EU-Ratgeber Juli 2019 EU-Ratgeber Juli 2019 | Page 39
Ziel und Gegenstand
Aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen
Wirtschaftsstruktur” (GRW) werden gewerbliche Investitionen und
Investitionen in die kommunale wirtschaftsnahe Infrastruktur gefördert.
Die GRW-Förderung ist auf ausgewählte, strukturschwache Regionen
beschränkt. Ziel ist es, im Sinne der Hilfe zur Selbsthilfe über die Stärkung
der regionalen Investitionstätigkeit dauerhaft wettbewerbsfähige
Arbeitsplätze in der Region zu schaffen. Gefördert werden die Errichtung,
Erweiterung, Modernisierung/Rationalisierung einer Betriebsstätte aber
auch der Erwerb einer von der Stilllegung bedrohten Betriebsstätte zur
Sicherung von Arbeitsplätzen.
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind u.a. Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und
des Fremdenverkehrsgewerbes bei volkswirtschaftlich besonders
förderungswürdigen Investitionsvorhaben.
Voraussetzungen
Investitionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft (einschl. Tourismus)
können gefördert werden, wenn sie geeignet sind, durch Schaffung von
zusätzlichen Einkommensquellen das Gesamteinkommen in dem jeweiligen
Wirtschaftsraum unmittelbar und auf Dauer nicht unwesentlich zu erhöhen
(sog. Primäreffekt).
Mit den Investitionsvorhaben müssen in den Fördergebieten neue
Dauerarbeitsplätze geschaffen oder vorhandene gesichert werden.
Ausbildungsplätze können wie Dauerarbeitsplätze gefördert werden.
Art und Höhe der Förderung
In den Fördergebieten werden zwischen 10 – 30%, je nach Fördergebiet an
Investitionszuschüssen gewährt. Die Konkretisierung der Fördersätze liegt
im Ermessen der Länder.
Antragsverfahren
Für die Durchführung der GRW-Förderung sind ausschließlich die Länder
zuständig. Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens z.B. dort gestellt
eingereicht werden.
Alle für die Beantragung der Investitionszuschüsse notwendigen
Arbeiten, einschließlich der notwendigen Besprechungen mit den
antragnehmenden Stellen, werden durch die Unternehmensberatung
durchgeführt.