2 . Einleitung
2.1 Allgemeiner Überblick
Ursprünglich entstanden die ersten Nachhaltigkeitsberichte als Weiterentwicklung der in den 1990er Jahren von Unternehmen , aber auch von öffentlichen Einrichtungen veröffentlichten Umweltberichte , die entsprechende Tätigkeiten und Leistungen der jeweiligen Organisationen enthielten .
Bereits seit dem Jahr 2012 besteht für kapitalmarktorientierte Unternehmen , Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen nach HGB 315 Abs . 5 , S . 2 die Pflicht ( nach Deutschen Rechnungslegungsstandards 20 , DRS 20 ) im Lagebericht eine nichtfinanzielle Erklärung abzugeben ., die u . a . auf die Bereiche Umwelt- , Arbeitnehmer- und Sozialbelange , die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung umfasst .
In den folgenden Jahren haben die Regelungen für juristische Personen im Bereich des Nachhaltigkeits- bzw . ESG-Reporting in Bezug auf Regelungsdichte und Verbindlichkeit stark zugenommen .
Im Jahr 2012 berichteten 95 % der 250 umsatzstärksten Unternehmen weltweit freiwillig über Nachhaltigkeit . Dies erfolgte bei ca . 70 Unternehmen auf Basis der zu diesem Zeitpunkt in der dritten Fassung vorliegenden Standards der UN-nahen Global Reporting Initiative ( GRI ). Zudem wurden bereits 40 % der Berichte mindestens teilweise extern zertifiziert .
Über die zunehmende zunächst gesellschaftlich und später politisch initiierte Verknüpfung der Nachhaltigkeitsthemen mit den formalen Anforderungen der Kapitalmärkte erlangte und erlangt das Nachhaltigkeits- / ESG-Reporting eine wesentliche Bedeutung innerhalb der Finance Community , die quasi als Hüterin der Kapitalmarktkommunikation agiert . Neben zahlreichen Initiativen zur Etablierung entsprechender Ratings und Rankings verschiedener Organisationen engagiert sich bis heute insbesondere der International Integrated Reporting Council ( IIRC ) – supranational wie auch die GRI – um die Integration von Finanz- und Nachhaltigkeits- / ESG- Reporting im Sinne einer konsistenten Berichterstattung in den Pflichtveröffentlichungen von Unternehmen . Dabei lag und liegt ein besonderer Fokus auf einer entsprechenden Materialitätseinstufung zur Abgrenzung berichtenswerter Inhalte sowohl nach finanzieller als auch gesellschaftlicher Relevanz .
Zusammenfassend lässt sich feststellen , dass die Entwicklung der letzten Jahre eine ständige Fortschreibung unterschiedlicher Ausgangskonzeptionen und Zielsetzungen zeigt , die sich am Ende immer um die unterstellten Informationsbedürfnisse unterschiedlicher Stakeholder innerhalb und außerhalb der Kapitalmarktakteure drehen . Eine besondere Dynamik bei der Weiterentwicklung des Nachhaltigkeits- / ESG-Reporting ist durch die EU-Kommission und die nachfolgend näher beschriebenen Initiativen wie etwa der Non-Financial Reporting Directive , dem Green Deal , der Taxonomie-Verordnung und Sustainable-Finance-Initiativen entstanden . Mit dem Leitfaden für Kreditgeber hat auch die EZB ihren Hut in den Ring geworfen .
Im Folgenden werden für deutsche Unternehmen maßgebliche Initiativen und rechtliche Vorschriften kurz skizziert :
ESG-Regelungen in der Praxis © 2024 goetzpartners , Macromedia Seite 8