EU-Ratgeber Juli 2019 EU-Ratgeber Juli 2019 | Page 41
differieren die Antragsverfahren je nach Programm. Aufgrund der
langjährigen Erfahrung der Unternehmensberatung sind wir in der Lage
die für Sie geeigneten Programme auszuwählen und bei den jeweils
zuständigen Stellen zu beantragen, mit diesen Stellen die
notwendigen Verhandlungen zu führen, um die entsprechenden
Genehmigungen für Sie zu erreichen.
Eine Grundvoraussetzung bei der Beantragung von öffentlichen
Finanzmitteln stellt ein aussagefähiger Businessplan dar. „Für kleine und
mittlere Unternehmen ist der Businessplan ein unverzichtbares
Steuerungsinstrument“, so die Ansicht des Bundesministeriums für
Wirtschaft und Technologie. Deshalb ist es notwendig, dass wir zunächst
einen Businessplan erstellen, der bei der KfW-Mittelstandsbank als
„Fachliche Stellungnahme“ bezeichnet wird und dort eine
Grundvoraussetzung für die Bearbeitung des Antrags darstellt. Diese
„Fachliche Stellungnahme“ gehört zu der sogenannten „Allgemeinen
betriebswirtschaftlichen Beratung“, zu der nachfolgende Leistungen
gehören:
• Bewertung und Auswertung der für das Beratungsvorhaben
vorhandenen Daten und Informationen (Unternehmensanalyse)
• Überarbeitung des Unternehmenskonzeptes
• Investitionsplan, Finanzierungsplan, Kapitaldienstberechnung,
Wirtschaftlichkeitsvorschau, Errechnung der Kapitaldienstgrenze,
Errechnung der Gewinnschwelle, Liquiditätsplanung
• Prüfung der wirtschaftlichen Tragfähigkeit des geplanten Vorhabens
• Erstellung eines Businessplans bzw. einer „Fachlichen Stellungnahme“
• Zusammenfassende Dokumentation der Ergebnisse in Form eines
Beratungsberichtes
Der Beratungsbericht ist notwendiger Bestandteil der Beantragung eines
verlorenen Zuschusses zur Unternehmensberatung, durch den die
Beratungskosten erheblich verbilligt werden können.
Wie hoch sind diese Zuschüsse?
(Die Fördersätze variieren nach Unternehmenstyp und Standort)