Nationalparkplan Band 1 | Page 54

Mit gewisser Einschränkung ( s . u .) können Kremserfahrten aber grundsätzlich zu den geeigneten Formen der Erholung in Natur und Landschaft gezählt werden und stellen eine attraktive Alternative zum Radund Fußwandern sowie zum touristischen Kraftfahrzeugverkehr dar .
Deshalb soll das Kremsern per Einzelbefreiung von den Verboten der Nationalparkverordnung auf nichtöffentlichen Wegen im Nationalpark fallweise für ansässige Unternehmer zugelassen werden .
Eine Ausschilderung der betreffenden Wege erfolgt in diesem Falle nicht .
Im Hinblick auf das Reiten soll das öffentliche Straßenund Wegenetz im Müritz-Nationalpark durch ein ausgewiesenes Reitwegenetz maßvoll ergänzt werden . Voraussetzung hierfür ist ein begründetes öffentliches Interesse und die sorgfältige Abwägung mit dem Schutzzweck .
Dieses Wegenetz ist regional einheitlich zu beschildern .
Bei den meisten touristisch genutzten Wegen ( Fuß- und Radwanderwegen ) ist die gleichzeitige Nutzung als Reitoder Kutschweg auf Grund der Beschädigung der Wege durch die Pferdehufe nicht möglich . Deshalb wären hierfür zusätzliche Trassen erforderlich , die aber zu einer weiteren Zerschneidung von Naturräumen führen würden . Dies ist mit dem Schutzzweck nur eingeschränkt vereinbar und deshalb weitgehend zu vermeiden ( vgl . Kap . 5.7 ).
Weiter kann eingeschätzt werden , dass insbesondere der Reitsport , aber auch das Kremsern im Vergleich mit anderen touristischen Aktivitäten im Müritz-Nationalpark , wie beispielsweise dem Radwandern , eine weitaus geringere Bedeutung haben .
Die Ausweisung von Reitwegen soll deshalb nur in einem Umfang erfolgen , der unter Einbeziehung der öffentlichen Straßen und Wege für die Gewährleistung der Verbindung der Ortschaften bzw . bestehender touristischer Einrichtungen ( Reiterhöfe ) und den Anschluss an das überregionale Reitwegenetz erforderlich ist . Ein dementsprechendes Reitwegenetz wurde durch die Landkreise im Einvernehmen mit dem Nationalparkamt und in Abstimmung mit den Grundstückseigentümern bereits ausgewiesen . Die Beschränkung des allgemeinen Kraftfahrzeugverkehrs im Nationalpark im Rahmen des Verkehrskonzeptes könnte die Attraktivität der öffentlichen Wege und Straßen für das Kremsern und Reiten deutlich erhöhen und damit den Forderungsdruck nach zusätzlichen Ausweisungen im Schutzgebiet vermindern ( vgl . Kap . 6.4 ). Darüber hinaus sollte aus den o . g . Gründen vorrangig das gleichermaßen landschaftlich attraktive Vorfeld des Nationalparks zur Entwicklung dieser Erholungsformen genutzt werden ( vgl . Kap . 6.3.3 ).
6.3.3.4 Besuchereinrichtungen
Das Angebot an Besuchereinrichtungen ist fortlaufend unter den in Kap . 6.3 genannten Prämissen zu prüfen und im Bedarfsfall zu modifizieren bzw . maßvoll zu ergänzen und weiter zu entwickeln .
Eingangsbereiche sind eine Kombination einzelner Elemente der Besucherinformation und -lenkung ( Parkplatz , Informationstafel , Eingangstafel , Wegweiser und Wanderwegebeschilderung als Mindestausstattung ) und Ausgangspunkte für das „ Erlebnis Nationalpark “. Der touristische Kraftfahrzeugverkehr soll durch eine entsprechende Vorwegweisung zielgerichtet zu den Eingangsbereichen in den Ortslagen am Rand des Nationalparks geführt und dort aufgefangen werden . In Ergänzung der genannten Kombination können eine Nationalparkinformation , Sitz- und Rastgelegenheiten sowie Fahrradständer , Toiletten und eine ÖPNV-Haltestelle vorhanden sein . Die Entwicklung und weitere Ausstattung der Eingangsbereiche erfolgt auf der Grundlage eines mit den Gemeinden abgestimmten bzw . weiter abzustimmenden Eingangsbereichskonzeptes .
Informationszentren und Informationsstellen sind wichtige Schnittstellen zwischen den Nationalparkbesuchern und dem Nationalpark . Die in der Saison betreuten Informationsstellen versorgen die Besucher mit vielfältigen Informationen und Angeboten . Größe und Ausstattungsgrad der Informationsstellen sind unterschiedlich . Zu speziellen Themenbereichen vermitteln Ausstellungen mit regionalem Bezug umfangreiches Wissen . Informationszentren sind ganzjährig betreut .
Informationstafeln stellen ein sehr wichtiges Element der Information und Besucherlenkung dar . Die an allen wichtigen Punkten am und im Gebiet stehenden und mit einem Kartenausschnitt ausgestatteten Tafeln dienen der Information und Orientierung der Nationalparkbesucher . Sie weisen u . a . auf Wanderrouten , Führungstermine , geschichtliche Hintergründe und Sehenswürdigkeiten hin . Die Verwendung themenbezogener Informationstafeln soll nur dort erfolgen , wo eine spezielle örtliche Sachinformation des Besuchers erforderlich ist .
Beobachtungseinrichtungen sollen direkt an Wanderwegen oder in kurzer Entfernung dazu liegen . Aussichtstürme , Beobachtungsstände , Aussichtsplattformen und Sichtschirme ermöglichen schöne Aussichten auf die unterschiedlichen Landschaftsräume des Nationalparks und dienen der ungestörten Tierbeobachtung . Die
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