Nationalparkplan Band 1 | Page 55

Nationalparkbus in Speck. Dieses Angebot trägt zur Verkehrsberuhigung und zur touristischen Attraktivität sowie zur Regionalentwicklung bei.
Einrichtungen sind in einer landschaftsangepassten Bauweise möglichst aus Naturmaterial und in ihrer Größe entsprechend dem zu erwartenden Besucheraufkommen zu gestalten. Darüber hinaus müssen sie so gestaltet werden( einschließlich der Zuwegung), dass Störungen für Pflanzen und Tiere weitestgehend vermieden werden.
Aussichtspunkte sind vorzugsweise dort vorzusehen, wo keine oder nur geringe bauliche Maßnahmen erforderlich sind( Geländeerhebungen, Randbereiche von Offenlandschaften).
Rastplätze sind mit unterschiedlicher Ausstattung( Sitzgruppe oder Bänke, Fahrradständer, Informationstafel) entlang der Wanderwege vorzusehen. Bei der Standortwahl sind sowohl das Besucherverhalten, wie auch die landschaftlichen Gegebenheiten zu berücksichtigen. Weiterhin sind auch entlang der Wasserwanderstrecken Rastplätze vorzusehen, an denen das Anlanden möglich ist( vgl. Kap. 6.3.3.2). Schutzhütten sind nur im Einzelfall an längeren, stärker genutzten Wanderwegen vorzusehen, an denen keine anderen Schutzmöglichkeiten( z. B. vor Regen) vorhanden sind, sowie an den Haltestellen der Nationalparkbusse.
Stege machen Gewässerränder, Moore und andere sensible Bereiche für den Besucher erlebbar. Gleichzeitig schützen sie die trittempfindliche Vegetation. In einigen Fällen gewährleisten sie auch bei erhöhten Wasserständen den Zugang zu Beobachtungseinrichtungen.
Die Besuchereinrichtungen sind im Gelände kenntlich zu machen. Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht sind sie in regelmäßigen Abständen auf ihre Betriebssicherheit( z. B. durch Nationalparkamt und TÜV) zu überprüfen.
6.4 Verkehr
6.4.1 Kraftfahrzeugverkehr
Nach § 5( 1) Ziff. 3 NLP-VO ist es im Nationalpark geboten, „ durch geeignete Maßnahmen der Verkehrsund Besucherlenkung den Ruhecharakter des Gebietes insgesamt stärker auszuprägen.“
Eine der Voraussetzungen für die Festsetzung des Müritz- Nationalparks waren die großräumig unzerschnittenen Naturräume und eine vergleichsweise sehr geringe Belastung des Gebietes durch Kraftfahrzeugverkehr. Gründe hierfür bestanden in der insgesamt geringeren Mobilität und den ehemaligen Sondernutzungen( Staatsjagd und Militär), in deren Folge das Gebiet in großen Teilen abgeschirmt und straßenbaulich nur wenig erschlossen war.
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