Nationalparkplan Band 1 | Page 67

Anlage 3
Richtlinie für die Planung von Waldbehandlungsmaßnahmen durch die Forsteinrichtung im Müritz-Nationalpark
[ Planungszeitraum 01.01.1998 bis 31.12.2007 ]
1 . Zonierung
Für die Abgrenzung der Waldbehandlungskategorien des Nationalparks ist die Karte nach Anlage 1 der Richtlinie zugrunde zu legen .
2 . Waldbehandlungsmaßnahmen
Waldbehandlungsmaßnahmen werden , ausgehend vom Bestockungszustand der Planungseinheiten ( Teilfläche , Anteilfläche ), nach einheitlichen Grundsätzen im Bereich der Kern- und Entwicklungszone geplant . Die Waldbehandlungsmaßnahmen richten sich auf die Herstellung eines naturnahen Bestockungszustandes . Sie umfassen Stammzahlreduzierung in künstlich begründeten Nadelbaumbeständen durch Jungwuchspflegemaßnahmen , Läuterungs- und Pflegehiebe . Die Stabilität der Bestockungen gegenüber abiotischen und biotischen Schadfaktoren ist dabei besonders zu berücksichtigen . Die Planung von Waldbehandlungsmaßnahmen ist nur für die Waldeigentumsarten Landeswald und Treuhandwald vorzunehmen . Die Planung künstlicher oder natürlicher Verjüngungsmaßnahmen erfolgt in der Regel nicht . Zur Sicherung der Durchsetzung einheitlicher Behandlungsgrundsätze werden Bestandeskategorien gebildet .
2.1 . Bestandeskategorien
Die Bestände ( Teilflächen , Anteilflächen ) werden im Bereich der Kern- und Entwicklungszone [ nur die Flächen der Entwicklungszone , die zur Kernzone entwickelt werden sollen ,] den nachfolgend aufgeführten Bestandeskategorien zugeordnet .
Bestandeskategorie A
Bestandeskategorie B
Bestandeskategorie C
2.2 . Zuordnung der Bestände zu den Bestandeskategorien ohne weitere Waldbehandlung
Der Bestockungszustand und die dadurch vorzusehenden Waldbehandlungsmaßnahmen lassen erwarten , dass der Bestand nach Ablauf des Planungszeitraumes keiner weiteren Bestandesbehandlung bedarf und der Bestandeskategorie A zugeordnet werden kann .
Das Behandlungsziel , das der Bestandeskategorie A entspricht , kann auf Grund des Bestockungszustandes innerhalb von 10 Jahren durch Maßnahmen der Waldbehandlung gem . Ziffer 2.4 . nicht erreicht werden .
Für die Zuordnung der Bestände zu den verschiedenen Bestandeskategorien ist der Zustand des Oberstandes maßgebend .
Ausnahmen davon werden in Übereinstimmung zwischen Nationalparkamt und dem zuständigen Forsteinrichter festgelegt .
2.2.1 . Bestandeskategorie A
a ) Kiefer aa ) alle Bestände , die älter als 100 Jahre sind ab ) alle Bestände im Alter zwischen 81 und 100 Jahren und einem SG <= 1,0 ac ) jüngere Bestände als oben genannt , wenn ihr BHD über 20 cm und wenn ihr SG <= 0,8 ist ad ) alle aus Anflug ( Naturverjüngung ) entstandenen
Bestände
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