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s war schon erstaunlich, welchen
Pressewirbel die „neue“ Radverkehrsführung auf der Waltroper Straße in
Lünen-Brambauer hervorrief. Das Spektrum der Meinungen reichte von „sehr gefährlich“ bis „fast perfekt“, wobei manch
Kommentar vermuten lässt, dass Begriffe
und Rechtslage kaum bekannt sind. Doch
wie ist die Situation und wo liegen die
Probleme?
Die Waltroper Straße ist eine Hauptverkehrsachse durch den Ortsteil. Sie ist im
Südabschnitt zwischen Königsheide und
Ottostraße auch die Haupteinkaufsstraße
(Tempo 30). Der Verkehr ist werktags entsprechend dicht. Die Fahrbahn wird auf
beiden Seiten von Parkbuchten begleitet.
Zwischen den Buchten liegen Grüninseln,
Radständer, Bushaltestellen und anderes. An 7 Stellen liegen in der Fahrbahn
erhöhte „Inseln“, die einseitig ein leichtes
Verschwenken der Fahrbahn bedingen.
Auf den Gehwegen gilt „Radfahrer frei“.
Gemäß StVO dürfen Radfahrer hier nicht
schneller als „Schrittgeschwindigkeit“
fahren, wobei diese nicht genau definiert
ist. Die meisten Gerichte sehen sie bei
7 km/h. Es darf auf der gesamten Breite
des Gehweges Rad gefahren werden.
Ein Radweg, auch wenn die Pflasterung
es suggeriert, ist