Nationalparkplan Band 1 | Seite 56

Aufgrund der Zunahme des Kraftfahrzeugbestandes und der Attraktivität des Nationalparks für den Tourismus hat sich der Verkehr jedoch seit 1990 vervielfacht. Wichtige Verkehrswege wurden durch die Gemeinden in Abstimmung mit dem Nationalparkamt ausgebaut. Dadurch gelang eine gewisse Bündelung des Verkehrs, d. h. eine Reihe vormals befahrener Strecken konnten auch vom Kraftfahrzeugverkehr befreit werden. Grundlage hierfür ist ein Verkehrskonzept, das 1995 im Auftrag des Zweckverbandes der Müritz-Nationalpark-Anliegergemeinden erarbeitet wurde. Ein weiteres hieraus entwickeltes Projekt ist das Müritz- Nationalpark-Ticket, welches seit 1997 zur Verkehrsberuhigung und gleichzeitig im hohen Maß zur touristischen Attraktivität sowie zur Regionalentwicklung beiträgt.
Trotz des erreichten Standes ist aber noch immer ein zu hohes Verkehrsaufkommen im Nationalpark festzustellen.
Zur Erhaltung bzw. Erhöhung des Ruhecharakters und im Sinne des Schutzzweckes sind deshalb weitere Maßnahmen zur Verkehrsminimierung sowie zur Reduzierung der Verkehrstrassen erforderlich. Grundsätzlich ist hierbei zwischen Anwohner- und Versorgungsverkehr sowie touristischem und Durchgangsverkehr zu differenzieren.
In diesem Zusammenhang besitzen die Verkehrs- und Besucherlenkung, die Widmung von Straßen, sowie der öffentliche Personennahverkehr( ÖPNV) erhebliche Bedeutung.
Direkte Auswirkungen des Kraftfahrzeugverkehrs sind Schadstoffimmissionen, Staub und Lärm. Im Nationalpark ist Kraftfahrzeugverkehr Hauptemittent von Luftschadstoffen wie Kohlendioxid, Kohlenmonoxid und Stickoxiden und dadurch Mitverursacher der Ozonbildung.
Darüber hinaus führt Kraftfahrzeugverkehr auch zu Gefährdungen nichtmotorisierter Verkehrsteilnehmer, wie Wanderern und Radfahrern. Ebenso wird hierdurch der Erholungseffekt für Besucher erheblich eingeschränkt.
Der Ausbau bzw. die Befestigung vormals unbefestigter Straßen und Wege führt zu Bodenversiegelungen und Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes. Eine weitere Folge ist die Zerschneidung und Verinselung von Lebensräumen. Dies führt zu Beeinträchtigungen und Störungen der Fauna, die um so gravierender sind, je schneller und dichter der Verkehr ist( vgl. Kap. 5.7).
Uneingeschränkter motorisierter touristischer Individualverkehr im Nationalpark hat auch Auswirkungen auf den ruhenden Verkehr, da Kraftfahrzeuge vermehrt im Gebiet abgestellt werden bzw. dadurch ein scheinbares Parkplatzdefizit entsteht.
Zur weiteren Verkehrsberuhigung im Nationalpark ist eine Trennung der Nutzerkreise erforderlich. So hat der notwendige Kraftfahrzeugverkehr der Bewohner einschließlich des Versorgungsverkehrs Vorrang gegenüber dem touristischen Individual- und dem Durchgangsverkehr.
Ein weiterer positiver Nebeneffekt dieser Zielsetzung ist die Reduzierung des Unterhaltungsaufwandes für das Straßennetz.
Bei der Verkehrsentwicklung sind insbesondere die infrastrukturellen Notwendigkeiten und Bedürfnisse der Bevölkerung, wie ganzjährig gut befahrbare Anbindungen der Wohnorte, Fahrten zum Arbeitsort, zur Kommunikation und zur Versorgung zu berücksichtigen. Mit dem Ausbau von Ortsverbindungswegen wurde dem Rechnung getragen. Breite und Belagsart der ausgebauten Strecken gewährleisten die ganzjährige Befahrbarkeit und stellen wegen der relativ geringen Versiegelung ein noch vertretbares Maß an Beeinträchtigungen der Natur und des Landschaftsbildes dar. Ein weiterer Ausbau des Straßennetzes im Nationalpark würde zwangsläufig zu einer Erhöhung der Beeinträchtigungen des Schutzgebietes führen.
Der touristische Kraftfahrzeugverkehr soll durch entsprechende Vorwegweisung zu bestimmten Ausgangspunkten für das „ Erlebnis Nationalpark“( Ortschaften, Eingangsbereiche) gelenkt und dort weitgehend aufgefangen werden( vgl. Kap. 6.3.3.4). Durchgangsverkehr ist auszuschließen.
Neben verkehrslenkenden Maßnahmen erfordert dies Parkplätze und ansprechende Angebote in den Orten( z. B. Informationen, Gastronomie, Fahrradverleih u. a.). Beispielsweise stellt das Müritz-Nationalpark-Ticket eine attraktive Alternative zur Nutzung des eigenen Kraftfahrzeuges dar. Hiermit können Besucher den Nationalpark und die Region umweltbewusst und ohne Stress erkunden.
Straßen- bzw. verkehrsrechtliche Maßnahmen zur Trennung der Verkehrsarten sind insbesondere dort notwendig, wo die bisherigen Formen der Verkehrs- und Besucherlenkung nicht ausreichend greifen. Im Interesse der erholungssuchenden nichtmotorisierten Nationalparkbesucher sind sie besonders auf den bislang stark befahrenen Strecken erforderlich. Dies betrifft beispielsweise die Strecken Speck – Boek sowie Pagelsee – Zartwitzer Kreuz. Eine Möglichkeit ist die Sperrung für den motorisierten Verkehr unter Verwendung des Zusatzschildes „ Berechtigte frei“, wobei der Berechtigtenkreis straßenverkehrsrechtlich festgesetzt werden muss.
Um den Ruhecharakter der Ortschaften und des Gebietes hervorzuheben, sind Geschwindigkeitsbegrenzungen erforderlich. Hierfür kommen Beschilderungen sowie bauliche
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