ESG-Berichterstattungen in der aktuellen Praxis | Page 9

2.2 Non-Financial Reporting Directive | NFRD ( 2014 )
Die NFRD verpflichtet EU-Unternehmen von öffentlichem Interesse 6 , in bestimmten Bereichen zu den Nachhaltigkeitsauswirkungen der jeweiligen unternehmerischen Tätigkeit zu berichten . Dabei handelt es sich um Umwelt- , Sozial- , Mitarbeiter- , Menschenrechts- , Korruptionsbekämpfungs- und Diversitätsfragen . Die Richtlinie wurde 2014 angenommen und trat 2018 in allen EU-Mitgliedstaaten in Kraft . Dabei machte die Richtlinie nur Vorgaben zu den Regelungsbereichen , aber nicht zu der eigentlichen Art und Form . Dies blieb weiterhin Aufgabe der nationalen Gesetzgeber . Die NFRD wurde durch die CSRD ( s . Absatz 1.10 ) ersetzt .
2.3 Pariser Klimaabkommen ( 2015 )
Im Jahr 2015 schlossen 197 Staaten das sog . „ Pariser Klimaabkommen “ als globales Klimaschutzabkommen . Dabei handelt ( e ) es sich aber nicht um ein rechtlich bindendes Dokument , sondern um eine politische Absichtserklärung . Wesentliches Ziel des Abkommens war und ist die Begrenzung der durchschnittlichen globalen Erwärmung im Vergleich zur vorindustriellen Zeit auf maximal 1,5 Grad Celsius . Dabei wurden als geeignete Maßnahmen zur Zielerreichung
− die Reduzierung von Treibhausgasemissionen , − der Schutz natürlicher Kohlenstoffsenken und − eine Umlenkung von Finanzströmen hin zur Förderung einer nachhaltigen Entwicklung genannt .
2.4 Sonderregelung „ Treibhausgasminderungsquote “ 7 ( THG-Quote )
Die THG-Quote wurde 2015 in den §§ 37a ff . Bundes-Immissionsschutzgesetz ( BImSchG ) eingeführt , um den Anteil von erneuerbaren Energien im Verkehrssektor zu erhöhen und dadurch klimaschädliche Treibhausgasemissionen zu reduzieren . Damit wurde frühzeitig ein Klimaschutzinstrument geschaffen mit dem Ziel , den CO 2-Ausstoß im Verkehrssektor zu reduzieren und verbindliche Anforderungen für Anbieter von fossilem Otto- und Dieselkraftstoff zu schaffen .
Der Bundestag hat im Mai 2021 einem Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungsquote zugestimmt , wobei die deutschen Treibhausgasminderungsziele im Bundes-Klimaschutzgesetz ( Stand August 2021 ) festgelegt wurden .
6
Dabei handelte es sich um börsennotierte Unternehmen , Banken und Versicherungsgesellschaften . Die Vorschriften galten nur für große Unternehmen ( d . h . keine KMU im Sinne des HGB ) mit mehr als 500 Beschäftigten , in Summe waren dies ca . 11.000 Unternehmen .
7
Die THG-Quote ersetzte die Biokraftstoffquote , die bis Ende 2014 galt .
ESG-Regelungen in der Praxis © 2024 goetzpartners , Macromedia Seite 9