Lünen
... seit 1992 am Markt
1 ,25 m bzw. 7 m. Umstritten ist, ob sich
eine Benutzungspflicht für Radfahrer aus
dem Rechtsfahrgebot ergibt. So gestehen Gerichte Radfahrern einen Seitenabstand von bis zu 80 cm vom Fahrbahnrand zu und schreiben bei parkenden
Fahrzeugen einen Abstand von mindestens 1 m vor. Das ist auf der Waltroper
Straße durchgehend nicht der Fall. Vor
allem sich zur Straße hin öffnende Autotüren können so zum Problem werden.
Besondere Aufmerksamkeit ist ebenfalls
an den Verschwenkungen gefordert, da
diese von Autofahrern meist geschnitten
werden. Busse und LKWs müssen dies
aufgrund der Platzverhältsse sogar tun.
Dennoch, die Situation hat sich für alle
Verkehrsteilnehmer verbessert. Autofahrende nehmen Radfahrende besser wahr,
vor allem an Einmündungen. Hier passieren nachweislich die meisten schweren
Unfälle, wenn hinter parkenden Autos
plötzlich auftauchende Radler beim Abbiegen übersehen werden. Dies sollte die
sicher ab und zu nötige Geduld beim
Überholen von Radlern aufwiegen. Fußgänger können entspannter den Gehweg
benutzen, da mehr Radler die Straße benutzen und Teil des fließenden Verkehrs
sind.
Baulich wird nur eine Verschmälerung
der Gehwege zu Gunsten der Fahrbahn
und die Anlage von Radfahrstreifen
ein weiterer Fortschritt sein. Eine
solche Baumaßnahme ist derzeit
unrealistisch und wegen der nötigen
Baumfällungen auch nicht vermittelbar.
Schutzstreifen, zum Teil nur auf
einer Seite, gibt es in Lünen außer
an der Waltroper Straße auch an der
Dortmunder und Niederadener Straße sowie an der Wehrenbold- und
Bahnstraße. Es werden nicht die
letzten sein.
Andreas Abels
Kritisch kann das Schneiden der Schutzstreifen an den Verschwenkungen sein.
FahrRad Frühling 201 5
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