EU-Ratgeber Juli 2019 EU-Ratgeber Juli 2019 | Page 39

Ziel und Gegenstand Aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur” (GRW) werden gewerbliche Investitionen und Investitionen in die kommunale wirtschaftsnahe Infrastruktur gefördert. Die GRW-Förderung ist auf ausgewählte, strukturschwache Regionen beschränkt. Ziel ist es, im Sinne der Hilfe zur Selbsthilfe über die Stärkung der regionalen Investitionstätigkeit dauerhaft wettbewerbsfähige Arbeitsplätze in der Region zu schaffen. Gefördert werden die Errichtung, Erweiterung, Modernisierung/Rationalisierung einer Betriebsstätte aber auch der Erwerb einer von der Stilllegung bedrohten Betriebsstätte zur Sicherung von Arbeitsplätzen. Antragsberechtigte Antragsberechtigt sind u.a. Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und des Fremdenverkehrsgewerbes bei volkswirtschaftlich besonders förderungswürdigen Investitionsvorhaben. Voraussetzungen Investitionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft (einschl. Tourismus) können gefördert werden, wenn sie geeignet sind, durch Schaffung von zusätzlichen Einkommensquellen das Gesamteinkommen in dem jeweiligen Wirtschaftsraum unmittelbar und auf Dauer nicht unwesentlich zu erhöhen (sog. Primäreffekt). Mit den Investitionsvorhaben müssen in den Fördergebieten neue Dauerarbeitsplätze geschaffen oder vorhandene gesichert werden. Ausbildungsplätze können wie Dauerarbeitsplätze gefördert werden. Art und Höhe der Förderung In den Fördergebieten werden zwischen 10 – 30%, je nach Fördergebiet an Investitionszuschüssen gewährt. Die Konkretisierung der Fördersätze liegt im Ermessen der Länder. Antragsverfahren Für die Durchführung der GRW-Förderung sind ausschließlich die Länder zuständig. Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens z.B. dort gestellt eingereicht werden. Alle für die Beantragung der Investitionszuschüsse notwendigen Arbeiten, einschließlich der notwendigen Besprechungen mit den antragnehmenden Stellen, werden durch die Unternehmensberatung durchgeführt.