EU-Ratgeber Juli 2019 EU-Ratgeber Juli 2019 | Page 42

In Ihrem konkreten Fall handelt es sich um ein Bestandsunternehmen in den alten Bundesländern, so dass hier mit einem Beratungszuschuss von 1500,00 € zu rechnen ist. Grundvoraussetzung für die Gewährung eines Zuschusses zur Unternehmensberatung ist ein Antrag auf Förderung einer Unternehmensberatung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), den ich für Sie stellen werde. Sie erhalten innerhalb von wenigen Tagen von einen sogen. Zuwendungsbescheid. Erst nach Erhalt dieses Bescheids können wir dann mit der Beratung beginnen und die entsprechenden Verträge unterzeichnen (BAFA-Beratungsvertrag sowie Finanzierungsvermittlungsvertrag), Die Zusammenarbeit vollzieht sich grundsätzlich in zwei Phasen, nämlich • Phase I: Erstellung der für die Gewährung von Subventionen, Beteiligungen und sonstigen Finanzhilfen notwendigen Unterlagen sowie die Bearbeitung der weiteren Fragen. • Phase II: Verhandlungen mit den einzelnen „Geldgebern“, wie Hausbank, sonstigen angesprochenen Banken, KfW- Mittelstandsbank, Bürgschaftsbank, Wirtschaftsförderungs- gesellschaft, privaten Geldgerbern etc. zum Zwecke der Genehmigung der gestellten Anträge (Finanzierungsvermittlung) Die Leistungen werden, bezogen auf die Phase I, mit einem Pauschalhonorar in Höhe von 3.000,00 € (welches 5 Tagewerke entspricht) abgegolten. Sollten weitere Beratungstage notwendig sein, berechnet die Unternehmensberatung einen Stundensatz von 80,00 € pro Stunde und weist diese zusätzlichen Leistungen durch einen Leistungsnachweis nach. Diese zusätzlichen Leistungen werden vorher mit Ihnen abgestimmt. Bezogen auf die Finanzierungsvermittlung (Phase II) wird ein Erfolgshonorar fällig. Einzelheiten hierüber gehen aus den beigefügten Verträgen hervor, die auch die Zahlungsbedingungen enthalten. Wir veranschlagen unter der Voraussetzung ordnungsgemäßer und intensiver