FahrRad 1/2013 | Page 39

Contra
per Batterie
Contra
Kon troverse
Zulassung von Batterielicht – ein ökologischer U nsinn

M it einem Gesetzentwurf will das

Bundesverkehrsministerium, geführt von Peter Ramsauer
sind dagegen. Das ist auch meine Meinung. Bei modernen Nabendynamos und auch den alten Seitenläufern wird durch die Rotation des Ra-
,
die
Dynamopflicht
bei
des Strom generiert, der die Beleuchtungsanla-
Fahrrädern
abschaffen.
Batteriegespeiste
ge speist. Da ein Nabendynamo keine mechanitig
Beleuchtung soll künfschen
Verschleißteile
enthält,
ist
seine
ausreichen.
Der ADFC
und
Haltbarkeit
mindestens
so
lang
wie
die
des
Vertreter
der
Fahrradverbände
Fahrrads. Sobald der Fahrer das Rad bewegt,
liefert der Dynamo verlässlich
Strom. Hier gilt
für den Radfahrer der Spruch: „ Ich bin die Energie
.“
Die
Batterieleuchten
werden
üblicherweise
mit
Nickel-Metallhydrid-Akkumulatoren
betrieben
. Die müssen aufgeladen werden mit Strom
aus
dem
Kraftwerk.
Die
gespeicherte
elektrische
Energie ist bei vertretbarem Gewicht des
Akkus begrenzt. Das heißt, er liefert nur eine
kurze Zeit Strom
für die Beleuchtungsanlage
des Fahrrads.
Ist diese abgelaufen,
fährt der
Radfahrer
im
Dunkeln.
Das
gleiche
Missgeschick
kann ihm passieren, wenn er mit einem
aufgesteckten
Batterielicht
schnell
durch
ein
Schlagloch fährt. Dann verliert er es im ungünstigen
Fall nämlich.
Die Entsorgung verbrauchter Batterien ist unter
ökologischer Sicht äußerst problematisch.
Nickel ist
als erwiesenes Humankanzerogen
stark gesundheitsgefährdend.
Ein Lernziel für
jedermann
sollte
sein,
seinen
ökologischen
Fußabdruck zu verkleinern. Die Zulassung von
Batterielicht bewirkt das Gegenteil und ist ein
ökologischer Unsinn.
Dem aktuellen Stand der Technik bei Lichtanlagen
für das Fahrrad entsprechen Nabendynamo
,
LED-Rücklicht
mit
Standlicht
und
LED-
Frontscheinwerfer mit Sensorautomatik. Batterielicht
sollte
demnach
ebenso
wie
die
Karbidlampe „ out“ sein.
Michael Richter
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