FahrRad 1/2013 | Page 38

Kon troverse

Pro

Fahrradlicht
Regelwut tut selten gut
– Licht ist wichtig, nicht dessen Quelle

D a steht es, das neue Rad. Zum Sterben schön, aber leider nicht im Straßenverkehr zugelassen.

Mittlerweile gibt es so viele Fahrradtypen wie Autotypen, doch dürften viele auf deutschen Straßen gar nicht fahren, weil die Beleuchtung nicht vorschriftsmäßig ist. Schon ein einfaches Hollandrad aus dem Fachhandel ist oft nicht vorschriftsmäßig ausgerüstet. Dabei gibt es gar keinen Grund für diesen Anachronismus. Fahrräder müssen beleuchtet sein. Wie, das kann dem Gesetzgeber eigentlich gleichgültig sein. Zumal die Vorschriften von der technischen Entwicklung schon lange überholt wurden. So ist eine moderne, aber nicht erlaubte LED-Akkubeleuchtung deutlich leistungsfähiger als die alten 6V-Seitenläuferdynamos mit 3W- Glühbirnchen, die zwar für stimmungsvolle Beleuchtung zwei Meter vor dem Vorderrad sorgen, aber im Lichtermeer der Stadt leider untergehen.
Sinnvoll wäre es daher, wenn nur vorgeschrieben würde, dass eine Beleuchtung vorhanden ist. Wenn es überhaupt sinnvolle technische Vorgaben gibt, können sie sich allenfalls auf das Ergebnis richten, so wie es seit 2006 schon mit der 1 0-Lux-Regelung der Fall ist. Die Art der Stromversorgung vorzuschreiben, ist dagegen nicht sinnvoll. Zu schnell können solche Vorschriften von der technischen Entwicklung überholt werden. Eine Anpassung der StVZO wäre daher dringend nötig. Bleibt noch das Argument, dass Akkus während der Fahrt der Saft ausgehen könnte. Die Gefahr besteht in der Tat, aber es liegt letztlich in der Verantwortung des Fahrers, dafür zu sorgen, dass dies nicht passiert; sei es durch Ersatzakkus oder durch regelmäßiges Laden. Wer unbeleuchtet im Dunkeln fährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, egal, ob es an einem leeren Akku liegt oder daran, dass der alte technisch überholte Seitenläuferdynamo bei Regen mal wieder nicht rundläuft und die Stromproduktion verweigert.
PeterHeinrichsmaier
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