bestockungszustandes. Sie umfassen Stammzahlreduzierung in künstlich begründeten Nadelbaumbeständen durch Jungwuchspflegemaßnahmen, Läuterungs- und Pflegehiebe. Die Stabilität der Bestockungen gegenüber abiotischen und biotischen Schadfaktoren ist dabei besonders zu berücksichtigen. Die Planung von Waldbehandlungsmaßnahmen ist nur für die Waldeigentumsarten Landeswald und Treuhandwald vorzunehmen. Die Planung künstlicher oder natürlicher Verjüngungsmaßnahmen erfolgt in der Regel nicht. Zur Sicherung der Durchsetzung einheitlicher Behandlungsgrundsätze werden Bestandeskategorien gebildet.
2.1. Bestandeskategorien
Die Bestände( Teilflächen, Anteilflächen) werden im Bereich der Kern- und Entwicklungszone [ nur die Flächen der Entwicklungszone, die zur Kernzone entwickelt werden sollen,] den nachfolgend aufgeführten Bestandeskategorien zugeordnet.
Bestandeskategorie A
Bestandeskategorie B
Bestandeskategorie C
2.2. Zuordnung der Bestände zu den Bestandeskategorien ohne weitere Waldbehandlung
Der Bestockungszustand und die dadurch vorzusehenden Waldbehandlungsmaßnahmen lassen erwarten, dass der Bestand nach Ablauf des Planungszeitraumes keiner weiteren Bestandesbehandlung bedarf und der Bestandeskategorie A zugeordnet werden kann.
Das Behandlungsziel, das der Bestandeskategorie A entspricht, kann auf Grund des Bestockungszustandes innerhalb von 10 Jahren durch Maßnahmen der Waldbehandlung gem. Ziffer 2.4. nicht erreicht werden.
Für die Zuordnung der Bestände zu den verschiedenen Bestandeskategorien ist der Zustand des Oberstandes maßgebend.
Ausnahmen davon werden in Übereinstimmung zwischen Nationalparkamt und dem zuständigen Forsteinrichter festgelegt.
2.2.1. Bestandeskategorie A
a) Kiefer aa) alle Bestände, die älter als 100 Jahre sind ab) alle Bestände im Alter zwischen 81 und 100 Jahren und einem SG <= 1,0 ac) jüngere Bestände als oben genannt, wenn ihr BHD über 20 cm und wenn ihr SG <= 0,8 ist ad) alle aus Anflug( Naturverjüngung) entstandenen
Bestände
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