EU-Ratgeber Juli 2019 EU-Ratgeber Juli 2019 | Page 40
2. Zinsgünstige Kredite
Bei diesen Krediten liegt der Zinssatz immer unter dem üblichen Marktzins.
Die Differenz wird vom Staat getragen. Diese Kredite sind i.d.R. banküblich
abzusichern. Es gibt aber auch Ausnahmen, die mit einer entsprechenden
Haftungsfreistellung versehen sind, d.h. die durchleitende Hausbank wird
in einem entsprechenden Umfang von der Haftung freigestellt. Je nach
Kreditprogramm und Region liegt die Haftungsfreistellung zwischen 50%
und 100% des Kreditvolumens. Falls der Kredit ausfällt trägt also die
öffentliche Hand ( Bund, Bundesland oder KfW) das Ausfallrisiko
gegenüber der Hausbank. Das gilt nicht für den Kreditnehmer. Dieser
haftet in jedem Fall persönlich für den von ihm aufgenommenen Kredit.
3. Bürgschaften
Falls nicht genügend Sicherheiten zur Durchführung der Finanzierung zur
Verfügung stehen, besteht auch die Möglichkeit, eine Bürgschaft der
öffentlichen Hand zu erhalten. Dazu wurden in den einzelnen
Bundesländern Bürgschaftsbanken gegründet. Die Bürgschaft wird i.d.R.
bis zu einer Höhe von 80% des Kreditvolumens gewährt. Für den
übersteigenden Betrag liegt das Risiko bei der Kredit gebenden Hausbank.
4. Garantien
Staatliche Garantien werden im Wesentlichen bei Exportgeschäften
vergeben. Hier können sowohl Einzeldeckungen für einen bestimmten
Auftrag vereinbart werden, als auch Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistungen
für verschiedene ausländische Kunden bei überwiegend kurzen
Zahlungszielen.
Sie sehen, alleine an der Aufzählung der verschiedenen
Subventionsarten, wie umfangreich und kompliziert diese Materie ist.
Grundsätzlich gilt, dass alle öffentlichen Fördermittel zur Umsetzung
politischer Ziele eingesetzt werden. In der aktuellen politischen Diskussion
nehmen die Probleme des Arbeitsmarktes hier einen breiten Raum ein. Die
Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen wird durch Zuschüsse für
neue Arbeitsplätze oder durch Kredite für entsprechende Unternehmen
gefördert.
Es kommt noch erschwerend hinzu, dass es in Deutschland keine
allgemeinen Stellen gibt, bei denen öffentliche Fördermittel beantragt
werden können. Fast jedes Programm muss bei einer anderen Institution
mit unterschiedlichen Ansprechpartnern beantragt werden. Außerdem