EU-Ratgeber Juli 2019 EU-Ratgeber Juli 2019 | Page 46
Was wird gefördert?
Die Beratung junger und etablierter Unternehmen kann
im Rahmen der folgenden drei Beratungsschwerpunkte
gefördert werden:
Allgemeine Beratungen
Zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und
organisatorischen Fragen der Unternehmensführung.
Spezielle Beratungen
Zu sätzlich zu einer allgemeinen Beratung können weitere
Beratungsleistungen gefördert werden. Hierzu gehören
Beratungen von Unternehmen, die
z von Frauen oder
z von Migrantinnen oder Migranten oder
z von Unternehmern/innen mit anerkannter Behinderung
geführt werden, und/oder
Beratungen
z zur besseren betrieblichen Integration von Mitarbeite-
rinnen oder Mitarbeitern mit Migrationshintergrund,
z zur Arbeitsgestaltung für Mitarbeiterinnen oder Mit-
arbeiter mit Behinderung,
z zur Fachkräftegewinnung und -sicherung,
z zur Gleichstellung und besseren Vereinbarkeit von
Familie und Beruf,
z zur alternsgerechten Gestaltung der Arbeit,
z zur Nachhaltigkeit und zum Umweltschutz beitragen.
Unternehmenssicherungsberatung
z Unternehmen in Schwierigkeiten erhalten einen Bera-
tungszuschuss zu allen Fragen der Wiederherstellung
der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit.
z Zusätzlich kann eine weitere allgemeine Beratung zur
Vertiefung der Maßnahmen zur Wiederherstellung der
Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit gefördert werden.
Bestandsunternehmen dürfen pro Beratungsschwerpunkt
nicht mehr als fünf Tage in Anspruch nehmen.