Nationalparkplan Band 1 | Page 57

Maßnahmen in Betracht. Dies begründet sich auch in der häufigen Mitnutzung der Wege und Straßen durch Fußoder Radwanderer( vgl. o.).
Um diese konzeptionellen Ziele zu verwirklichen, ist das gemeinsame Vorgehen der Gemeinden als Straßenbaulastträger, der Landkreise als Straßenaufsichts- und Straßenverkehrsbehörden sowie des Nationalparkamtes Müritz notwendig.
Bei Maßnahmen zur Unterhaltung von Wegen und Straßen im Nationalpark ist nach § 9 der Nationalparkverordnung das Einvernehmen mit dem Nationalparkamt herzustellen. Die Verwendung von Tausalz im Winterdienst ist auszuschließen(§ 6( 1) Ziff. 5 NLP-VO).
6.4.2 Luftverkehr
Tiefflüge über dem Nationalpark sollen grundsätzlich nicht stattfinden. Dies betrifft insbesondere militärische Flüge. Gleiches gilt aber auch für die zivile Nutzung des Luftraumes. Eine Ausnahme stellen notwendige Flüge des Luftrettungsdienstes dar.
Die Schutzwürdigkeit und die Eignung des Müritz- Nationalparks für die Erholungsnutzung beruhen in hohem Maße auf dem Ruhecharakter des Gebietes.
Unzweifelhaft gehen von lärmverursachenden Flugbewegungen Störungen aus, die negative Auswirkungen auf störungsempfindliche Tierarten und die Erholungsnutzung haben.
Vor diesem Hintergrund hätte der geplante Betrieb des Truppenübungsplatzes Wittstock erhebliche negative Auswirkungen.
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