EU-Ratgeber Juli 2019 EU-Ratgeber Juli 2019 | Page 48

Jungunternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten, die einen Förderzuschuss für eine Unternehmensberatung beantragen möchten, müssen vor der Antragstellung ein kostenloses Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner ihrer Wahl führen. Eine Liste der Regional - partner ist über die Leitstellen erhältlich. Bestandsunter- nehmen können, müssen ein solches Gespräch aber nicht führen. Nach Durchführung der Beratung muss ein Verwendungs- nachweis innerhalb der 6-Monats-Frist ebenfalls online über die Antragsplattform des BAFA eingereicht werden. Der Antragstellende muss im Rahmen des Förderverfahrens mindestens die Zahlung seines Eigenanteils nachweisen. Die Bewilligung und Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach abschließender Prüfung durch das BAFA. Bemessungs- grundlage Junge Unternehmen nicht länger als 2 Jahre am Markt Bestandsunternehmen ab dem dritten Jahr nach Gründung Unternehmen in Schwierigkeiten 4.000 Euro 3.000 Euro 3.000 Euro Fördersatz* maximaler Zuschuss 80 % 3.200 Euro 60 % 50 % 2.400 Euro 2.000 Euro 80 % 2.400 Euro 60 % 50 % 1.800 Euro 1.500 Euro 90 % 2.700 Euro * Fördersatz: 80 % neue Bundesländer (ohne Berlin und ohne Region Leipzig), 60 % Region Lüneburg, sonst 50 %, 90 % Unter- nehmen in Schwierigkeiten unabhängig von Alter und Standort