Neues von der Straßenverkehrsordnung
StVO
§ 37 Abs . 2 Nr . 6
Radfahrer haben die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu beachten . Davon abweichend haben Radfahrer auf Radverkehrsführungen die besonderen Lichtzeichen für Radfahrer zu beachten .
§ 21 Abs . 3
Personenbeförderung : Hinter Fahrrädern dürfen in Anhängern bis zu zwei Kinder bis zum vollendeten siebten Lebensjahr von einer mindestens 16 jährigen Person mitgenommen werden .
§
Neues von der Straßenverkehrsordnung
§ 31 Abs . 2
Sport und Spiel . Durch dieses Zusatzzeichen wird das InlineSkaten und Rollschuhfahren auf ausreichend breiten Radwegen zugelassen .
( Die Neufassung der Straßenverkehrsordnung , kurz STVO , ist seit dem 1 . April 2013 in Kraft .)
Uwe Schmidt
Neues zur StVO für Radler : www . adfc . de / stvo / neuestvo2013
10 FahrRad Herbst 2013