FahrRad 1/2015 | Page 19

Lünen ... seit 1992 am Markt 1 ,25 m bzw. 7 m. Umstritten ist, ob sich eine Benutzungspflicht für Radfahrer aus dem Rechtsfahrgebot ergibt. So gestehen Gerichte Radfahrern einen Seitenabstand von bis zu 80 cm vom Fahrbahnrand zu und schreiben bei parkenden Fahrzeugen einen Abstand von mindestens 1 m vor. Das ist auf der Waltroper Straße durchgehend nicht der Fall. Vor allem sich zur Straße hin öffnende Autotüren können so zum Problem werden. Besondere Aufmerksamkeit ist ebenfalls an den Verschwenkungen gefordert, da diese von Autofahrern meist geschnitten werden. Busse und LKWs müssen dies aufgrund der Platzverhältsse sogar tun. Dennoch, die Situation hat sich für alle Verkehrsteilnehmer verbessert. Autofahrende nehmen Radfahrende besser wahr, vor allem an Einmündungen. Hier passieren nachweislich die meisten schweren Unfälle, wenn hinter parkenden Autos plötzlich auftauchende Radler beim Abbiegen übersehen werden. Dies sollte die sicher ab und zu nötige Geduld beim Überholen von Radlern aufwiegen. Fußgänger können entspannter den Gehweg benutzen, da mehr Radler die Straße benutzen und Teil des fließenden Verkehrs sind. Baulich wird nur eine Verschmälerung der Gehwege zu Gunsten der Fahrbahn und die Anlage von Radfahrstreifen ein weiterer Fortschritt sein. Eine solche Baumaßnahme ist derzeit unrealistisch und wegen der nötigen Baumfällungen auch nicht vermittelbar. Schutzstreifen, zum Teil nur auf einer Seite, gibt es in Lünen außer an der Waltroper Straße auch an der Dortmunder und Niederadener Straße sowie an der Wehrenbold- und Bahnstraße. Es werden nicht die letzten sein. Andreas Abels Kritisch kann das Schneiden der Schutzstreifen an den Verschwenkungen sein. FahrRad Frühling 201 5 19