EU-Ratgeber Juli 2019 EU-Ratgeber Juli 2019 | Page 40

2. Zinsgünstige Kredite Bei diesen Krediten liegt der Zinssatz immer unter dem üblichen Marktzins. Die Differenz wird vom Staat getragen. Diese Kredite sind i.d.R. banküblich abzusichern. Es gibt aber auch Ausnahmen, die mit einer entsprechenden Haftungsfreistellung versehen sind, d.h. die durchleitende Hausbank wird in einem entsprechenden Umfang von der Haftung freigestellt. Je nach Kreditprogramm und Region liegt die Haftungsfreistellung zwischen 50% und 100% des Kreditvolumens. Falls der Kredit ausfällt trägt also die öffentliche Hand ( Bund, Bundesland oder KfW) das Ausfallrisiko gegenüber der Hausbank. Das gilt nicht für den Kreditnehmer. Dieser haftet in jedem Fall persönlich für den von ihm aufgenommenen Kredit. 3. Bürgschaften Falls nicht genügend Sicherheiten zur Durchführung der Finanzierung zur Verfügung stehen, besteht auch die Möglichkeit, eine Bürgschaft der öffentlichen Hand zu erhalten. Dazu wurden in den einzelnen Bundesländern Bürgschaftsbanken gegründet. Die Bürgschaft wird i.d.R. bis zu einer Höhe von 80% des Kreditvolumens gewährt. Für den übersteigenden Betrag liegt das Risiko bei der Kredit gebenden Hausbank. 4. Garantien Staatliche Garantien werden im Wesentlichen bei Exportgeschäften vergeben. Hier können sowohl Einzeldeckungen für einen bestimmten Auftrag vereinbart werden, als auch Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistungen für verschiedene ausländische Kunden bei überwiegend kurzen Zahlungszielen. Sie sehen, alleine an der Aufzählung der verschiedenen Subventionsarten, wie umfangreich und kompliziert diese Materie ist. Grundsätzlich gilt, dass alle öffentlichen Fördermittel zur Umsetzung politischer Ziele eingesetzt werden. In der aktuellen politischen Diskussion nehmen die Probleme des Arbeitsmarktes hier einen breiten Raum ein. Die Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen wird durch Zuschüsse für neue Arbeitsplätze oder durch Kredite für entsprechende Unternehmen gefördert. Es kommt noch erschwerend hinzu, dass es in Deutschland keine allgemeinen Stellen gibt, bei denen öffentliche Fördermittel beantragt werden können. Fast jedes Programm muss bei einer anderen Institution mit unterschiedlichen Ansprechpartnern beantragt werden. Außerdem