FahrRad 1/2015 | Page 18

E s war schon erstaunlich, welchen Pressewirbel die „neue“ Radverkehrsführung auf der Waltroper Straße in Lünen-Brambauer hervorrief. Das Spektrum der Meinungen reichte von „sehr gefährlich“ bis „fast perfekt“, wobei manch Kommentar vermuten lässt, dass Begriffe und Rechtslage kaum bekannt sind. Doch wie ist die Situation und wo liegen die Probleme? Die Waltroper Straße ist eine Hauptverkehrsachse durch den Ortsteil. Sie ist im Südabschnitt zwischen Königsheide und Ottostraße auch die Haupteinkaufsstraße (Tempo 30). Der Verkehr ist werktags entsprechend dicht. Die Fahrbahn wird auf beiden Seiten von Parkbuchten begleitet. Zwischen den Buchten liegen Grüninseln, Radständer, Bushaltestellen und anderes. An 7 Stellen liegen in der Fahrbahn erhöhte „Inseln“, die einseitig ein leichtes Verschwenken der Fahrbahn bedingen. Auf den Gehwegen gilt „Radfahrer frei“. Gemäß StVO dürfen Radfahrer hier nicht schneller als „Schrittgeschwindigkeit“ fahren, wobei diese nicht genau definiert ist. Die meisten Gerichte sehen sie bei 7 km/h. Es darf auf der gesamten Breite des Gehweges Rad gefahren werden. Ein Radweg, auch wenn die Pflasterung es suggeriert, ist