EU-Ratgeber Juli 2019 EU-Ratgeber Juli 2019 | Page 42
In Ihrem konkreten Fall handelt es sich um ein Bestandsunternehmen in
den alten Bundesländern, so dass hier mit einem Beratungszuschuss von
1500,00 € zu rechnen ist.
Grundvoraussetzung für die Gewährung eines Zuschusses zur
Unternehmensberatung ist ein Antrag auf Förderung einer
Unternehmensberatung beim Bundesamt für Wirtschaft und
Ausfuhrkontrolle (BAFA), den ich für Sie stellen werde. Sie erhalten
innerhalb von wenigen Tagen von einen sogen. Zuwendungsbescheid. Erst
nach Erhalt dieses Bescheids können wir dann mit der Beratung beginnen
und die entsprechenden Verträge unterzeichnen (BAFA-Beratungsvertrag
sowie Finanzierungsvermittlungsvertrag),
Die Zusammenarbeit vollzieht sich grundsätzlich in zwei Phasen, nämlich
• Phase I: Erstellung der für die Gewährung von Subventionen,
Beteiligungen und sonstigen Finanzhilfen notwendigen Unterlagen
sowie die Bearbeitung der weiteren Fragen.
• Phase II: Verhandlungen mit den einzelnen „Geldgebern“, wie
Hausbank, sonstigen angesprochenen Banken, KfW-
Mittelstandsbank, Bürgschaftsbank, Wirtschaftsförderungs-
gesellschaft, privaten Geldgerbern etc. zum Zwecke der
Genehmigung der gestellten Anträge (Finanzierungsvermittlung)
Die Leistungen werden, bezogen auf die Phase I, mit einem
Pauschalhonorar in Höhe von 3.000,00 € (welches 5 Tagewerke entspricht)
abgegolten. Sollten weitere Beratungstage notwendig sein, berechnet die
Unternehmensberatung einen Stundensatz von 80,00 € pro Stunde und
weist diese zusätzlichen Leistungen durch einen Leistungsnachweis nach.
Diese zusätzlichen Leistungen werden vorher mit Ihnen abgestimmt.
Bezogen auf die Finanzierungsvermittlung (Phase II) wird ein
Erfolgshonorar fällig. Einzelheiten hierüber gehen aus den beigefügten
Verträgen hervor, die auch die Zahlungsbedingungen enthalten. Wir
veranschlagen unter der Voraussetzung ordnungsgemäßer und intensiver