EU-Ratgeber Juli 2019 EU-Ratgeber Juli 2019 | Page 46

Was wird gefördert? Die Beratung junger und etablierter Unternehmen kann im Rahmen der folgenden drei Beratungsschwerpunkte gefördert werden: Allgemeine Beratungen Zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung. Spezielle Beratungen Zu sätzlich zu einer allgemeinen Beratung können weitere Beratungsleistungen gefördert werden. Hierzu gehören Beratungen von Unternehmen, die z von Frauen oder z von Migrantinnen oder Migranten oder z von Unternehmern/innen mit anerkannter Behinderung geführt werden, und/oder Beratungen z zur besseren betrieblichen Integration von Mitarbeite- rinnen oder Mitarbeitern mit Migrationshintergrund, z zur Arbeitsgestaltung für Mitarbeiterinnen oder Mit- arbeiter mit Behinderung, z zur Fachkräftegewinnung und -sicherung, z zur Gleichstellung und besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf, z zur alternsgerechten Gestaltung der Arbeit, z zur Nachhaltigkeit und zum Umweltschutz beitragen. Unternehmenssicherungsberatung z Unternehmen in Schwierigkeiten erhalten einen Bera- tungszuschuss zu allen Fragen der Wiederherstellung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit. z Zusätzlich kann eine weitere allgemeine Beratung zur Vertiefung der Maßnahmen zur Wiederherstellung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit gefördert werden. Bestandsunternehmen dürfen pro Beratungsschwerpunkt nicht mehr als fünf Tage in Anspruch nehmen.