EU-Ratgeber Juli 2019 EU-Ratgeber Juli 2019 | Page 41

differieren die Antragsverfahren je nach Programm. Aufgrund der langjährigen Erfahrung der Unternehmensberatung sind wir in der Lage die für Sie geeigneten Programme auszuwählen und bei den jeweils zuständigen Stellen zu beantragen, mit diesen Stellen die notwendigen Verhandlungen zu führen, um die entsprechenden Genehmigungen für Sie zu erreichen. Eine Grundvoraussetzung bei der Beantragung von öffentlichen Finanzmitteln stellt ein aussagefähiger Businessplan dar. „Für kleine und mittlere Unternehmen ist der Businessplan ein unverzichtbares Steuerungsinstrument“, so die Ansicht des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie. Deshalb ist es notwendig, dass wir zunächst einen Businessplan erstellen, der bei der KfW-Mittelstandsbank als „Fachliche Stellungnahme“ bezeichnet wird und dort eine Grundvoraussetzung für die Bearbeitung des Antrags darstellt. Diese „Fachliche Stellungnahme“ gehört zu der sogenannten „Allgemeinen betriebswirtschaftlichen Beratung“, zu der nachfolgende Leistungen gehören: • Bewertung und Auswertung der für das Beratungsvorhaben vorhandenen Daten und Informationen (Unternehmensanalyse) • Überarbeitung des Unternehmenskonzeptes • Investitionsplan, Finanzierungsplan, Kapitaldienstberechnung, Wirtschaftlichkeitsvorschau, Errechnung der Kapitaldienstgrenze, Errechnung der Gewinnschwelle, Liquiditätsplanung • Prüfung der wirtschaftlichen Tragfähigkeit des geplanten Vorhabens • Erstellung eines Businessplans bzw. einer „Fachlichen Stellungnahme“ • Zusammenfassende Dokumentation der Ergebnisse in Form eines Beratungsberichtes Der Beratungsbericht ist notwendiger Bestandteil der Beantragung eines verlorenen Zuschusses zur Unternehmensberatung, durch den die Beratungskosten erheblich verbilligt werden können. Wie hoch sind diese Zuschüsse? (Die Fördersätze variieren nach Unternehmenstyp und Standort)