EU-Ratgeber Juli 2019 EU-Ratgeber Juli 2019 | Page 48
Jungunternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten,
die einen Förderzuschuss für eine Unternehmensberatung
beantragen möchten, müssen vor der Antragstellung ein
kostenloses Informationsgespräch mit einem regionalen
Ansprechpartner ihrer Wahl führen. Eine Liste der Regional -
partner ist über die Leitstellen erhältlich. Bestandsunter-
nehmen können, müssen ein solches Gespräch aber nicht
führen.
Nach Durchführung der Beratung muss ein Verwendungs-
nachweis innerhalb der 6-Monats-Frist ebenfalls online
über die Antragsplattform des BAFA eingereicht werden.
Der Antragstellende muss im Rahmen des Förderverfahrens
mindestens die Zahlung seines Eigenanteils nachweisen.
Die Bewilligung und Auszahlung des Zuschusses erfolgt
nach abschließender Prüfung durch das BAFA.
Bemessungs-
grundlage
Junge Unternehmen
nicht länger als 2 Jahre
am Markt
Bestandsunternehmen
ab dem dritten Jahr
nach Gründung
Unternehmen in
Schwierigkeiten
4.000 Euro
3.000 Euro
3.000 Euro
Fördersatz* maximaler
Zuschuss
80 % 3.200 Euro
60 %
50 % 2.400 Euro
2.000 Euro
80 % 2.400 Euro
60 %
50 % 1.800 Euro
1.500 Euro
90 % 2.700 Euro
* Fördersatz: 80 % neue Bundesländer (ohne Berlin und ohne
Region Leipzig), 60 % Region Lüneburg, sonst 50 %, 90 % Unter-
nehmen in Schwierigkeiten unabhängig von Alter und Standort