EU-Ratgeber Juli 2019 EU-Ratgeber Juli 2019 | Page 47
Alle Unternehmen können bis zur Ausschöpfung der jeweils
maximal förderfähigen Beratungskosten pro Beratungs-
schwerpunkt mehrere Anträge auf Förderung stellen.
Die jeweilige Fördermaßnahme muss als Einzelberatung
durchgeführt werden, Seminare oder Workshops werden
nicht berücksichtigt.
Wer darf beraten?
Selbständige Beraterinnen und Berater bzw. Beratungs-
unternehmen, die ihren überwiegenden Umsatz (> 50 %)
aus ihrer Beratungstätigkeit erzielen. Sie müssen darüber
hinaus über die erforderlichen Fähigkeiten verfügen und
einen Qualitätsnachweis erbringen, der die Planung, Über-
prüfung und Umsetzung der Arbeits- und Organisations-
abläufe aufzeigt. Die Beraterin oder der Berater muss eine
richtlinienkonforme Durchführung der Beratung gewähr-
leisten.
Wie hoch ist der Beratungszuschuss?
Die Höhe des Zuschusses orientiert sich an den maximal
förderfähigen Beratungskosten (Bemessungsgrundlage)
sowie dem Standort des Unternehmens (s. Rückseite).
Wo und wie wird der Antrag gestellt?
Die Antragstellung erfolgt online über die Antragsplattform
des BAFA. Eine der Leitstellen prüft den Antrag vorab und
informiert den Antragsteller über das Ergebnis. Erst dann
darf ein Beratungsvertrag unterschrieben bzw. mit der Be -
ratung begonnen werden. Eine rückwirkende Förderung
ist ausgeschlossen.