Nationalparkplan Band 1 | Page 56

Aufgrund der Zunahme des Kraftfahrzeugbestandes und der Attraktivität des Nationalparks für den Tourismus hat sich der Verkehr jedoch seit 1990 vervielfacht . Wichtige Verkehrswege wurden durch die Gemeinden in Abstimmung mit dem Nationalparkamt ausgebaut . Dadurch gelang eine gewisse Bündelung des Verkehrs , d . h . eine Reihe vormals befahrener Strecken konnten auch vom Kraftfahrzeugverkehr befreit werden . Grundlage hierfür ist ein Verkehrskonzept , das 1995 im Auftrag des Zweckverbandes der Müritz-Nationalpark-Anliegergemeinden erarbeitet wurde . Ein weiteres hieraus entwickeltes Projekt ist das Müritz- Nationalpark-Ticket , welches seit 1997 zur Verkehrsberuhigung und gleichzeitig im hohen Maß zur touristischen Attraktivität sowie zur Regionalentwicklung beiträgt .
Trotz des erreichten Standes ist aber noch immer ein zu hohes Verkehrsaufkommen im Nationalpark festzustellen .
Zur Erhaltung bzw . Erhöhung des Ruhecharakters und im Sinne des Schutzzweckes sind deshalb weitere Maßnahmen zur Verkehrsminimierung sowie zur Reduzierung der Verkehrstrassen erforderlich . Grundsätzlich ist hierbei zwischen Anwohner- und Versorgungsverkehr sowie touristischem und Durchgangsverkehr zu differenzieren .
In diesem Zusammenhang besitzen die Verkehrs- und Besucherlenkung , die Widmung von Straßen , sowie der öffentliche Personennahverkehr ( ÖPNV ) erhebliche Bedeutung .
Direkte Auswirkungen des Kraftfahrzeugverkehrs sind Schadstoffimmissionen , Staub und Lärm . Im Nationalpark ist Kraftfahrzeugverkehr Hauptemittent von Luftschadstoffen wie Kohlendioxid , Kohlenmonoxid und Stickoxiden und dadurch Mitverursacher der Ozonbildung .
Darüber hinaus führt Kraftfahrzeugverkehr auch zu Gefährdungen nichtmotorisierter Verkehrsteilnehmer , wie Wanderern und Radfahrern . Ebenso wird hierdurch der Erholungseffekt für Besucher erheblich eingeschränkt .
Der Ausbau bzw . die Befestigung vormals unbefestigter Straßen und Wege führt zu Bodenversiegelungen und Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes . Eine weitere Folge ist die Zerschneidung und Verinselung von Lebensräumen . Dies führt zu Beeinträchtigungen und Störungen der Fauna , die um so gravierender sind , je schneller und dichter der Verkehr ist ( vgl . Kap . 5.7 ).
Uneingeschränkter motorisierter touristischer Individualverkehr im Nationalpark hat auch Auswirkungen auf den ruhenden Verkehr , da Kraftfahrzeuge vermehrt im Gebiet abgestellt werden bzw . dadurch ein scheinbares Parkplatzdefizit entsteht .
Zur weiteren Verkehrsberuhigung im Nationalpark ist eine Trennung der Nutzerkreise erforderlich . So hat der notwendige Kraftfahrzeugverkehr der Bewohner einschließlich des Versorgungsverkehrs Vorrang gegenüber dem touristischen Individual- und dem Durchgangsverkehr .
Ein weiterer positiver Nebeneffekt dieser Zielsetzung ist die Reduzierung des Unterhaltungsaufwandes für das Straßennetz .
Bei der Verkehrsentwicklung sind insbesondere die infrastrukturellen Notwendigkeiten und Bedürfnisse der Bevölkerung , wie ganzjährig gut befahrbare Anbindungen der Wohnorte , Fahrten zum Arbeitsort , zur Kommunikation und zur Versorgung zu berücksichtigen . Mit dem Ausbau von Ortsverbindungswegen wurde dem Rechnung getragen . Breite und Belagsart der ausgebauten Strecken gewährleisten die ganzjährige Befahrbarkeit und stellen wegen der relativ geringen Versiegelung ein noch vertretbares Maß an Beeinträchtigungen der Natur und des Landschaftsbildes dar . Ein weiterer Ausbau des Straßennetzes im Nationalpark würde zwangsläufig zu einer Erhöhung der Beeinträchtigungen des Schutzgebietes führen .
Der touristische Kraftfahrzeugverkehr soll durch entsprechende Vorwegweisung zu bestimmten Ausgangspunkten für das „ Erlebnis Nationalpark “ ( Ortschaften , Eingangsbereiche ) gelenkt und dort weitgehend aufgefangen werden ( vgl . Kap . 6.3.3.4 ). Durchgangsverkehr ist auszuschließen .
Neben verkehrslenkenden Maßnahmen erfordert dies Parkplätze und ansprechende Angebote in den Orten ( z . B . Informationen , Gastronomie , Fahrradverleih u . a .). Beispielsweise stellt das Müritz-Nationalpark-Ticket eine attraktive Alternative zur Nutzung des eigenen Kraftfahrzeuges dar . Hiermit können Besucher den Nationalpark und die Region umweltbewusst und ohne Stress erkunden .
Straßen- bzw . verkehrsrechtliche Maßnahmen zur Trennung der Verkehrsarten sind insbesondere dort notwendig , wo die bisherigen Formen der Verkehrs- und Besucherlenkung nicht ausreichend greifen . Im Interesse der erholungssuchenden nichtmotorisierten Nationalparkbesucher sind sie besonders auf den bislang stark befahrenen Strecken erforderlich . Dies betrifft beispielsweise die Strecken Speck – Boek sowie Pagelsee – Zartwitzer Kreuz . Eine Möglichkeit ist die Sperrung für den motorisierten Verkehr unter Verwendung des Zusatzschildes „ Berechtigte frei “, wobei der Berechtigtenkreis straßenverkehrsrechtlich festgesetzt werden muss .
Um den Ruhecharakter der Ortschaften und des Gebietes hervorzuheben , sind Geschwindigkeitsbegrenzungen erforderlich . Hierfür kommen Beschilderungen sowie bauliche
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